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In Deutschland werden in den nächsten Jahren Billionen vererbt. Leider führt dies häufig zu Streitigkeiten zwischen den Hinterbliebenen. Gerade diese Streitigkeiten sind sehr emotionsgeladen und enden manchmal sogar vor Gericht. Denn zusätzlich zu der Tatsache, dass es meist um hohe Beträge geht, streiten hier meist nahe Angehörige um den Nachlass. Es kommt erschwerend hinzu, dass es hier nicht nur um finanzielle Werte geht, sondern auch innerfamiliäre Verbindlichkeiten aufgewühlt werden. Gerade deshalb ist es auch für die rechtliche Betreuung durch den Rechtsanwalt erforderlich, dass dieser sich auf die Besonderheiten richtig einstellt und auch Verständnis für die emotionale ... weiter lesen
Erklärt ein Abkömmling nach dem Tode seines Vaters in einem notariellen Erbauseinandersetzungsvertrag mit seiner Mutter, er sei mit der Zahlung eines bestimmten Betrages “vom elterlichen Vermögen unter Lebenden und von Todes wegen ein für alle Male abgefunden“, kann das als Verzicht auf das gesetzliche Erbrecht nach dem Tode der Mutter auszulegen sein. Das hat der 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm unter Abänderung des erstinstanzlichen Beschlusses des Amtsgerichts Kamen am 22.07.2014 entschieden. Der 1991 im Alter von 62 Jahren verstorbene Familienvater aus Bergkamen wurde von seiner 1935 geborenen Ehefrau und seinen beiden Kindern, einer 1960 geborenen Tochter und einem 1972 ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Facebook muss Eltern Zugriff auf das Facebook-Konto ihres verstorbenen Kindes geben. Als Erben haben sie grundsätzlich Anspruch auf den digitalen Nachlass ihres Kindes, entschied am Donnerstag, 12. Juli 2018, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem Grundsatzurteil (Az.: III ZR 183/17). Es gebe keinen Grund, die Inhalte des Facebook-Kontos nicht zu vererben, schriftliche Tagebücher und persönliche Briefe aber schon, so die Karlsruher Richter. Hintergrund des Rechtsstreits war der Tod eines 15-jährigen Mädchens im Jahr 2012, welches in einem Berliner U-Bahnhof von einem Zug erfasst wurde. Die Todesumstände sind bislang unklar. Die Eltern vermuteten einen Suizid. ... weiter lesen
Den Testamentsvollstrecker treffen zahlreiche Aufgaben und Pflichten, deren Wahrnehmung in Spanien oftmals mit tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten verbunden ist. Der Beitrag gibt eine kurze Einführung in die besonderen rechtlichen Probleme bei Spanienvermögen. Auf die Testamentsvollstreckung anwendbares Erbrecht War der Erblasser deutscher Staatsangehöriger, so ist sowohl aus deutscher Sicht (Art. 25 Abs. 1 EGBGB) als auch aus spanischer Sicht (Art. 9 Abs. 8 Código Civil) deutsches materielles Erbrecht anzuwenden (nicht zu verwechseln mit dem Steuerrecht, siehe unten). Dies betrifft auch die Testamentsvollstreckung. Pflichten des Testamentsvollstreckers Nach deutschem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Essen Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Nach dem deutschen und internationalen Recht ist der Anknüpfungspunkt für das anwendbare Erbrecht die Staatsangehörigkeit des Erblassers im Todeszeitpunkt. Hat der Erblasser jedoch mehrere Staatsangehörigkeiten, hilft dieses Kriterium nicht weiter. Daher müssen hier andere Gesichtspunkte, wie sein gewöhnlicher Aufenthaltsort und der Verlauf seines Lebens, berücksichtigt werden. So kommt es zur Anwendung des Rechts desjenigen Staates, mit dem die Person am engsten verbunden ist. ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Wenn der Erblasser in seinem Testament einen Erben, dem ein Pflichtteilsrecht zusteht, nicht erwähnt, so kann der Übergangene das Testament anfechten und dadurch unwirksam machen. Die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) berichtet über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Hamm vom 28. Oktober 2014 (AZ: 15 W 14/14), in dem die zweite Ehefrau des Erblassers ihren Pflichtteil erfolgreich einklagt. Der Verstorbene verfasst mit seiner ersten Ehefrau ein sog. Berliner Testament: Die Eheleute setzen sich gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Tod beider Ehegatten soll der gemeinsame Sohn Erbe werden. Das Testament soll ausdrücklich auch für den Fall der ... weiter lesen
Mit Urteil vom 29.04.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass der Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten nicht vererblich ist (AZ.: VI ZR 246/12). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Dies gilt nach Auffassung des BGH auch dann, wenn der Anspruch eingeklagt wurde, der Kläger aber vor Abschluss des Gerichtsverfahrens verstirbt. Grundsätzlich gehen Ansprüche nämlich nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im Wege der Einzel- oder Gesamtrechtsnachfolge auf den oder die Erben über. Hier war der Erblasser ein bekannter ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Erbt ein geschiedener Mann Geld, so gehen die daraus erzielten Zinseinkünfte in der Regel nicht mehr in den seiner Ex-Frau zu zahlenden Unerhalt ein. Anderes gilt nur, wenn das Paar noch während der Ehe die Erbschaft erwartet und seine Lebensverhältnisse darauf abgestellt hat, heißt es in einem am Mittwoch, 8. August 2012, veröffentlichten Leitsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Az.: XII ZR 72/10). Im entschiedenen Fall hatte ein Mann aus Hamburg zwei Jahre nach seiner Scheidung Geld geerbt, umgerechnet mindestens 36.800 Euro. Im Streit um den seiner Ex-Frau zu zahlenden Unterhalt rechnete das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg die daraus erzielbaren Zinseinkünfte mit ... weiter lesen
Meistes ist es so, dass man sich zunächst freut, wenn man erfährt, dass man geerbt hat. Diese Freude ist leider häufig schnell vorbei, denn eine Erbschaft ist nicht immer gleichbedeutend mit einem Geldsegen und daraus resultierendem sorgenfreien Leben: auch sämtliche Verbindlichkeiten, welche der Erblasser besessen hat, werden mit übernommen. Oft genug ist man als Erbe dann gut damit beraten, das Erbe auszuschlagen. Doch wie funktioniert eine Erbausschlagung im Erbrecht? Ausgangspunkt in der Praxis Zunächst ist zu beachten, dass in der Praxis davon ausgegangen wird, dass der Erbe die Erbschaft annimmt. Hierfür bedarf es keinerlei extra Zustimmung oder Bestätigung der Annahme. Es ist ... weiter lesen
Der deutsche Testamentsvollstrecker und Spanienvermögen I. Anwendbares Recht und Aufgaben des Testamentsvollstreckers Das auf einen Erbfall anwendbare Recht - das sog. „Erbstatut" - beurteilt sich sowohl aus deutscher (Art. 25 Abs. 1 EGBGB) wie auch aus spanischer Sicht (Art. 9 Abs. 8 Código Civil) nach dem Recht der Staatsangehörigkeit des Erblassers. Das Erbstatut regelt nicht nur die „gängigen" erbrechtlichen Fragen wie die des gesetzlichen Erbrechts, des Pflichtteilsrechts oder der inhaltlichen Wirksamkeit von Testamenten. Nach ihm beurteilt sich auch das Recht der Testamentsvollstreckung. War der Verstorbene also deutscher Staatsangehöriger, findet auf ihn deutsches Erb- und ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Mit Beschluss vom 11.2. 2013 (Az.: 20 W 542/11) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt a.M. klargestellt, dass ein Pfeildiagramm nicht die Voraussetzungen eines eigenhändig geschriebenen Testaments erfüllen soll. Bei der Frage der Formwirksamkeit eines Testaments gehe es um eine allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzung, sodass es nicht allein darauf ankommen könne, ob das Pfeildiagramm tatsächlich vom Erblasser selbst errichtet worden sein soll. Bei einem Pfeildiagramm mangele es bereits an der ... weiter lesen
Das Erbrecht von Florida wird vom Grundsatz der Testierfreiheit beherrscht und kennt keinen Pflichtteil im Sinne des Deutschen Rechts. Werden Kinder und Ehegatte im Testament nicht bedacht, so müssen sie – auch wenn das Testament wirksam ist und nicht angefochten werden kann - aber nicht unbedingt leer ausgehen. Der Artikel gibt einen Überblick über die Rechte von Kindern und Ehegatten bei einem Erbfall in Florida. Wahlanteil des Ehegatten Der Ehegatte hat einen Anspruch auf einen Anteil am Nachlass, sog. Wahlanteil (elective share), vgl. z.B. 732.201 ff. Florida Statutes. Der Wahlanteil beträgt 30% des zu Grunde zu legenden Nachlasses (elective estate). Übergehen ... weiter lesen