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Seit vergangenem Jahr hat der Bundesgerichtshof (BGH) mehrere Entscheidungen zum Widerspruch bei Lebens- und Rentenversicherungsverträgen getroffen (KSR hat berichtet). Mit zwei neuen Entscheidungen vom 29.07.2015 (IV ZR 384/14 und IV ZR 448/14) hat der Bundesgerichtshof (BGH) seine Rechtsprechung zu diesem Thema weiterentwickelt. In seinen vergangenen Entscheidungen hat der BGH klargestellt, dass Kunden im Falle einer unzureichenden Belehrung über ihr Widerspruchsrecht auch Jahre nach Abschluss des Versicherungsvertrages noch den Widerspruch erklären können. Folge dessen ist, dass der Verbraucher seine geleisteten Beiträge unter Anrechnung des bis dahin gewährten Versicherungsschutzes ... weiter lesen
Beim Abschluss von Lebensversicherungen oder Rentenversicherungen wurden die Versicherungsnehmer nicht immer ordnungsgemäß über ihr Widerspruchsrecht belehrt. Die Folge ist, dass diese Policen auch heute noch widerrufen werden können. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherungen schon vorzeitig gekündigt und die Verbraucher den Rückkaufswert erhalten haben. Für den Verbraucher ist der Widerspruch in der Regel finanziell wesentlich lukrativer als die Kündigung der Lebensversicherung oder Rentenversicherung. Denn nach einem erfolgreichen Widerspruch erhalten sie ihre geleisteten Prämien abzüglich eines Betrags für den gewährten Versicherungsschutz ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Zahlreichen Dr. Peters Schiffsfonds soll die Krise der Schifffahrt Schwierigkeiten bereiten. Die Sanierungskonzepte garantieren den Anlegern möglicherweise keine endgültige Sicherheit. Aufgrund der anhaltenden Krise soll beispielsweise den Anlegern der VLLC- Fonds der Dr. Peters Group derzeit eine Kapitalerhöhung drohen. Erst im vergangenen Jahr musste der Dr. Peters DS- Fonds Nr. 111 DS Performer und DS Power den Weg in die Insolvenz antreten, nachdem die Sanierungspläne der kriselnden Schiffsfonds keinen Erfolg hatten. Der erst kürzlich in ... weiter lesen
Bonitätsanleihen und CFDs (Contracts for Difference) mit Nachschusspflicht sind ins Visier der Finanzaufsicht BaFin gerückt. Das Verbot für Bonitätsanleihen für private Anleger ist zwar vorerst vom Tisch, kann aber in einem halben Jahr auch wieder aktuell werden. Vor einigen Wochen hatte die BaFin noch ein Verbot für Bonitätsanleihen für Privatanleger erwogen. Die Begründung: Für private Anleger seien diese Finanzprodukte zu komplex, zu intransparent und zu riskant. Das hat die Zertifikatebranche offenbar aufgeschreckt. Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) und der Deutsche Derivate Verband (DDV) haben der BaFin eine Selbstverpflichtung für die Emission und den ... weiter lesen
Mit seinen aktuellen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof (BGH; Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) nahezu alle in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der Clerical Medical Kunden bestätigt. GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com führen aus: Mit seinen aktuellen Entscheidungen hat der Bundesgerichtshof (BGH; Aktenzeichen: IV ZR 271/10, IV ZR 164/11, IV ZR 122/11, IV ZR 286/10 und IV ZR 151/11) nahezu alle in der letzten Zeit ergangenen positiven Urteile verschiedener Oberlandesgerichte zugunsten der Clerical ... weiter lesen
Hierbei handelt es sich um Lebensversicherungsverträge, welche der Versicherungsnehmer abschließt und in der Folge die Möglichkeit hat dem Vertragsschluss noch zu widersprechen und sich so von dem Lebensversicherungsvertrag wieder zu lösen. Solche Verträge wurden insbesondere in den Jahren 1994 bis 2007 geschlossen. Der Bundesgerichtshof hatte im März 2012 dem EuGH im Wege des sog. Vorabentscheidungsverfahrens die Rechtsfrage vorgelegt, ob die damals gültige gesetzliche Widerspruchsregelung im deutschen Versicherungsvertragsgesetz mit einer Europäischen Richtlinie vereinbar ist. Der EuGH hat nunmehr festgestellt, dass diese deutsche Regelung gegen europäisches Recht ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Zwar können sich laut BGH (Urteil vom 17.04.2012 - II ZR95/10) aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, im Prinzip solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des ausgereichten Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten. Anders als bei der GbR sind die Haftungsverhältnisse bei einer GmbH & Co. KG, eine oftmals gewählte Rechtsform für Schifffonds. Hier haften die ... weiter lesen
Noch nicht einmal fünf Jahre nach seiner Auflage ist der Schiffsfonds HCI MS JPO Leo in finanziellen Schwierigkeiten und benötigt frisches Kapital. Die Anleger sollen bis zum 8. April entscheiden, ob sie zu einer solchen Finanzspritze bereit sind. Anderenfalls soll ein Vorratsbeschluss für den Verkauf des Schiffes getroffen werden, wie „fonds professionell“ online berichtet. Demnach benötigt die Fondsgesellschaft rund sechs Millionen US-Dollar Sanierungskapital. Von der finanzierenden Bank ist dieses Geld wohl nicht zu holen. Nun sollen die Anleger einspringen. Diese haben sich bislang mit 19,5 Millionen Euro an dem 2011 aufgelegten Schiffsfonds beteiligt. Bisher hat ihnen diese ... weiter lesen
Anleger der Astoria Organic Matters Fonds müssen hohe Verluste bis hin zum Totalverlust befürchten. Die Fondsgesellschaften sind ebenso insolvent wie das Emissionshaus Astoria Invest AG. Die Hoffnungen auf ein nachhaltiges Investment, das auch noch ordentliche Renditen abwirft, haben sich für die Anleger der Astoria Organic Matters Fonds zerschlagen. Stattdessen müssen sie nun hohe Verluste befürchten. Bereits im November vergangenen Jahres musste über das Emissionshaus Astoria Invest das vorläufige Insolvenzverfahren am Amtsgericht Heidelberg eröffnet werden (Az.: w 51 IN 537/16). Im Dezember folgten die Eröffnungen der vorläufigen Insolvenzverfahren über die ... weiter lesen
Der BGH hat mit Beschluss vom 23.10.2012 (Az.: XI ZR 413/11) eine Nichtzulassungsbeschwerde der Commerzbank AG gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main zurückgewiesen. Damit ist die Entscheidung der Berufungsinstanz nunmehr rechtskräftig. Gegenstand des von der KSR | Kanzlei Siegfried Reulein, Nürnberg, durch alle drei Instanzen begleiteten Rechtsstreits war der Erwerb verschiedener Zertifikate durch einen Kunden der Dresdner Bank AG, die zwischenzeitlich mit der Commerzbank AG verschmolzen ist. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main ist nach erfolgter Beweisaufnahme zu dem Ergebnis gelangt, dass der Bankberater den Kunden fehlerhaft über den Verdienst der Bank im Zusammenhang mit dem ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Zu einem Großteil soll die FIHM Fonds und Immobilien Holding der Dicio GmbH gehören, deren Hauptaktionär die S&K Gruppe sein soll. Diese geriet vor mehreren Monaten wegen einer bei ihr durchgeführten Großrazzia in den Blickpunkt. Es ist jedoch nicht klar, ob der Insolvenzantrag der FIHM Fonds und Immobilien Holding eine Folge dessen ist. Neben dem Emissionshaus SHG Innovative Fondskonzepte gehört auch Next Generation Funds München (NGF) zur FIHM Fonds und Immobilien Holding. Der ... weiter lesen
Darlehensnehmer, die bereits seit Jahren über ein Darlehen verfügen und nunmehr neidisch auf die aktuellen Zinssätze, mit welchen Banken werben, schauen, haben in einigen Fällen weiterhin die Möglichkeit, in nicht unerheblichem Umfange Geld zu sparen. Zwar hat der Gesetzgeber eine Frist zum 21.06.2016 gesetzt, innerhalb welcher Bankkunden noch den Widerruf Ihrer Darlehen erklären konnten. Danach sollte Rechtsfrieden eintreten. Ein Widerruf sollte daher nicht mehr möglich sein. Diese Ausschlussfrist betrifft jedoch nur Darlehen die bis zum 10.06.2010 geschlossen worden sind. Sie gilt nicht für danach geschlossene Darlehensverträge. Aber auch die vergleichsweise neuen ... weiter lesen