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Experten-Ratgeber
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Der Bundesgerichtshof hat am 22.03.2011 -XI ZR 33/10 - ein bahnbrechendes Urteil verkündet. Die vollständigen Entscheidungsgründe sind zwar noch nicht veröffentlicht. Aus der von dem BGH herausgegebenen Pressemitteilung kann jedoch entnommen werden, dass der BGH mit dieser Entscheidung einen wichtigen Beitrag zum Anlegerschutz geleistet hat und damit sehr wahrscheinlich eine Klagewelle gegen deutsche Banken ausgelöst hat, die in den vergangenen Jahren Zinswetten oder Zins-Währungswetten ihren Kunden angeboten hat. Bei Swap-Geschäften handelt es sich um eine hoch komplexe Wetten, bei denen erhebliche Verlustrisiken für den Anleger entstehen können. Die Bank wettet gegen den Kunden auf ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Börsen-Analysten sehen mehrere Gründe für die weiter andauernde Krise der Schiffsfonds. Auf dem Containerfrachter- und Tankschiffmarkt sollen bedeutsame Überkapazitäten herrschen. Im Gegenzug sei das Frachtaufkommen durch die Krise übermäßig gestiegen. Dies seien die wichtigsten Faktoren für die momentane Insolvenzwelle, die sehr wohl andauern kann, denn es ist zurzeit keine Erholung des Marktes in Sicht. Einige der 250.000 deutschen Anleger müssen mit Ausschüttungsstopps, Nachzahlungen oder sogar mit ... weiter lesen
Die Immobiliengesellschaft hat nun allerdings bekannt gegeben, dass der Fonds doch aufgelöst werden muss. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Frankfurt, Stuttgart www.grprainer.com raten Betroffenen: Grund dafür ist der gleiche, wie schon bei den anderen unzähligen Fonds, die in den letzten Monaten schließen mussten: die Finanzkrise und die Verunsicherung in der Branche. Die Folge dessen war, dass der Fonds nicht liquide genug war, um den Anlegern ihr Geld auszuzahlen. Planmäßig soll der Fonds bis zum 31. Dezember 2016 vollständig liquidiert werden. Das bedeutet, dass die Immobilien veräußert und die Anleger ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Aufgrund eines mit Fehlern behafteten Prospektes des Medienfonds "VIP 4", soll zahlreichen Anlegern die Möglichkeit auf Schadenersatz eröffnet worden sein. Anleger, die sich an dem Medienfonds "VIP 4" beteiligt haben, könnten aufgrund der Prospektfehler, nun Ansprüche gegen Banken oder gegen andere Vermittler zustehen. Die Ziele der Anlage in einen Medienfonds sollen, neben der Beteiligung an den Einspielergebnissen der durch den Fonds finanzierten Filme, insbesondere Steuervorteile für die Anleger gewesen sein. Diese Ziele seien ... weiter lesen
Jährlich werden Tausende Opfer sog. Schrottimmobilien. Sie erwerben Eigentumswohnungen, die ihnen zum Zwecke der Altersvorsorge als Kapitalanlage sowie als Steuersparmöglichkeit angeboten werden. Gleichzeitig wird die passende Finanzierung mit vermittelt und der Vermittler sichert zu, sich um alles Weitere zu kümmern. Früher oder später nach dem Notartermin, der nicht selten in fragwürdigen Massenbeurkundungen am späten Abend oder sehr kurzfristig durch den Vermittler organisiert stattfindet, und der Unterschrift unter den Darlehensvertrag kommt das böse Erwachen. Es stellt sich heraus, dass der Wert der Wohnung, welche häufig vor dem Kauf aus fadenscheinigen Gründen nicht ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Fondsmanagement soll schon im Mai diesen Jahre bei der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung des SEB Immoinvest bekannt gegeben haben, dass im Juni eine erste Ausschüttung erfolgen solle. Nunmehr sollen insgesamt 1,2 Mrd. aus dem Fondsvermögen an die Anleger ausgezahlt werden. Jeder Anleger erhielte so 10,25 Euro pro Anteil. Für die verbleibende Abwicklungszeit bis zum 30.04.2017 seien halbjährliche Ausschüttungen an die Anleger geplant. Fraglich bleibt in welchem Umfang die Anleger ihr Kapital zurückerhalten. Das Fondsmanagement ... weiter lesen
Kaum ein Thema hat in den vergangenen Jahren die Gerichte derart beschäftigt wie der Widerruf von Darlehensverträgen. Die Rechtsprechung hat sich intensiv, teilweise auch kontrovers mit Mängeln von Widerrufsbelehrungen auseinandergesetzt. Ist die Widerrufsbelehrung fehlerhaft, so kann der Verbraucher den Widerruf auch noch Jahre nach Abschluss des Darlehensvertrages erklären. Ist die Belehrung dagegen inhaltlich zutreffend, so ist der Widerruf nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist nicht mehr möglich. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hat der BGH mit seiner Entscheidung vom 22.11.2016 – XI ZR 434/15 – gemacht, indem er zu einer nach Juni 2010 geschlossenen Belehrung festgestellt hat, dass die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das am 22. Juli 2013 in Kraft getretene KAGB normiert verschärfte Regelungen für die Anteilsrückgabe offener Immobilienfonds. Dies war vor allem im Hinblick auf die Krisen der vergangen Jahre und die darauf folgenden Abwicklungen einiger offener Immobilienfonds vonnöten, vor allem, da die Anleger teilweise schon jahrelang wohl ihr Geld nicht zurückbekommen können und teilweise auch mit hohen Wertverlusten rechnen müssen. Die neuen Regelungen im KAGB sollen offene Immobilienfonds wieder ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Diese ersten Entscheidungen der Richter in Karlsruhe (Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) zum Thema CMI bestätigen viele der in jüngster Vergangenheit erlassenen Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der CMI-Anleger und benachteiligen den Lebensversicherer eindeutig. Dies gilt wohl auch für die Leistungsverpflichtung aus den abgeschlossenen Verträgen. Unabhängig von dem jeweiligen Wert der Versicherung, soll CMI laut dieser höchstrichterlichen Rechtsprechung seinen Kunden im ... weiter lesen
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß die Postbank im September 2000 ein Girokonto der Republikaner nicht unter Berufung auf deren politische Zielrichtung oder einen ihr bei Fortführung des Kontos drohenden Imageschaden kündigen durfte. Ein Landesverband der Republikaner unterhielt bei der Postbank seit mehreren Jahren ein Girokonto. Im August und September 2000 wurde in der Presse über die Geschäftsverbindungen der Postbank zu "rechtsextremen" Parteien berichtet. Daraufhin kündigte die Postbank am 12. September 2000 gemäß Nr. 19 Abs. 1 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen das Girokonto mit der Begründung, es bestehe kein Interesse an einer Fortführung der ... weiter lesen
Der für das Bankrecht zuständige XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß Sparkassen Girokonten der NPD nicht mit der Begründung, die Partei verfolge verfassungsfeindliche Ziele, kündigen dürfen, solange das Bundesverfassungsgericht nicht die Verfassungswidrigkeit der NPD festgestellt hat. Ein Landesverband der NPD unterhielt bei einer Sparkasse seit März 1999 ein Girokonto. Im August 2000 berichtete das ARD-Magazin "Report" im Zusammenhang mit der öffentlichen Diskussion über einen Verbotsantrag gegen die NPD über Geschäfte dieser Partei mit Kreditinstituten. Daraufhin kündigte die Sparkasse unter Bezugnahme auf Nr. 26 Abs. 1 ihrer Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne Angabe von Gründen die Geschäftsverbindung. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Oftmals wurden die Erwartungen der Anleger offener Immobilienfonds in der Vergangenheit nicht erfüllt. Dies liegt unter anderem daran, dass die zugesicherten Renditen nicht erwirtschaftet wurden und viele offene Fonds sogar geschlossen wurden. Dies bedeutet für die Anleger, dass sie nicht mehr an ihr Geld kommen. Teilweise sind Anlageberatungsfehler der Grund für die Enttäuschung der Anleger. Viele betroffene Anleger wurden im Rahmen der Zeichnung der Fonds nicht hinreichend über die bestehenden ... weiter lesen