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Ein Beitrag von Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin. Wegen Ruhestörung, Lärmbelästigung, Drohung von Mitmietern oder Vermüllung des Treppenhauses ist die Miete der Hausbewohner, die Störungen erdulden müssen, gemindert. Die Mieten sind solange reduziert, bis die Störungen aufhören. Dies gilt auch, wenn der Vermieter für die Störungen Dritter nichts kann und (erfolglos) alles in seiner Macht stehende unternimmt, um den störenden Mieter zur Raison zu bringen. Der Vermieter hat wegen der Mietminderungen einen Mietausfallschaden und deshalb grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch gegen den ... weiter lesen
Es kommt vor, dass der Mieter zuverlässig Miete zahlt, man sich aber um die Höhe der Vorauszahlung von Betriebskosten streitet. Zum Ende des Mietverhältnisses möchte der Mieter natürlich seine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung vom Vermieter erhalten. Der verweigert sie ihm mit dem Hinweis auf die seiner Meinung nach noch offenen Ansprüche wegen zu geringer Betriebskostenvorauszahlung. Ist zwischen den Parteien noch streitig, wie hoch die Nebenkostenvorauszahlung war, hat der Mieter keinen Anspruch auf eine eingeschränkte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung. Dies entschied das Landgericht Berlin bereits vor einigen Jahren in einem Urteil vom 11.7.2008 (Aktenzeichen: 63 S 475/07). Ob ein Anspruch ... weiter lesen
Der Kläger wohnt aufgrund eines Nutzungsvertrages in einer Siedlung der beklagten Wohnungsbaugenossenschaft in München. Sämtliche Nutzungsverträge sowie die Hausordnung der Beklagten sehen vor, dass eine Haustierhaltung der vorherigen Zustimmung der Beklagten bedarf. Mit Schreiben vom 04.07.2002 genehmigte die Beklagte den Wohnungsnachbarn des Klägers „in stets widerruflicher Weise“ die Haltung einer „Wohnungskatze.“ Der Kläger leidet an allergischem Asthma-Bronchiale; sein Hauptallergen sind Katzenhaare. Vor allem deshalb bezog er im März 1998 eine Wohnung in der Siedlung der Beklagten, weil dort ein allgemeines Verbot der Haustierhaltung bestand. Nach Anschaffung der Katze durch die Nachbarn hat der Kläger die Beklagte ... weiter lesen
Die Kündigung muss grundsätzlich im Namen aller Vertragspartner auf der Vermieterseite ausgesprochen und gegenüber allen Mietern erklärt werden. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen: Mail, Fax oder SMS reichen nicht aus. Wird die Kündigung durch einen Vertreter ausgesprochen, muss sich dies hinreichend deutlich aus der Kündigungserklärung ergeben. Die Vollmacht sollte nachgewiesen werden. Die Kündigungsgründe müssen im Kündigungsschreiben genau dargelegt werden. Es empfiehlt sich bei Zahlungsverzug nicht nur den Gesamtsaldo anzugeben, sondern die Rückstände aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Monaten. Die Rechtsprechung lässt zwar in einfach ... weiter lesen
Ein Interview von Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, und Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin. Maximilian Renger: Der Bundesgerichtshof hat sich zuletzt mal wieder in einem Urteil zum Thema Kündigung der Wohnung wegen Zahlungsverzugs geäußert ( BGH, 20.07.2016 – VIII ZR 238/15) . Worum ging es und was hat der BGH entschieden? Fachanwalt Bredereck: Zunächst vielleicht einmal kurz zum thematischen Hintergrund. Der Bundesgerichtshof sagt, dass Mieter nach einer fristlosen Kündigung wegen Mietrückständen grundsätzlich die Möglichkeit haben, die Rückstände innerhalb einer Schonfrist auszugleichen ... weiter lesen
Gewerberaummietvertrag: zur unzulässige Überwälzung der Instandhaltung und Instandsetzung gemeinschaftlich genutzter Flächen auf den Mieter. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. September 2014 – XII ZR 56/11 –, juris. Die Ausgangslage: Anders als im Wohnraummietrecht kann im Gewerberaummietrecht die Verpflichtung zur Instandsetzung und Instandhaltung formularmäßig auf den Mieter übertragen werden. Dies gilt jedenfalls, soweit sich die Verpflichtung auf Schäden erstreckt, die dem Mietgebrauch oder der Risikosphäre des Mieters zuzuordnen sind. Bei ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Alkoholkranke Mieter riskieren wegen ihrer alkoholbedingten Ausfälle häufig die (fristlose) Kündigung ihres Mietverhältnisses. In Frage kommt eine Kündigung wegen Störung des Hausfriedens (wegen Lärm oder Auseinandersetzungen mit Mitmietern) oder eine Kündigung wegen erheblicher Gefährdung der Mietsache bei dessen Verwahrlosung. Grundsätzlich gilt, dass der Mieter, dem eine vertragliche Pflichtverletzung (etwa Streitigkeiten mit Mitmietern oder Lärmbelästigung) vorgeworfen wird, schuldhaft gehandelt haben muss, bevor wegen dessen Verhalten mitrechtliche ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht , Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. In einem aktuellen Urteil hat sich der Bundesgerichtshof mal wieder mit der Frage der Mietminderung aufgrund von Lärmbelästigung beschäftigt und dabei zum Umfang der Darlegungslast des Mieters, speziell zu den Anforderungen an ein Lärmprotokoll, Stellung bezogen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 21.02.2017 – VIII ZR 1/16) . Miete gemindert, Wohnung gekündigt Im zugrunde liegenden Fall hatte der Mieter aufgrund von fortwährenden Lärmbelästigungen in einem hellhörigen Mehrfamilienhaus die Miete gemindert. Daraufhin ... weiter lesen
Begriff der Wohnraummiete – Abgrenzung zur Gewerberaummiete und Mischmietverhältnisse. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen Bei der Abgrenzung zwischen Wohnraummiete und Gewerberaummiete ist das entscheidende Kriterium, welchen Zweck der Mieter mit der Anmietung des Mietobjektes vertraglich verfolgt. Vom Begriff des Wohnraums werden alle Räume, die zum Schlafen, Essen oder zur dauerhaften privaten Nutzung bestimmt sind, umfasst. Auf die Bezeichnung im Vertrag kommt es in erster Linie nicht an! Gewerberaummiete: Gewerberäume sind alle Gebäude oder Räume, die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung oder nach der ... weiter lesen
Hamburg/Berlin (DAV). Wenn der Mieter einen Mangel kennt und dennoch den Vertrag unterschreibt, kann er während der Mietzeit wegen dieser Mängel die Miete nicht mehr mindern oder Schadensersatz verlangen. Aber gilt dies auch, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses der Mangel zwar noch nicht tatsächlich vorliegt, der Mieter aber damit rechnen muss? An die Vorhersehbarkeit von künftigen Mängeln sind sehr hohe Anforderungen zu stellen. Dies hat nunmehr das Landgericht Hamburg in seinem Urteil vom 25. November 2014 (AZ: 334 C 20/14) entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt. In dem zu entscheidenden Fall war es aufgrund von erheblichen ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter. Vermieter über Mängel informieren: Treten Mängel in der Wohnung auf, sollte der Mieter den Vermieter in jedem Fall direkt darüber informieren. Ob man vom Vermieter überhaupt die Beseitigung verlangen oder die Miete mindern will, spielt an der Stelle noch keine Rolle. Hintergrund ist folgender: Zeigt der Mieter die Mängel nicht an und vergrößern diese sich später, kann der Vermieter wiederum unter Umständen Schadensersatz verlangen. Im Gegensatz zum Mieter hat der ja keinen Zugriff auf die Wohnung und daher keine ... weiter lesen
• Der Vermieter kann das Mietverhältnis bei erheblichem Zahlungsverzug, bei erheblichen Vertragsverletzungen oder einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens fristlos kündigen. • Ein erheblicher Zahlungsverzug liegt schon dann vor, wenn der Mieter an zwei aufeinanderfolgenden Terminen mit mehr als einer Miete im Rückstand ist. • Die fristlose Kündigung wird unwirksam, wenn der Mieter innerhalb von zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage den Rückstand ausgleicht oder eine öffentliche Stelle den Rückstand übernimmt. • Eine fristlose Kündigung wegen erheblicher Vertragsverletzungen und einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens ... weiter lesen