ARBEITSRECHT
Mütter und Väter während der Elternzeit
Autor: Rechtsanwalt Alexander Bredereck - Rechtsanwalt
• Mütter und Väter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, haben einen Anspruch auf Elternzeit.
• Um Elternzeit gewährt zu bekommen, muss das jeweilige Elternteil mit dem Kind im selben Haushalt wohnen, überwiegend die Betreuung und Erziehung des Kindes vornehmen und nicht mehr als dreißig Stunden pro Woche arbeiten.
• Elternzeit kann bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes genommen werden. Hierbei kann ein Anteil von bis zu zwölf Monaten auch auf die Zeit bis zur Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes übertragen werden. Der Arbeitgeber muss dem jedoch zustimmen.
• Die Elternzeit muss mindestens sieben Wochen vor ihrem Beginn schriftlich vom Arbeitgeber verlangt werden. Ist die Anmeldung zu spät eingereicht worden, so verschiebt sich der Beginn der Elternzeit nach hinten. Zusammen mit der Anmeldung zur Elternzeit muss die Festlegung erfolgen, für welche Zeiträume Elternzeit genommen werden soll. Beansprucht ein Elternteil anstatt für den gesamten Zeitraum nur für einen Teil Elternzeit, so ist daraus zu entnehmen, dass auf den restlichen Zeitraum verzichtet wird.
• Für die Elternzeit bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes ist die Zustimmung des Arbeitgebers nicht erforderlich. Haben Eltern nicht die volle Elternzeit beansprucht, so können sie die restliche Zeit sieben Wochen vor ihrem Beginn ankündigen.
• Jeder Elternteil kann während der Elternzeit bis zu einem Zeitraum von dreißig Stunden in der Woche arbeiten.
• Eine Arbeitnehmerin, die Elternzeit in Anspruch nimmt, kann wegen der Geburt eines weiteren Kindes diese Elternzeit vorzeitig beenden und die verbleibende Restzeit zu einem späteren Zeitpunkt in Anspruch nehmen.
Das Arbeitsrecht beinhaltet eine Fülle von Regelungen, die es von Arbeitsgeber sowie Arbeitnehmer zu beachten gilt. Das 7-Punkte-System von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin verschafft Ihnen einen einfachen Überblick über die wichtigsten Punkte.
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