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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der Bundesgerichtshof (BGH) soll in seinem Urteil vom 11.07.2012 (Az.: IV ZR 122/11) aufkommende Fragen zu den Ansprüchen von Anlegern geklärt haben, welche Lebensversicherungsverträge des Types ,,Wealthmaster Noble‘‘ bei der britischen Versicherung Clerical Medical Investment Group Ltd abgeschlossen haben. Bei dem Vertrieb von Produkten der britischen Versicherung Clerical Medical Investment Group Ltd. sollen in vielen Fällen die Versicherungsnehmer durch irreführende Angaben über die ... weiter lesen
Die Insolvenzverfahren über die Vermögen der deutschen P&R-Gesellschaften ist nunmehr am 24.07.2018 eröffnet worden. Geschädigte Anleger haben nun bis einschließlich 14.09.2018 Gelegenheit ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anzumelden. Ob und in welcher Höhe sie mit Rückzahlungen innerhalb der Insolvenzverfahren rechnen können erscheint angesichts der Erkenntnisse der Insolvenzverwalter unsicher. Nach eigenen Angaben haben die Insolvenzverwalter aufwändige Recherchen betrieben und hierbei festgestellt, dass von den 1,6 Mio. Containern, die vorhanden sein sollten, tatsächlich nur 618.000 vorhanden sind. Offenbar wurden seit dem Jahr 2007 Container an Anleger verkauft, die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: So stellt der BGH klar, dass der Herausgeber eines Prospekts keine tatsächliche Gewähr für den Eintritt der prognostizierten Entwicklung übernimmt, sondern nur dann haftet, wenn die im Prospekt enthaltene Prognose bereits aus damaliger Sicht nicht vertretbar war. Damit seien die Interessen der Anleger ausreichend gewährt. Die am 23.04.12 gefällte Entscheidung der Richter in Karlsruhe bestätigte eine Haftung für Prognosefehler im Prospekt jedoch nur unter gewissen Einschränkungen: Sie ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im Bereich der Schifffahrt herrscht ein Überangebot an Transportkapazität. Während der Weltwirtschaftskrise war die Nachfrage nach Schiffsfahrtstransporten jedoch vergleichsweise gering. Die Folge waren niedrige Charterraten und somit auch finanzielle Einbußen der Betreiber. Offenbar wurden nun auch die König & Cie. Renditefonds 50 – MT "King Dorian" von der Krise erfasst. Dies scheint umso überraschender, da der Fonds bis Anfang 2012 scheinbar noch relativ gut durch die Krise gekommen war. Nunmehr scheinen jedoch auch die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Für die kommenden fünf Jahre ist geplant, die im Fondsvermögen des CS Euroreal vorhandenen Immobilien zu veräußern und den Erlös anteilig an die Anleger auszukehren. Viele Anleger fürchten nun, die nächsten fünf Jahre auf die anteilige Auszahlung ihrer Investition warten zu müssen. Zunächst war eine Wiedereröffnung zum 21. Mai 2012 geplant, nachdem die erste Schließung im Mai 2010 bereits um ein weiteres Jahr verlängert worden war. Vor der Entscheidung zur endgültigen Auflösung des Fonds im ... weiter lesen
Seit einiger Zeit boomt der Immobilienmarkt in Deutschland. Die Preise steigen nicht nur in zentralen Lagen. Angesichts der anderweitig schwer erzielbaren Renditen besteht eine erhöhte Nachfrage nach Betongold zum Zwecke der Geldanlage, noch dazu in einer Niedrigzinsphase, wie sie seit einiger Zeit vorherrscht. Da verwundert es nicht, dass sich in die Masse seriöser Anbieter auch ein paar dubiose Anbieter schmuggeln. Zuletzt konnte über die Angebote der Firma Consortis Verwaltungs GmbH berichtet werden. Diese hat zwischenzeitlich Insolvenzantrag gestellt. Damit stehen deren Kunden vor einem Scherbenhaufen. Diese wurden mit dem Versprechen gelockt, dass sie eine Immobilie erwerben könnten, ohne auch nur ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Die den Anlegern zugesendeten Fragebögen sollen auf den ersten Blick unscheinbare Fragen enthalten. Bei genauerem Hinsehen können sie aber auch Gefahren bergen. So können Fragen dabei sein, die dazu dienen sollen, dass Anleger die ihnen möglicherweise zustehenden Schadensersatzansprüche nicht oder nur verzögert geltend machen. In der Vergangenheit konnten schließlich schon erfolgreich Schadensersatzansprüche von Anlegern gegen den Lebensversicherer durchgesetzt werden. So entschied der BGH, nachdem ihm bereits mehrere Fälle ... weiter lesen
Nicht selten werden in den letzten Jahren Immobilienkaufverträge nicht in einer notariellen Urkunde unter Anwesenheit beider Vertragsparteien, Käufer und Verkäufer, geschlossen. Vielmehr finden zwei getrennte notariellen Terminen statt. Zuerst sucht der Käufer den Notar auf und unterbreitet ein Angebot zum Vertragsschluss. Kurze Zeit später nimmt der Verkäufer dieses Angebot anlässlich eines gesonderten Termins annehmen. Der BGH hat diese Praxis in der Vergangenheit durch verschiedene Urteile in Bezug auf den Verkauf bestehender Eigentumswohnungen eingeschränkt (KSR hat hierüber berichtet). Bereits in seiner Entscheidung vom 11.06.2010 – V ZR 85/09 – hat der BGH ... weiter lesen
Der XI. Senat des Bundesgerichtshofes hat am 29.04.2014 durch zwei Urteile die Rechte von Anlegern offener Immobilienfonds gestärkt. In seinen beiden Entscheidungen (Az.: XI ZR 477/12 und XI ZR 130/13) hat der BGH klargestellt, dass Anleger offener Immobilienfonds bei der Anlageberatung darauf hinzuweisen sind, dass bei solchen offenen Immobilienfonds die Gefahr einer Aussetzung der Rücknahme von Anteilen droht. Dieses auch teilweise als „Schließung“ bekannt gewordene Phänomen ist in den letzten Jahren bei diversen offenen Immobilienfonds (z.B. AXA Immoselect, DEGI International, Morgan Stanley P 2 Value, SEB ImmoInvest, KanAm Grundinvest, db immoFlex usw.) zu Tage getreten. Bislang existierte zu ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Krise führte in diesem Jahr beispielsweise dazu, dass die Anleger der Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck und König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin von Insolvenzanmeldungen Kenntnis erhalten mussten. Nachdem bereits 2010 Sanierungsversuche für den Schiffsfonds König & Cie. Renditefonds 62 MT King Edwin unternommen worden seien, habe sich keine endgültige Verbesserung eingestellt. Auch sei der Renditefonds 38 MS Stadt Lübeck 2010 mit Anlegergeldern saniert worden. Vor dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Geringe Einnahmen, ausgesetzte Ausschüttungen und schließlich sollen die Anleger sogar aufgefordert worden sein, die erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen, wozu sie aufgrund einer Klausel im Gesellschaftsvertrag verpflichtet sein sollen. Die Anleger des „Leo Glory“ werden sich wegen der Laufzeit des Fonds bis 2022 und mangels eines geregelten Zweitmarkts für diese Fondsbeteiligungen nicht ohne Weiteres von ihren Beteiligungen lösen können. Für viele Anleger kam die mögliche wirtschaftliche Schieflage der ... weiter lesen
Tausende Darlehensnehmer haben in den vergangenen Monaten ihre Immobiliendarlehensverträge auch Jahre nach Abschluss deren Abschluss erfolgreich widerrufen und hierdurch vielfach mehrere Tausend oder gar Zehntausend Euro gespart. Hierbei haben sie von Versäumnissen der Banken und Sparkassen profitiert, die v.a. in dem Zeitraum zwischen September 2002 und Juni 2010 vielfach unzureichend über das einem Verbraucher bei Abschluss eines Darlehensvertrages zustehende Widerrufsrecht informiert haben. Folge eines solchen Widerrufs ist, dass der Verbraucher sich von einem häufig hoch verzinsten Darlehen trennen kann. Er bleibt lediglich verpflichtet, das Darlehen nach dem Widerruf zurückzuzahlen, ist jedoch von ... weiter lesen