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Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, im Interview mit Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Dineiger, Berlin und Essen. In einem aktuellen Urteil des LAG Düsseldorf vom 15.12.2015 geht es um die Vererbung von Urlaubsabgeltungsansprüchen, die Revision wurde zugelassen. Was gilt denn nun eigentlich im Urlaubsrecht? Fachanwalt Bredereck: Im vorliegenden Fall wurde einem Erben vom LAG Düsseldorf ein Urlaubsabgeltungsanspruch zugesprochen. Das Gericht bringt auch klar zum Ausdruck, dass das Urteil im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts steht. Wird es jemals Ruhe geben im Urlaubsrecht? Fachanwalt Dineiger: Das ist schon etwas merkwürdig. ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Hamm hat mit Urteil vom 06.06.2019 zum Aktenzeichen 17 Sa 46/19 entschieden, dass ein sogenannter „Suggar Daddy“ seiner „Arbeitnehmerin“ ein Arbeitszeugnis schreiben muss. Die klagende Frau ist 35 Jahre alt, bezog Grundsicherung für Arbeitssuchende und ist Mutter dreier Kinder im Alter von 19, 12 und 7 Jahren. Eine frühere Mitarbeiterin des „Suggar Daddy“ erzählte diesem im Sommer 2017, sie habe eine Freundin – die klagende Frau -, die einen älteren Mann als „Sugar Daddy“ suche, der sie finanziell unterstütze, sie biete dafür Geschlechtsverkehr an. Am 5. Juni 2017 schickte sie ihm ein Foto der Klagende Frau ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Fristlose Kündigung wegen unbefugtem Abrufen von Daten In einem aktuellen Urteil (Urteil vom 01.09.2016, Az.: 10 SA 192/ 16) hat das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg die Wirksamkeit der fristlosen Kündigung einer Mitarbeiterin eines Berliner Meldeamtes bestätigt, die bereits seit über 30 Jahren dort beschäftigt war. Die Betroffene hatte wiederholt Daten abgerufen, ohne dass dafür ein beruflicher Anlass bestanden hätte, und damit gegen datenschutzrechtliche Vorschriften verstoßen und sich auch strafbar gemacht. Der Arbeitgeber ... weiter lesen
Rechtfertigung einer Befristungsvereinbarung nach § 1 Abs. 1 BeschFG Der Kläger war als Diplom-Chemiker bei der Beklagten bzw. deren Rechtsvorgängerin von Oktober 1985 bis Juli 1999 auf der Grundlage von sieben befristeten Arbeitsverträgen beschäftigt. Mit Ausnahme des jeweils ersten Vertrags mit der Rechtsvorgängerin und der Beklagten waren in den Verträgen bestimmte Projekte oder Bereiche bezeichnet, in denen der Kläger tätig sein sollte. Als der Kläger die Wirksamkeit der letzten Befristungsvereinbarung vom 2./9. Dezember 1997 arbeitsgerichtlich überprüfen ließ, rechtfertigte die Beklagte die Befristungsabrede mit verschiedenen Sachgründen, vorrangig mit dem Sachgrund des vorübergehenden Mehrbedarfs an der Arbeitskraft des ... weiter lesen
• Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben einen Anspruch auf Elternzeit. • Um Elternzeit gewährt zu bekommen, muss das jeweilige Elternteil mit dem Kind im selben Haushalt wohnen, überwiegend die Betreuung und Erziehung des Kindes vornehmen und nicht mehr als dreißig Stunden pro Woche arbeiten. • Elternzeit kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes genommen werden. Hierbei kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten auch auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen werden. Der Arbeitgeber muss dem jedoch zustimmen. • Die Elternzeit muss mindestens sieben Wochen vor ihrem ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 17.01.2020 zum Aktenzeichen 9 Sa 434/19 entschieden, dass die nach § 241 Abs. 2 BGB bestehende Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Rechte, Rechtsgüter und Interessen beinhaltet für ranghohe Vertriebsmitarbeiter, bei dienstlichen Veranstaltungen mit potentiellen Kunden auf Äußerungen zu verzichten, die nationalsozialistische Verbrechen gegenüber der jüdischen Bevölkerung in Frage stellen oder verharmlosen. Dies gilt unabhängig davon, welche Äußerungen außerhalb dienstlicher Veranstaltungen von der allgemeinen Meinungsfreiheit gedeckt wären. Eine Verletzung dieser Rücksichtnahmepflichten kann ein ... weiter lesen
Ein gerichtlicher Vergleich stellt einen sachlichen Grund für die wirksame Befristung eines Arbeitsverhältnisses gemäß § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 8 TzBfG dar. Wenn also zur Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits oder auch eines Streits über die Wirksamkeit einer Befristungsabrede in einer Gerichtsverhandlung ein Vergleich ausgehandelt und vereinbart wird, dass das Arbeitsverhältnis bis zu einem bestimmten Zeitpunkt befristet oder auflösend bedingt weitergeführt werden soll, ist diese Vereinbarung dann wirksam. Es wird angenommen, dass das Gericht die Wirksamkeit der von ihm selbst verhandelten, meist sogar selbst vorgeschlagenen Befristung selbst geprüft hat, so dass ein angemessener ... weiter lesen
Die weitaus meisten Erfindungen in Deutschland werden nicht von unabhängigen Einzelerfindern gemacht, sondern von Arbeitnehmern im Auftrag des Arbeitgebers. Das Arbeitnehmererfindungsgesetz (ArbNErfG) regelt die Überleitung der Rechte an der Erfindung auf den Arbeitgeber, damit dieser die Erfindung verwerten kann. Im Gegenzug erhält der Arbeitnehmer eine Vergütung, die Arbeitnehmererfindervergütung. Häufig sind aber mehrere Arbeitnehmer oder sogar ganze Forschungsabteilungen beteiligt. Hier stellt sich nicht selten die Frage, wer als Miterfinder Anspruch auf Zahlung der Arbeitnehmererfindervergütung durch den Arbeitgeber hat. Das OLG Düsseldorf hatte zu entscheiden, ob ein ehemaliger ... weiter lesen
• Überstunden/Mehrarbeit muss in der Regel vergütet werden, allerdings kann statt dessen auch ein Freizeitausgleich vereinbart werden. Ist eine Vergütung der Überstunden vereinbart, so darf der Arbeitgeber nur dann einseitig einen Freizeitausgleich anordnen, wenn im Arbeitsvertrag eine Ersatzbefugnis vereinbart ist. • Nach dem Bundesarbeitsgericht ist eine Vereinbarung unzulässig, die regelt dass Überstunden nicht bezahlt werden, sondern in der Arbeitsvergütung mit abgedeckt sind. Derartige Vereinbarungen sind nur bei leitenden Angestellten denkbar. • Bei leitenden Angestellten kommt eine Vergütung der Überstunden/Mehrarbeit mangels ausdrücklicher ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht , Berlin und Essen. Keine Rechtssicherheit: Willkür der Gerichte, Einzelfallprüfungen und generell Unübersichtlichkeit sind prägend, wenn es darum geht, Selbstständige und Scheinselbstständige, also Arbeitnehmer voneinander abzugrenzen. De Gesetzgeber hat es in der Vergangenheit nicht geschafft, durch eindeutige Kriterien zur Abgrenzung Rechtssicherheit zu schaffen und auch von dem aktuellen Gesetzgebungsverfahren ist keine Verbesserung der Lage zu erwarten. Schließlich gehen Arbeitsgerichte, Finanzgerichte und Sozialgerichte auch noch von verschiedenen Arbeitnehmerbegriffen aus. Prüfung erfolgt bezogen ... weiter lesen
Die Krones AG ist ein deutscher börsennotierter Hersteller von Anlagen und Maschinen für die Herstellung, Abfüllung und Verpackung von Getränken und flüssigen Nahrungsmitteln in PET- und Glasflaschen sowie Getränkedosen[2] mit Sitz in Neutraubling, Bayern. Die Corona -Pandemie hat auch Krones zugesetzt. Im September kündigte Krones an 500 Arbeitsplätze abzubauen. Dabei setzte Krones auf ein Freiwilligenprogramm und Vorruhestandsregelungen . Die Ausstiegsprogramme begannen im Oktober und endeten im November. 400 Arbeitnehmer haben die Programme angenommen und steigen in den kommenden Monaten aus dem Arbeitsverhältnis bei Krones aus. Das Ziel des ... weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Köln (LAG Köln) hat in einer aktuellen Entscheidung klargestellt, dass bei betriebsbedingten Kündigungen im Rahmen der vorzunehmenden Sozialauswahl das Alter bzw. Lebensalter grundsätzlich Vorrang vor anderen sozialen Kriterien hat (Urteil vom 18.02.2011 -4 Sa 1122/10-. I. Allgemeines: Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen Wenn der Arbeitgeber betriebsbedingte Kündigungen ausspricht, sei es wegen Rückgang der Auftragslage oder aber wegen innerbetrieblichen Umstrukturierungen, ist er verpflichtet, im Rahmen der sogenannten Sozialauswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG zunächst den Arbeitnehmern zu kündigen, die unter sozialen Gesichtspunkten besser und ... weiter lesen