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Experten-Ratgeber
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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom Landgericht Bremen zu entscheidenden Fall (Urt. v. 10.03.2011, Az. 6 O 1802/10) begehrte der Versicherungsnehmer die Feststellung, dass die Versicherung kein jährliches Nachprüfungsrecht hinsichtlich des Fortbestehens einer Berufsunfähigkeit habe. Ein solches Nachprüfungsrecht verstieße gegen § 307 Absatz 1 Satz 1 BGB und würde den Versicherungsnehmer unangemessen benachteiligen, so der Kläger. Das Landgericht Bremen wies die Klage zurück. Die streitgegenständliche Regelung sei nicht unwirksam und ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Haben Versicherungskunden ihre bis Ende 2007 abgeschlossene Lebensversicherung vorzeitig gekündigt, müssen sie mit deutlichen Abschlägen bei der Rückzahlung von gezahlten Versicherungsbeiträgen rechnen. Die Kunden können oft nur knapp die Hälfte ihrer eingezahlten Beiträge zurückverlangen, urteilte am Mittwoch, 11. September 2013, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: IV ZR 17/13 und IV ZR 114/13). Nach einem BGH-Urteil vom 25. Juli 2012 hatten noch Millionen Versicherungskunden auf einen höheren Nachschlag bei gekündigten Lebensversicherungsverträgen gehofft (Az.: IV ZR 201/10; JurAgentur-Meldung vom selben Tag). Konkret streiten sich die ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Bei einer behördlich angeordneten Betriebsschließung infolge der Covid-19-Pandemie können betroffene Unternehmen im Einzelfall ihre hierfür abgeschlossene Versicherung in Haftung nehmen. Dies gilt zumindest dann, wenn die Versicherungsbedingungen eine Haftung für im Infektionsschutzgesetz aufgeführte Krankheiten vorsehen und Covid 19 im Gesetz dann auch aufgenommen wurde, urteilte am Mittwoch, 18. Januar 2023, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: IV ZR 465/21). Kein Geld gebe es aber für Zeiträume, in denen die Erkrankung im Gesetz noch nicht als meldepflichtig aufgenommen wurde, konkret also den „ersten Lockdown“ im Frühjahr 2020. Damit kann ... weiter lesen
Zur Frage, wann ein Versicherungsnehmer für die Falschangaben eines Dritten gegenüber dem (Teil-) Kaskoversicherer bei einer Schadensregulierung haftet Kurzfassung Auf unrichtige Angaben im Versicherungsfall folgt die Strafe grundsätzlich prompt auf dem Fuß: Kein Geld von der Versicherung. Dies gilt unter Umständen auch dann, wenn nicht der Versicherte, sondern eine Person seines Vertrauens ihm und dem (Kasko-)Versicherer für die Schadensregulierung wichtige Fakten ( hier Vorschäden ) verschweigt. Diese bittere Erfahrung machte unlängst eine von einem Familienmitglied ge- und enttäuschte Versicherungsnehmerin. Das Landgericht Coburg und das Oberlandesgericht Bamberg wiesen ihre Klage gegen die Kaskoversicherung auf ... weiter lesen
Der Kläger verlangt von der beklagten Hausratversicherung Zahlung von 46.900 Euro für Bargeld, Schmuck und Elektrogeräte, die bei einem Einbruchdiebstahl während seines Urlaubs aus seiner Wohnung gestohlen worden sein sollen. Die nach seiner Rückkehr alarmierte Polizei stellte eine Beschädigung am Hoftor, den Ausbau des Schließzylinders an der Eingangstüre und das Aufhebeln der Zwischentüre vom Kellerraum zum Wohnraum fest. Die beklagte Versicherung hat einen Einbruchdiebstahl bestritten. Das Landgericht Karlsruhe hat die Klage abgewiesen, weil es einen Einbruchdiebstahl nicht für nachgewiesen erachtet hat. Nach dem Gutachten eines Sachverständigen ging es davon aus, dass der Ausbau des Zylinders bei diesem Schloss nur bei geöffneter ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der BGH hatte in der letzten Zeit mehrfach die Vertragsklauseln, die in Lebensversicherungen gebraucht werden, zu überprüfen. Mit seinem Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) scheint der Bundesgerichtshof nun klar Stellung zu den Abrechungsgepflogenheiten der Lebensversicherer genommen zu haben. Laut Meldung des Gerichts soll das BGH - Urteil vom 25.07.2012 bestätigt worden sein und weitere entsprechende Klauseln in vielen Versicherungsverträgen und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt worden sein. Die Rechte von ... weiter lesen
Große Werbekampagnen deutscher Versicherer sollen bei den Kunden das Gefühl totaler Absicherung suggerieren. Häufig muss man feststellen, dass diese Sicherheit nicht existiert. Beiträge gezahlt, Leistung null. Für Ablehnungen findet der Versicherer oft gute Gründe. Das erscheint logisch, denn nur so funktioniert das Geschäft mit der Angst. Beispielhaft hierfür ist der Fall des bereits 2004 verstorbenen Elektroinstallateurmeisters. Dieser erlitt wenige Tage vor seinem Tod einen Stromschlag, fühlte sich zunehmend schlecht, berichtete Freunden und seiner Familie davon. Der in Koblenz ansässige namenhafte Versicherer akzeptierte diese Todesursache nicht, ließ von seinem Gutachter ... weiter lesen
Der für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat über die Wirksamkeit mehrerer Klauseln in den Allgemeinen Bedingungen der kapitalbildenden Lebensversicherung entschieden. Ein Verbraucherverband hatte die Klausel zur Überprüfung nach dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBG) gestellt, zu denen auch Allgemeine Versicherungsbedingungen gehören. 1. Der Bundesgerichtshof hat eine Klausel für unwirksam erklärt, mit der das beklagte Versicherungsunternehmen die Folgen einer Kündigung des Vertrags durch den Versicherungsnehmer regelt. Auch enthält diese Klausel Regelungen für den Fall, daß der Versicherungsnehmer die Versicherung zwar aufrechterhalten, aber keine ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: In dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall (Beschl. v. 11.05.2011, Az. IV ZR 148/09) habe die Versicherungsnehmerin eine seit Kindheitstagen bestehende behandlungsbedürftige Neurodermitis angegeben, nicht jedoch eine vor Vertragsabschluss durchgeführte Asthmabehandlung. Dies habe die Versicherungsnehmerin nicht angegeben, da sie eine Verbindung zwischen der Neurodermitis und dem allergischen Asthma gesehen habe. Der Versicherer habe darin einen Grund zur Anfechtung wegen arglistiger Täuschung gesehen. Der Bundesgerichtshof war der Ansicht, ... weiter lesen
Der Kläger nimmt die Beklagte auf Zahlung aus einer Reiseabbruchversicherung in Anspruch. Er hatte für sich und seine Ehefrau über einen Reiseveranstalter eine Flugpauschalreise (Naturerlebnisreise) nach Namibia gebucht. Geplante Reisedauer: 15. September bis 1. Oktober 2001, Preis pro Person: rund 2.800 €. Weiter hatte er bei der Beklagten ein Versicherungspaket abgeschlossen, in dem neben einer Reiserücktrittskostenversicherung unter anderem eine - "Feriengarantie" genannte - Reiseabbruchversicherung enthalten war. Mit dieser gewährte die Beklagte nach ihren Allgemeinen Versicherungsbedingungen Versicherungsschutz für den Fall des Reiseabbruchs aus bestimmten Gründen (z. B. wegen unerwarteter schwerer Erkrankung eines ... weiter lesen
Nachdem der BGH mit Entscheidung vom 07.05.2014 – IV ZR 76/11 – festgestellt hat, dass Versicherungsnehmer, welche in Form des sog. Policenmodells Lebens- und Rentenversicherungsverträge eingegangen sind, im Falle einer nicht ordnungsgemäßen Widerspruchsbelehrung bzw. einer nicht erfolgten Zusendung der Allgemeinen Versicherungsbedingungen oder der Verbraucherinformation den Versicherungsvertrag durch Widerspruch beseitigen und ihre Versicherungsprämien zurückverlangen können, hat der BGH nunmehr mit seiner Entscheidung vom 16.07.2014 – IV ZR 73/13 – zur Vereinbarkeit des Policenmodells mit Europäischem Gemeinschaftsrecht Stellung genommen. Der BGH gelangt in seiner ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Dem vom Bundesgerichtshof zu entscheidenden Fall (Beschl. v. 12.05.2011, Az. IX ZB 181/10) ging der Beschluss des Landgerichts Traunstein (16.07.2010, Az. 4 T 2077/10) voraus. Der zuvor selbstständige Antragsteller habe einen Verbraucherinsolvenzantrag gestellt und bereits in 2008 eine Lebensversicherung mit einem monatlichen Beitrag von EUR 600,00 abgeschlossen. Im Nachgang zu dem Insolvenzantrag habe der Antragsteller beantragt, die Pfändungsfreigrenze um den monatlichen Beitrag anzuheben, um so den Beitrag einzahlen zu können. Dieser Antrag sei zu ... weiter lesen