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Karlsruhe (jur). Der Fahrdienstvermittler Uber darf in Deutschland seinen Mietwagen-Dienst „Uber Black“ nicht wieder aufnehmen. Die Vermittlung von Fahrdiensten über die Smartphone App „Uber Black“ ist wegen eines Verstoßes gegen das Personenbeförderungsgesetz unzulässig, urteilte am Donnerstag, 13. Dezember 2018, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: I ZR 3/16). Die Karlsruher Richter stießen sich daran, dass mit der App Fahraufträge unmittelbar an die Mietwagenfahrer übermittelt werden. Bei der mittlerweile eingestellten App konnten Fahrgäste einen Mietwagen bei Uber bestellen. Der per Smartphone übermittelte Fahrauftrag wurde zeitgleich an ein ... weiter lesen
„Nichts wie weg!" Immer mehr Kraftfahrer entfernen sich im Anschluss an einen Unfall nach einer zu kurzen Wartezeit zu Fuß oder mit ihrem Fahrzeug vom Unfallort. Die Beweggründe sind vielfältig: Alkohol- oder Medikamentenkonsum, Angst vor Unannehmlichkeiten, Verlust des Schadensfreiheitsrabatts der Haftpflichtversicherung, Ärger mit dem Fahrzeughalter, negative berufliche Konsequenzen, Bekanntwerden mit wem man im Auto unterwegs war und so weiter. Das Gesetz dagegen ist einzigartig: Nach § 142 des Strafgesetzbuches (StGB) wird ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall im Straßenverkehr vom Unfallort entfernt, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft! Nach ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wer trotz nach rechts gesetzten Blinkers weiter geradeaus fährt und dadurch einen Unfall verursacht, muss unter Umständen allein für den Schaden aufkommen, auch wenn der Unfallgegner eigentlich hätte warten müssen. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) aufmerksam. Sie verweisen dabei auf ein Urteil des Amtsgerichts Homburg vom 2. Mai 2006 (AZ - 16 C 65/06 -). Ein Autofahrer hatte sein Blinklicht nach rechts gesetzt, war aber trotzdem auf der vorfahrtsberechtigten Straße geradeaus weiter gefahren. An der Straßenkreuzung fuhr eine wartepflichtige Autofahrerin aus einer Seitenstraße auf die Kreuzung. Sie war der Meinung, dass der Autofahrer nach rechts in die Seitenstraße einbiegen ... weiter lesen
München (jur). Autofahrer sollten im Straßenverkehr nicht zu stur auf das Reißverschlussverfahren vertrauen. Denn dieses ist nur beim Wegfall einer Fahrbahnspur verpflichtend, entschied das Amtsgericht München in einem am Montag, 5. November 2012 bekanntgegebenen Urteil (Az.: 334 C 28675/11). Ist die weiterführende Fahrspur durch ein Hindernis blockiert, muss der Verkehr auf der freien Bahn dorthin wechselnde Autofahrer nicht nach dem Reißverschlussprinzip hereinlassen, so das Amtsgericht in seiner am 7. März 2012 verkündeten Entscheidung. Geklagt hatte eine Autofahrerin, die Anfang September 2011 mit ihrem VW Cabrio in München beim Spurwechsel einen Unfall erlitt. Die Frau fuhr ... weiter lesen
Von Bundesland zu Bundesland existieren unterschiedliche Vorschriften über die Frage, wer eigentlich eine Geschwindigkeitsmessung auswerten darf. Gerne bedient man sich auf Behördenseite privater Firmen, obschon eine solche Vorgehensweise teilweise strikt untersagt ist. Wurde man beispielsweise in Sachsen-Anhalt geblitzt, gilt nach dem Runderlass des Innenministeriums Sachsen-Anhalts vom Juli 1998 (Ziff.4.1), dass ,,die Filmentwicklung und -auswertung [des Blitzerfotos] Aufgabe der Kommunen" ist und die zuständige Behörde diese ausschließlich der zentralen Bußgeldstelle (gg. Kostenerstattung) übertragen darf. Dementsprechend ist die Ausführung von Teilaufgaben oder der Gesamtaufgabe in der ... weiter lesen
München/Berlin (DAV). Wer aus einer Ausfahrt kommt, muss besonders vorsichtig sein. Der fließende Verkehr hat Vorrang. Für die Einordnung als „Ausfahrt“ kommt es auf die äußeren Merkmale an. So führt eine „Ausfahrt“ im Gegensatz zu einer „Straße“ zu einem Grundstück oder Parkplatz und trägt keinen Straßennamen, entschied das Oberlandesgericht München am 6. Februar 2009 (AZ: 10 U 4845/08). Bei dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitgeteilten Fall ging es um die Frage, ob die Klägerin Vorfahrt hatte. Beim Verlassen des Parkplatzes eines Altenheims kollidierte sie mit einem auf der Straße fahrenden Fahrzeug. Die Frau meinte, sie sei vorfahrtsberechtigt gewesen, da sie für den anderen ... weiter lesen
Der Schluss auf die Nichteignung eines Fahrerlaubnisinhabers kann gemäß § 11 Abs. 8 Satz 1 FeV zulässig sein, wenn dieser sich weigert, ein gemäß § 13 Nr. 2 c) FeV angeordnetes medizinisch-psychologisches Gutachten beizubringen, auch wenn die der Anordnung zugrunde liegende Teilnahme am Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss länger zurückliegt (hier mehr als sieben Jahre). Wesentlich ist, dass die Tat noch im Verkehrszentralregister eingetragen ist und keinem Verwertungsverbot unterliegt. NIEDERSAECHSISCHES-OVG – Beschluss vom 25.04.2007, Aktenzeichen: 12 ME 142/07weiter lesen
Alkohol und Drogen spielen eine große Rolle in der Gesellschaft. Leider sind v.a. Trunkenheitsfahrten ebenfalls keine Seltenheit. Viele unterschätzen die Wirkung der Substanzen und überschätzen ihre eigenen Fahrkünste. Alkohol Wird man bei einer Trunkenheitsfahrt erwischt, so stellt sich naturgemäß die Frage nach der Bestrafung. Dies hängt einerseits davon ab, wie hoch der Promillewert ist. Maßgeblich ist nicht der Atemalkoholwert, sondern die Blutalkoholkonzentration (BAK). Wird man von der Polizei angehalten, ist man nicht dazu verpflichtet, in das Messgerät zu pusten. Jedoch muss man regelmäßig eine Blutabnahme bei einem Arzt dulden, sofern der Verdacht einer ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Fährt ein alkoholisierter Autofahrer nach einer Alkoholkontrolle weiter, so handelt es sich dabei um eine zweite Fahrt. Verkehrssünden auf diese zweite Fahrt sind somit neue Vergehen. Darüber informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 8. August 2008 (AZ ? 2 Ss OWi 565/08). Ein Autofahrer geriet in eine Polizeikontrolle. Nachdem ein Alkoholtest positiv ausgefallen war, musste der Autofahrer sein Fahrzeug abstellen und mit den Polizeibeamten zur Polizeiwache kommen. Nach einem weiteren Alkoholtest konnte der Mann gehen. Die Polizisten wiesen ihn jedoch darauf hin, dass er in den nächsten drei bis vier Stunden nicht Auto ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein zwar unbenutztes, aber 23 Monate altes Auto ist kein ?Neuwagen? mehr. Dies gilt auch, wenn dieser Fahrzeugtyp nicht mehr gebaut wird. Auf dieses Urteil des Oberlandesgerichts Oldenburg vom 08. Januar 2007 (Az.: 15 U 71/06) verweisen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Vor Gericht stritten sich der Käufer und der Verkäufer eines Autos darüber, ob ein 23 Monate alte Auto ?fabrikneu? ist, wenn es ungenutzt ist. Ein solch altes Auto sei kein Neuwagen, entschieden die Richter und stellten sich auf die Seite des Käufers. Die lange Standzeit führe auch bei einem nicht benutzten Auto zwangsläufig zu einem gewissen Alterungsprozess sowie zu einer Werteinbuße. Der Umstand, dass solche Fahrzeuge ... weiter lesen
Coburg/Berlin (DAV). Nicht immer gilt: Nur schnelles Geld ist gutes Geld. Gerade bei Verkehrsunfällen mit schweren Körperverletzungen ist die weitere Entwicklung oft unabsehbar. Daher ist beim Abschluss einer Abfindungsvereinbarung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung Vorsicht geboten. Denn nach Erhalt der Abfindungssumme bestehen regelmäßig keine Ansprüche mehr, warnen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweisen auf ein Urteil des Landgerichts Coburg vom 28. Mai 2008 (AZ: 13 O 767/07). Im Jahre 1977 war der Kläger bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt worden. Die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners musste für die Unfallschäden aufkommen. Mitte 2004 wurde der Kläger erneut bei einem ... weiter lesen
Berlin (DAV). Hat ein Autofahrer beim Warten an einer auf Rot geschalteten Ampelkreuzung den Motor seines Fahrzeugs ausgeschaltet, darf er auch hinter dem Steuer zum Handy greifen und damit telefonieren. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Bamberg vom 27. September 2006 (AZ 3 Ss OWi 1050/06) hervor, wie die Deutsche Anwaltauskunft mitteilt. Ein Allgäuer Pkw-Fahrer sollte 40,00 ? Geldbuße für die Benutzung seines Mobiltelefons zahlen. Die damalige Begründung des Amtsgerichts Kempten: Der betroffene Fahrzeugführer konnte ja nicht wissen, wann genau die Ampel wieder auf Grün springen würde und wäre durch das Telefon in der Hand bei der Weiterfahrt vom Verkehrsgeschehen unzulässig abgelenkt gewesen. Wenn ein Fahrzeug ... weiter lesen