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Experten-Ratgeber
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Ein Arzt, der aus vollständig erhobenen Befunden einen falschen Schluss zieht, unterliegt einem - für sich allein noch nicht haftungsbegründenden - Diagnoseirrtum. Deswegen kann einem Gynäkologen nicht vorzuwerfen sein, dass er einer Patientin zur Empfängnisverhütung eine Spirale einsetzt, nachdem er eine durch gebotene Untersuchungen kaum erkennbare Anomalie der Patientin, für die es zuvor auch keinen Anhaltspunkt gab, nicht diagnostiziert hatte, auch wenn die Spirale aufgrund der Anomalie eine Empfängnis nicht verhüten konnte. Das hat der 26. Zivilsenat am 29.05.2015 unter Abänderung des erstinstanzlichen Urteils des Landgerichts Bielefeld entschieden. Der beklagte ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Ärzte, die die nach Lage der Dinge gebotenen Untersuchungen nicht veranlassen, begehen einen schweren „Befunderhebungsfehler“. Im Fall einer Klage führt dieser zu einer Beweislastumkehr zugunsten des Patienten, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Freitag, 8. April 2016, veröffentlichten Urteil betont (Az.: VI ZR 146/14). Danach müssen die Gerichte aber dennoch auch anderen möglichen Ursachen der Gesundheitsschäden nachgehen. Der Kläger leidet an schwersten Gesundheitsschäden, die er auf eine Sauerstoffunterversorgung während seiner Geburt zurückführt. Dem Frauenarzt seiner Mutter wirft er vor, er habe ein sogenanntes ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 23.02.2018 zum Aktenzeichen 26 U 91/17 entschieden, dass ein Arzt nicht dafür haftet, wenn eine Frau ungewollt schwanger wird. Im konkreten Fall wurde eine 45-jährige Frau, die bereits drei Kinder hatte, ein viertes Mal – aber dieses Mal ungewollt – schwanger. Die Frau wollte die Antibabypille absetzen und begab sich zum ihrem Frauenarzt und wollte von diesem die Bestimmung des AMH-Wertes. Ein niedriger AMH-Wert führt oft dazu, dass eine Frau nicht mehr schwanger werden kann. Der Arzt wies die Frau jedoch auf die Unsicherheit dieses Tests hin. Vom Arzt erfuhr die Frau, dass ihr AMH-Wert unter 0,1 liege. Sie entschloss sich dazu, die Antibabypille ... weiter lesen
Anmerkung zur Entscheidung des BGH vom 29. November 2016 (-VI ZR 208/15-) Fragestellung: Handelt der D-Arzt hier privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich? Der BGH hatte über den Umfang der öffentlich-rechtlichen Aufgaben eines Durchgangsarztes zu entscheiden. Wann handelt der sogenannte D-Arzt für sich und wann in Ausübung seiner Tätigkeit als beauftragter Arzt? Damit einhergehend positionierte sich der BGH zu höchst strittigen Fragen bei der Haftung der Berufsgenossenschaft für Behandlungsfehler ihres D-Arztes. Der Fall: Was war geschehen? Ein gesetzlich Unfallversicherter litt nach einem Arbeitsunfall an heftigen Beschwerden im Brust- und Rückenbereich und ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Köln hat mit Urteil vom 16.01.2019 zum Aktenzeichen 5 U 29/17 entscheiden, dass eine Klinik im Einzelfall verpflichtet sein kann, sich vom Fortbestand der Einwilligung zu vergewissern, wenn ein Operationstermin vorverlegt wird. Eine Klinik kann verpflichtet sein, sich zu vergewissern, ob die in einer schwierigen Situation gegebene Einwilligung des Patienten in eine Operation nach wie vor dem freien Willen entspricht. Dies gilt jedenfalls in dem vom 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln entschiedenen Einzelfall, bei dem die Patientin sich beim ärztlichen Aufklärungsgespräch ausgesprochen skeptisch und „regelrecht widerspenstig“ gegenüber der von den Ärzten ... weiter lesen
Im Fall eines Geburtsschadens stellt sich die Frage, ob sog. Leitlinien der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V.) wegen ihres abstrakten Regelungsgehalts geeignet sind, einen Behandlungsfehler in dem individuellen Geburtsschadenfall anzunehmen, wenn nämlich der behandelnde Arzt von einer Leitlinie abweicht. Die AWMF berät über grundsätzliche und fachübergreifende Angelegenheiten und Aufgaben, erarbeitet Empfehlungen und Resolutionen und vertritt diese gegenüber den damit befassten Institutionen, insbesondere auch im politischen Raum (vgl. zu Aufgaben und Zielen der AWMF unter http://www.awmf.org/): Neben den - angesichts der zunehmenden ... weiter lesen
Sachverständigen-Unwesen, hier mal unter dem Motto: Noch einmal, weil es so schön war? Nein, der der Sachverständige, der bei der Schlichtungsstelle den Fall begutachtete, darf nicht noch einmal der Sachverständige im Klageverfahren sein. Sachverständige im gerichtlichen Verfahren können abgelehnt werden, wenn sie in derselben Sache bereits in einem Verfahren vor der Gutachter- und Schlichtungsstelle einer Landesärztekammer als Sachverständiger mitgewirkt haben. Der Fall: Gericht wollte noch einmal denselben Gutachter beauftragen Im Jahr 2011 wurde der Kläger wegen Dickdarmkrebs im Krankenhaus der Beklagten behandelt. Mit der Behauptung fehlerhafter Behandlung ... weiter lesen
Im Geburtsschadensrecht geht die Betreuung und Behandlung des Kindes regelmäßig mit einem entsprechenden zeitlichen Mehrbedarf wegen vermehrter Bedürfnisse einher. Auch die Eltern haben regelmäßig einen täglich anfallenden zeitlichen Mehraufwand wegen vermehrter Bedürfnisse von unter Umständen gleich mehreren Stunden pro Tag. Relevant sind z.B. das Waschen, die Pflege der Zähne, das Baden und die Zubereitung der Nahrung. Die Liste ließe sich beliebig fortsetzen. Eine Hilfskraft würde für etwaige Tätigkeiten im Rahmen der Betreuung und Behandlung des Kindes pro Stunde ca. 9,00 bis 11,00 EUR berechnen. Es ist daher regelmäßig mit einem monatlichen ... weiter lesen
Da der Mehrbedarfsschaden fiktiv abgerechnet werden darf, sind auch diejenigen Kosten zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass sich der Betroffene nicht ohne technische oder ohne fremde Hilfe fortbewegen kann. Dazu zählen auch Kosten, die im Zusammenhang mit Fahrten zu den behandelnden Ärzten und/ oder Krankenhäusern entstehen und unter Umständen auch in Zukunft anfallen. Angefallene Fahrtkosten sind nach der Rechtsprechung mit einer Kilometerpauschale i.H.v. ca. 0,30 EUR zu entschädigen. Unter Zugrundelegung einer Kilometerpauschale von 0,30 EUR je gefahrenen Kilometer ergibt sich fortwährend ein Schaden. Beim Kraftfahrzeug muss die Technik so ungerüstet werden, dass es benutzt werden kann. ... weiter lesen
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte sind seit vielen Jahren speziell auf dem Gebiet des Arzthaftungsrechtes tätig und vertreten medizingeschädigte Patienten außergerichtlich sowie gerichtlich bundesweit. Beiden Rechtsanwälte der Kanzlei, Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel, wurde von der Rechtsanwaltskammer wegen nachgewiesener besonderer theoretischer Fachkenntnisse wie praktischer Erfahrungen der Titel Fachanwalt/ Fachanwältin für Medizinrecht verliehen. Ärztliche Behandlungsfehler/ Kunstfehler ereignen sich in allen medizinischen Fachbereichen, in der Praxis des niedergelassenen Arztes ebenso wie im Krankenhaus, bei der ... weiter lesen
Zum 01. Januar 2013 soll das neue Patientenrechtegesetz in Kraft treten. Kernstück ist die Neuregelung der §§ 630a bis 630h im BGB, welche explizit den Behandlungsvertrag zwischen Arzt und Patienten regeln. Daneben wird die Informationspflicht des Arztes bei erkennbaren Behandlungsfehlern festgeschrieben. Auch die Aufklärungs- und Dokumentationspflichten des Arztes sind nun ausdrücklich normiert. Die Vorschrift des § 630h BGB betrifft die Beweislastverteilung in einem Arzthaftungsprozess. Eine wesentliche Neuerung erfährt das SGB V. Nach § 13 Abs. 3a SGB V n.F. werden die Krankenkassen verpflichtet, innerhalb von 5 Wochen über die Erstellung eines MDK-Gutachtens zu entscheiden. Reagieren ... weiter lesen
Diese Beweisregeln des Bundesgerichtshofes zum groben behandlungsfehler stellen die Praxis im Bereich des Geburtsschadenrechts vor erhebliche praktische Probleme. Die Voraussetzungen, unter denen die Rechtsprechung zu der Annahme eines groben Behandlungsfehlers kommen kann, hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes in einer Vielzahl von Einzelfallentscheidungen definiert und damit konkretisiert. Das Vorliegen eines groben Behandlungsfehlers führt in der Regel zu einer Umkehr der objektiven Beweislast für den Ursachenzusammenhang zwischen dem Behandlungsfehler und dem eingetretenen Geburtsschaden. Eine Umkehr der Beweislast ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs schon dann gegeben, wenn der grobe ... weiter lesen