ERBRECHT
Nacheheliche Erbschaft beinflusst die Unterhaltspflicht nicht
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Karlsruhe (jur). Erbt ein geschiedener Mann Geld, so gehen die daraus erzielten Zinseinkünfte in der Regel nicht mehr in den seiner Ex-Frau zu zahlenden Unerhalt ein. Anderes gilt nur, wenn das Paar noch während der Ehe die Erbschaft erwartet und seine Lebensverhältnisse darauf abgestellt hat, heißt es in einem am Mittwoch, 8. August 2012, veröffentlichten Leitsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Az.: XII ZR 72/10).
Im entschiedenen Fall hatte ein Mann aus Hamburg zwei Jahre nach seiner Scheidung Geld geerbt, umgerechnet mindestens 36.800 Euro. Im Streit um den seiner Ex-Frau zu zahlenden Unterhalt rechnete das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg die daraus erzielbaren Zinseinkünfte mit ein.
Doch der Unterhalt bemisst sich nach den Lebensverhältnissen während der Ehe, betonte nun der BGH in seinem am 11. Juli 2012 verkündeten Urteil. Die Erbschaft sei daher nur dann zu berücksichtigen, wenn sie von den Eheleuten bereits erwartet und in ihre gemeinsame Lebensplanung einbezogen wurde.
Dies und zahlreiche weitere Fragen soll nun das OLG nochmals prüfen.
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