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Experten-Ratgeber
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Der für das Werkvertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zur Frage der Haftung eines Wirtschaftsprüfers auf Schadensersatz Stellung genommen, der im Rahmen eines Kapitalanlagemodells vertragsgemäße Verwendung von Geldeinlagen der Anleger in Prüfberichten bestätigte, obwohl er die Mittelverwendung nicht hinreichend kontrolliert hatte. Die Kläger beteiligten sich in den Jahren 1994 und 1995 mit unterschiedlichen Geldbeträgen an einem Kapitalanlagemodell, bei dem den Anlegern Beteiligungen an Gesellschaften bürgerlichen Rechts angeboten wurden. Gegenstand der Gesellschaften sollte die Kapitalanlage im US-Financial-Futures-Handel sein. Das Anlagemodell wurde von einer GmbH betrieben, die in Prospekten ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele der Anleger, die Anteile an der Prorendita VIER Ideenkapital gezeichnet haben, scheinen gegenwärtig Schreiben zu erhalten, in denen sie über die anscheinend schlechte wirtschaftliche Situation ihrer Anlage informiert werden. Die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft soll von den ursprünglichen Erwartungen abweichen. Anleger der Prorendita VIER sollen anscheinend zurzeit von der Verwaltungsgesellschaft hierüber informiert werden. Reduzierung der Rückkaufswerte der Policen und einer Verringerung der Versicherungszahlungen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Mit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofes (BGH, Az.: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) entschied dieser, in einer Vielzahl von Fällen, zu Lasten des britischen Lebensversicherers. Anleger hatten den englischen Lebensversicherer Clerical Medical Investment Ltd. (CMI) verklagt und hinsichtlich des geltend gemachten Schadenersatzes in jüngerer Vergangenheit bereits von verschiedenen Oberlandesgerichten Recht bekommen. Ob der britische Lebensversicherer nun die Befürchtung hat, dass weitere Anleger nach den ... weiter lesen
Das Schutzschirmverfahren über den insolventen Modekonzern Rudolf Wöhrl AG ist in ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung übergegangen. Das Insolvenzverfahren wurde am 1. Dezember am Amtsgericht Nürnberg wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet und Eigenverwaltung angeordnet. Das Unternehmen kann nun den eigeschlagenen Sanierungskurs mit Hilfe eines Sachwalters fortsetzen. Nach Angaben der Wöhrl AG soll der Investorenprozess möglichst zeitnah abgeschlossen werden. Für die Gläubiger bedeutet die Eröffnung des Insolvenzverfahrens zunächst, dass sie ihre Forderungen zur Insolvenztabelle beim Sachwalter schriftlich anmelden ... weiter lesen
Die negativen Schlagzeilen offener Immobilienfonds reißen nicht ab. Anleger des SEB Immoinvest hatten bis einschließlich 06.05.2012 die Möglichkeit, Rückgabeverlangen an die Fondsgesellschaft zu stellen. Nunmehr geht auch dieser Fonds den Weg der Liquidation, da die zahlreichen Rückgabeverlangen der Anleger die Liquidität des Fonds überstieg. Allianz Flexi Immo hat die Anteilsscheinrücknahme ausgesetzt. Andere offene Fondsanlagen wie Morgan Stanley P 2 Value oder KanAm Grundinvest befinden sich bereits in der Liquidation mit ungewissem Ausgang für die Anleger. Anleger, die Anteile dieser oder anderer sich in der Krise befindenden offenen Immobilienfonds als vermeintlich sichere und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In den vergangenen Jahren erhielten viele Anleger von Schifffonds fast durchweg schlechte Nachrichten bezüglich ihrer Anlage aufgrund der andauernden internationalen Schifffahrtskrise. Vielfach forderten die Fondsgesellschaften die Ausschüttungen zurück, was ein besonders schwerer Schlag für den Anleger sein kann. Wie es scheint, ist die Rückforderung bereits ausgezahlter Ausschüttungen durch eine Schifffondsgesellschaft in Form einer GmbH & Co. KG aber unter Umständen nicht rechtens. Der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der IVG Euroselect Vierzehn GmbH & Co. KG ("The Gherkin") ist einer von zahlreichen geschlossenen Immobilienfonds der IVG Immobilien AG. Die Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds stellt in der Regel eine unternehmerische Beteiligung dar, d.h. Anleger haften als Unternehmer und müssen bspw. das Risiko eines Totalverlustes ihrer Anlage in Kauf nehmen. Genau dieses Risiko könnte momentan bei dem im Jahr 2007 aufgelegten IVG Euroselect 14 "The Gherkin" bestehen. Der Fonds beteiligt sich an einem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Voraussetzung dafür sei allerdings die Kenntnis oder ein objektiv evidentes Vorliegen der Fehlberatung. Erfolgt ein solcher Warnhinweis der Bank indes nicht, kann unter Umständen auch die Direktbank auf Schadensersatz in Anspruch genommen werden. Dies soll der BGH mit Urteil vom 19.03.2013 (Az.: XI ZR 431/11) entschieden haben. Der BGH soll in seiner Begründung zunächst darauf verwiesen haben, dass grundsätzlich kein konkludent geschlossener Anlageberatungsvertrag zwischen dem Anleger und der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Einer renommierten US-Ratingagentur soll ein maßgeblicher Einfluss in Bezug auf die Verluste vieler Anleger hinsichtlich des Kaufs von Zertifikaten einer US-amerikanischen Investmentbank zugerechnet werden. Noch vor Beginn der Weltwirtschaftskrise im Jahre 2008 sollen die Zertifikate von der Ratingagentur mit dem guten Bonitätsurteil A + bewertet worden sein. Viele betroffene Anleger haben anscheinend auf die gute Bewertung der Ratingagentur vertraut und sich zu einer Anlage der Zertifikate entschlossen. Schussendlich ... weiter lesen
Das Oberlandesgericht Braunschweig hat den Musterkläger im Musterverfahren gegen die Volkswagen AG am 8. März 2017 bestimmt. Damit ist auch der Startschuss für VW-Aktionäre gefallen, sich noch zum Musterverfahren anzumelden. Die Anmeldung zum Musterverfahren muss innerhalb des nächsten sechs Monate bis zum 8. September erfolgen. Das Gesetz sieht vor, dass die Anmeldung zwingend von einem Rechtsanwalt vorgenommen werden muss. Durch die Anmeldung zum Musterverfahren erreichen die geschädigten VW-Aktionäre, die bisher aufgrund der Kursverluste nach dem Bekanntwerden des Abgasskandals noch nicht gegen VW geklagt haben, dass ihre Ansprüche nicht verjähren ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Abhängig von dem negativen oder positiven Ausfall des Unterschiedsbetrages müssen Anleger mit einer Gewinn- oder einer Verlustzuweisung rechnen. Unabhängig von dem Ergebnis ist der Anleger gezwungen, den Unterschiedsbetrag zu versteuern. Unter dem Unterschiedsbetrag versteh man die Differenz zwischen dem Buchwert des Schiffes und dessen Teilwert. Gleichzeitig wird er mit der einkommensteuerlichen Gewinnermittlung, der sogenannten Tonnagesteuer, welche am Ende jeder Schiffsbeteiligung fällig wird, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Fondsmanagement soll schon im Mai diesen Jahre bei der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung des SEB Immoinvest bekannt gegeben haben, dass im Juni eine erste Ausschüttung erfolgen solle. Nunmehr sollen insgesamt 1,2 Mrd. aus dem Fondsvermögen an die Anleger ausgezahlt werden. Jeder Anleger erhielte so 10,25 Euro pro Anteil. Für die verbleibende Abwicklungszeit bis zum 30.04.2017 seien halbjährliche Ausschüttungen an die Anleger geplant. Fraglich bleibt in welchem Umfang die Anleger ihr Kapital zurückerhalten. Das Fondsmanagement ... weiter lesen