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Rechtsanwalt in Ottweiler - Bankrecht / Kapitalmarktrecht
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Experten-Ratgeber
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Aktuell erhalten viele Anleger geschlossener Fondsanlagen, v.a. Schifffonds, Post von Fondsgesellschaften, an denen sie sich vor Jahren beteiligt haben und welche sich aktuell in wirtschaftlicher Schieflage befinden. Darin werden sie zur Rückzahlung vereinnahmter Ausschüttungen aufgefordert, um die wirtschaftliche Notlage des Fonds zu mindern. Nicht selten handelt es sich dabei um, von den, die Fonds finanzierenden Banken aufgezwungene Maßnahmen, zur Vermeidung einer Aufkündigung des Darlehens und einer damit verbundenen zwangsläufigen Insolvenz des Fonds. Daher suchen betroffene Anleger aktuell vermehrt bei Rechtsanwalt Siegfried Reulein, Nürnberg, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 8. Mai 2012 (Aktenzeichen: XI ZR 262/10) die Rechte von Anlegern in Fällen fehlerhafter Anlageberatung gestärkt. Der Bundesgerichtshof hat mit dem Urteil seine bisherige Rechtsauffassung aufgegeben und entschied sich diesbezüglich erstmalig für eine „echte Beweislastumkehr“. Die klagenden Kapitalanleger sind danach nicht mehr länger in der Beweispflicht. Hiernach müssen die beratenden Banken nun nachweisen, dass sich der Kunde auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung ... weiter lesen
Mit seiner Entscheidung vom 19.01.2016 – XI ZR 388/14 – hat der BGH Banken bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung im Falle einer vorzeitigen Darlehensablösung Schranken gesetzt. Er hat eine von Bankenseite verwendete Regelung als mit dem Gesetz unvereinbar bezeichnet, mit welcher die beklagte Sparkasse zukünftige Sondertilgungsrechte im Rahmen einer vorzeitigen Darlehensvollrückzahlung bei der Berechnung von Vorfälligkeitszinsen nicht berücksichtigt wissen wollte, sofern der Kunde von seinem außerordentlichen Kündigungsrecht nach § 490 Abs.2 Satz 1 BGB Gebrauch macht. Dagegen sei, so der BGH, bei einer einvernehmlichen Aufhebung des Darlehensvertrages ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Den Fondsanlegern der ApolloProScreen GmbH & Co. Filmproduktion KG i.L. (ApolloProScreen KG i.L.) und ApolloProMovie GmbH & Co. Filmproduktion KG i.L. (ApolloProMovie 1 KG i.L.) droht neues Unheil. Nachdem sie sich bereits damit abfinden mussten, dass die Fonds die erhofften wirtschaftlichen Vorteile nicht einbringen, müssen sie nun zudem um die steuerlichen Vorteile der anfänglichen Verlustzuweisungen bangen. So wurde ihnen offensichtlich in einer Stellungnahme der ApolloScreen GmbH bzw. der ... weiter lesen
Tausende von Anleger haben in den vergangenen Jahren erfahren müssen, dass die ihnen von ihren Bankberatern oder auch freien Anlageberatern als sicher und risikolos empfohlenen offenen Immobilienfonds (z.B. AXA Immoselect, DEGI International, Morgan Stanley P 2 Value, SEB ImmoInvest, KanAm Grundinvest usw.) in erhebliche wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind. Unzählige dieser Fonds mussten zunächst aufgrund geringer Liquidität die Rücknahme der Anteilsscheine aussetzen, also „schließen“ und sich sodann in die Abwicklung begeben. Während dieser Liquidation sollen die Immobilien verkauft und die Erlöse hieraus verteilt werden. Oftmals erfolgt dies sehr schleppend und ... weiter lesen
In den vergangenen Jahren wurden zahllose Anleger zum Erwerb sog. Schrottimmobilien veranlasst. Sie wurden sehr häufig über den tatsächlichen Verkehrswert der Eigentumswohnung getäuscht. Vermeintlich tolle Gelegenheiten, entpuppten sich als teilweise existenzvernichtende Anlageentscheidungen. Denn regelmäßig wurden Anleger zur vollständigen Finanzierung des Kaufpreises ohne jedes Eigenkapital veranlasst. Den geschädigten Anleger wurde regelmäßig mit der Wohnung die Finanzierung ebenfalls vermittelt. Machten in der Vergangenheit solche Anleger Schadensersatzansprüche geltend, so mussten sie sich häufig entgegenhalten lassen, dass sie sich durch den Kauf und dessen ... weiter lesen
Seit einiger Zeit boomt der Immobilienmarkt in Deutschland. Die Preise steigen nicht nur in zentralen Lagen. Angesichts der anderweitig schwer erzielbaren Renditen besteht eine erhöhte Nachfrage nach Betongold zum Zwecke der Geldanlage, noch dazu in einer Niedrigzinsphase, wie sie seit einiger Zeit vorherrscht. Da verwundert es nicht, dass sich in die Masse seriöser Anbieter auch ein paar dubiose Anbieter schmuggeln. Zuletzt konnte über die Angebote der Firma Consortis Verwaltungs GmbH berichtet werden. Diese hat zwischenzeitlich Insolvenzantrag gestellt. Damit stehen deren Kunden vor einem Scherbenhaufen. Diese wurden mit dem Versprechen gelockt, dass sie eine Immobilie erwerben könnten, ohne auch nur ... weiter lesen
Der BGH hat nunmehr mit einer Entscheidung vom 09.07.2013 – II ZR 9/12 – seine Rechtsprechung klargestellt, dass Treuhandkommanditisten, die auch eigene Anteile an einer Gesellschaft halten, bei der Verletzung von Aufklärungspflichten gegenüber Anlegern haften. Ein Anleger muss ein richtiges Bild über die Kapitalanlage vermittelt bekommen, insbesondere mittels des Verkaufsprospekts. Er muss also über alle Umstände vollständig und verständlich aufgeklärt werden, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein können. In dem konkret von dem BGH zu entscheidenden Fall war Gegenstand die unzureichende Aufklärung über Vorstrafen der ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Fondsmanagement des SEB Immoinvest habe schon im Mai diesen Jahres bei der Entscheidung zur endgültigen Abwicklung bekannt gegeben, dass erste Ausschüttungen im Juni erfolgen sollten. Es soll geplant gewesen sein, insgesamt 1,2 Milliarden Euro an die Anleger auszuschütten. An die meisten Anleger soll eine erste Ausschüttung in Höhe von 10,25 € pro Anteil erfolgt sein. Weitere halbjährliche Ausschüttungen an die Anleger seien bis zur endgültigen Abwicklung am 30.04.2017 geplant. Jedoch herrscht bei vielen Anlegern ... weiter lesen
Die Peseus Invest und Vermögen AG muss ihr Investmentgeschäft abwickeln. Das hat die Finanzaufsicht BaFin mit Bescheid vom 22. Dezember 2015 angeordnet. Wie die BaFin am 11. Januar 2016 mitteilt, habe die Peseus Invest und Vermögen AG Anlegern Genussrechte des Unternehmens mit einer vereinbarten Gewinn- und Verlustbeteiligung angeboten. Durch die kollektive Vermögensverwaltung habe sie das Investmentgeschäft betrieben, ohne über die erforderliche Erlaubnis oder Registrierung nach dem KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) zu verfügen. Dieses unerlaubt betriebene Einlagengeschäft müsse sie durch die vollständige Rückzahlung des Genussrechtekapitals an die Anleger unverzüglich ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Entscheidung der Karlsruher Richter könnte richtungsweisend für die Ausgabe von Inhaberschuldverschreibungen sein, die auf einem fehlerhaften Prospekt basieren. Das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 18.09.2012 stärkt die Rechte von Anlegern. Ein Anleger hatte Klage eingereicht und die Werbeaussagen in einem Wertpapierprospekt als irreführend beanstandet. Die Karlsruher Richter gaben dem Kläger Recht. Der dem Urteil zugrundeliegende Werbeprospekt soll insbesondere die Beschreibung "ausgewogene Konditionen" enthalten haben, was nach Auffassung ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das am 22. Juli 2013 in Kraft getretene KAGB normiert verschärfte Regelungen für die Anteilsrückgabe offener Immobilienfonds. Dies war vor allem im Hinblick auf die Krisen der vergangen Jahre und die darauf folgenden Abwicklungen einiger offener Immobilienfonds vonnöten, vor allem, da die Anleger teilweise schon jahrelang wohl ihr Geld nicht zurückbekommen können und teilweise auch mit hohen Wertverlusten rechnen müssen. Die neuen Regelungen im KAGB sollen offene Immobilienfonds wieder ... weiter lesen