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Auch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 28.08.2018 zum Aktenzeichen 4 S 36.18 entschieden, dass die Ablehnung eines Bewerbers für den mittleren Dienst der Schutzpolizei des Landes Berlin wegen sichtbarer, inhaltlich aber nicht zu beanstandender Tätowierungen einer gesetzlichen Grundlage bedarf. Damit hat es eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt und die Beschwerde der Polizei Berlin zurückgewiesen. Der Polizeibewerber begehrt seine Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Berliner Polizei. Die Bewerbung hat die Polizei mit der Begründung abgelehnt, dass seine Tätowierungen einer Einstellung in den Polizeidienst entgegenstünden. Das ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Übernehmen Beamte oder Richter ein höheres Amt, haben sie auch sofort Anspruch auf mehr Geld. Die zweijährige „Wartefrist“ für hohe Besoldungsgruppen in Rheinland-Pfalz verstößt gegen die Grundsätze des Berufsbeamtentums und ist daher verfassungswidrig, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Freitag, 10. Februar 2017, veröffentlichten Beschluss entschied (Az.: 2 BvL 1/10). Nach dieser Regelung bekommen Beamte ab Besoldungsgruppe B 2 und Richter ab Besoldungsgruppe R 3 zwei Jahre lang noch die Vergütung der nächstniedrigeren Besoldungsgruppe, ehe sie dann ihrer neuen Aufgabe entsprechend bezahlt werden. Die Grundvergütung in ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht München hat mit Beschluss vom 24.01.2019 zum Aktenzeichen M 19L DA 18.3381 entschieden, dass die suspendierte Erste Bürgermeisterin Monika Zeller aus der Gemeinde Bolsterlang die Amtsgeschäfte vorläufig wiederaufnehmen darf. Die vorläufige Dienstenthebung der Ersten Bürgermeisterin der Gemeinde Bolsterlang, Monika Zeller, wird ausgesetzt. Dies hat eine Disziplinarkammer des Verwaltungsgerichts München mit heute bekanntgegebenem Beschluss im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden. Die Landesanwaltschaft Bayern hatte in ihrer Funktion als Disziplinarbehörde des Freistaats Bayern die Bürgermeisterin am 18. Juni 2018 mit sofortiger Wirkung vorläufig des ... weiter lesen
Leipzig (jur). Ruhestandsbeamte, die in der DDR an der SED-Parteihochschule „Karl Marx“ studiert haben, müssen sich eine Rente für ihre Tätigkeit in der DDR auf ihre Beamtenversorgung anrechnen lassen. Nach einem solchen Studium werde eine besondere Nähe zum DDR-System „widerlegbar vermutet“, urteilte am Donnerstag, 2. Februar 2017, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 25.15). Der heute 71-jährige Kläger arbeitete in der „Zentralstelle Staatliche Preiskontrolle für Investitionen“. Diese gehörte zum „Amt für Preise“ einem Organ des Ministerrats der DDR. Nach einem dreijährigen Studium der Gesellschaftswissenschaften an ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat mit Urteil vom 20.09.2018 zum Aktenzeichen 5 A 54/18 MD entschieden, dass ein Polizeibewerber mit einem Tattoo seines Lieblingsfussballvereins, dem 1. FC Magdeburg, nicht aufgrund des Tattoos vom Auswahlverfahren um die Einstellung in den Landespolizeidienst ablehnt werden darf. Im konkreten Fall hat die Fachhochschule der Polizei des Landes Sachsen-Anhalt die Einstellung des jungen Mannes wegen einer großflächigen Tätowierung einer „vermummten Gestalt mit dem Logo des 1. FC Magdeburg“ auf seinem Wadenbein abgelehnt. Mit seiner Klage begehrte der Mann seine Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den Polizeivollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt der ... weiter lesen
Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 15.07.2020 zum Aktenzeichen 4 S 28/20 auf den Eilantrag einer Konkurrentin gegen die Wahl des Amtsdirektors des Amtes Wusterwitz entschieden, dass die öffentliche Bekanntgabe der Bewerbung der Kandidatin nicht gegen das in der Brandenburgischen Kommunalverfassung geregelte Verschwiegenheitsgebot verstößt. Aus der Pressemitteilung des OVG Berlin-Brandenburg vom 15.07.2020 ergibt sich: Das OVG Berlin-Brandenburg hat den Eilantrag abgelehnt. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts verstieß die öffentliche Bekanntgabe der Bewerbung der Kandidatin nicht gegen das in der Brandenburgischen Kommunalverfassung geregelte ... weiter lesen
Leipzig (jur). Für „Äußerungen mit einer sexuellen Konnotation“ ist im Dienst eines Beamten „generell kein Raum“. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in einem am Mittwoch, 22. März 2023, veröffentlichten Leitsatzurteil betont (Az.: 2 A 17.21). Es beschloss damit die Herabstufung eines Beamten um eine Stufe vom Regierungsdirektor zum Rang eines Oberregierungsrates. Im konkreten Fall geht es um einen früheren Sachgebietsleiter und späteren Referatsleiter einer Bundesbehörde. 2019 wandten sich zwei Mitarbeiterinnen an die Gleichstellungsbeauftragte der Behörde und warfen dem Mann „beanstandungswürdige Äußerungen“ vor. Eine der Frauen hatte über fast vier Jahre Zitate auf einer Liste gesammelt. Der Präsident der ... weiter lesen
Das Verwaltungsgericht Trier hat mit Beschluss vom 27. September 2022 zum Aktenzeichen 7 L 2837/22.TR entschieden, dass das Land Rheinland-Pfalz darf einen Bewerber für den Polizeidienst ablehnen, der über den gesamten oberen Rückenbereich eine Tätowierung mit den Worten „Loyalty, Honor, Respect, Family“ trägt. Aus der Pressemitteilung des VG Trier Nr. 26/2022 vom 30.09.2022 ergibt sich: Der Antragsteller hatte sich um Einstellung in den gehobenen Polizeidienst des Landes Rheinland-Pfalz beworben. Der Antragsgegner lehnte seine Einstellung jedoch wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung ab. Die Tätowierung mit den Begriffen im Zusammenhang mit der gewählten ... weiter lesen
Leipzig (jur). Beamte, die auf eine Beförderung hoffen, müssen zunächst gegebenenfalls mit einer Art Teilbeförderung vorlieb nehmen. Denn die Zulagen für eine höherwertige Tätigkeit sind auf mehrere Personen aufzuteilen, wenn der Haushalt die volle Zulage nicht für alle Anwärter hergibt, urteilte am Donnerstag, 25. September 2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 2 C 16.13 und 2 C 21.13). Umgekehrt darf danach aber die Dienststelle freiwerdende Gelder nicht anderweitig verwenden und Zulagen ganz ablehnen. Damit gab das Bundesverwaltungsgericht zwei Beamten des gehobenen Dienstes in einem Finanzamt in Brandenburg teilweise recht. Sie hatten beide schon über Jahre ... weiter lesen
Bislang war einhellige Meinung vor allem in der Rechtsprechung, dass Beamten kein Streikrecht zusteht. Dies ergibt sich vor allem aus der Verfassung und dem besonderen Dienst- und Treuverhältnis im Beamtenrecht. Deshalb durften auch Beamte, die keine hoheitlichen Aufgaben wahrnehmen, wie Lehrer nicht streiken. Jedoch ist die deutsche Auffassung vor allem wegen Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht mehr haltbar. Dies entschied nunmehr auch das erste Mal das Bundesverwaltungsgericht (Urteil vom 27.2.2014 - BVerwG 2 C 1.13). Ausgangsfall für die Gerichtsentscheidung war eine verbeamtete Lehrerin, die sich am Streik ihrer im Angestelltenverhältnis beschäftigten Kollegen ... weiter lesen
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 25.07.2013, 2 C 12/11 im Hinblick auf die Anforderungen an die gesundheitliche Eignung von Bewerben, die die Übernahme in das Beamtenverhältnis anstreben, eine Rechtsprechungsänderung vollzogen. Zunächst hat das Bundesverwaltungsgericht ausdrücklich klargestellt, dass die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung durch die Verwaltungsgerichte vollständig gerichtlich überprüfbar ist. Die bisherige Rechtsprechung, nach der die Beurteilung der gesundheitlichen Eignung nur gerichtlich eingeschränkt überprüfbar sei, wird aufgehoben. Zudem hat das Bundesverwaltungsgericht den anzusetzenden Prognosemaßstab der gesundheitlichen ... weiter lesen
Leipzig (jur). Laufbahnregelungen für Beamte dürfen keine Mindestaltersgrenze enthalten. Solche Grenzen sind verfassungswidrig, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit zwei am Donnerstag, 27. September 2012, bekanntgegebenen Urteilen vom Vortag entschied (Az.: 2 C 74.10 und 2 C 75.10). Es verwarf damit eine Mindestaltersgrenze bei der Finanzverwaltung des Saarlandes. Zwei Steuerhauptsekretärinnen wollten an einer Ausbildung für den „Laufbahnaufstieg“ zu höheren Posten teilnehmen. Die Finanzverwaltung lehnte dies ab, weil sie noch nicht 40 Jahre alt waren. Das Saarland rechtfertigte die Altersgrenze mit dem Argument, „gestandene“ Männer und Frauen hätten mehr ... weiter lesen