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Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Berlin und Essen. Die Mietpreisbremse im Hinblick auf die Maklergebühren gilt ab heute (1.6.2015). Nachdem bisher regelmäßig der Vermieter den Makler bestellt hatte und bei erfolgreicher Vermittlung der Mieter dann den Lohn zu zahlen hatte, wird nun das sog. Bestellerprinzip eingeführt: wer bestellt, der zahlt. Demnach muss künftig in der Regel der Vermieter den Makler bezahlen. Davon kann es aber unter gewissen Umständen auch Ausnahmen geben: Wird der Makler vom Mieter beauftragt und daraufhin dann tatsächlich tätig, indem er etwa Anzeigen schaltet, um eine Wohnung für den Mieter ... weiter lesen
Ein Beitrag von Rechtsanwältin Anja Härtel unter Mitarbeit von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht. Sie wollen Ihre Eigentumswohnung oder Ihr Haus vermieten? Hier einige Tipps, welche Unterlagen Sie für den Mietvertragsabschluss vorbereiten können: Nachdem Sie alle Unterlagen der Mietinteressenten zusammengetragen und sich für einen Mietinteressenten entschieden haben, brauchen Sie nun einen geeigneten Mietvertrag. Zwar finden Sie hierzu zahlreiche Muster im Internet. Allerdings sind die meisten Vorschläge im Internet nicht in jeder Hinsicht praxistauglich. Auch wenn Ihr Mietinteressent einen vorbereiteten Vertrag mitbringt, sollten Sie ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsecht , Berlin und Essen, zum Urteil des Amtsgerichts Aachen vom 10.03.2016 – 107 C 263/13. Eigenbedarf oft vorgeschoben Ein Problem im Zusammenhang mit Eigenbedarfskündigungen hier in Deutschland, auf das ich schon mehrfach hingewiesen habe, ist der vorgeschobene Eigenbedarf. Nach meiner Erfahrung aus der Praxis ist ein erheblicher Teil der Eigenbedarfskündigungen nur vorgeschoben. Der Schutz der Mieter vor diesem Missstand durch die Gerichte ist leider unzureichend. Dennoch ermutige ich Mieter, die eine Rechtsschutzversicherung haben, oftmals dazu, sich gegen fragwürdige Eigenbedarfskündigungen zur Wehr zu ... weiter lesen
Diese Frage hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung jüngeren Datums (BGH Urteil v. 21.03.2007, Az. XII ZR36/05) für den Bereich der Gewerberaummiete bejaht. Der Bundesgerichtshof begründet dies damit, das die Kaution regelmäßig ein legitimes Sicherungsbedürfnis des Vermieters befriedigt. Zahlt der Mieter nicht begeht er damit eine erhebliche Vertragsverletzung, die in der Regel auch zur fristlosen Kündigung berechtigt. Der Bundesgerichtshof deutet aber auch an, dass es in Einzelfällen anders sein kann. Ein solcher Fall wäre denkbar, wenn die Kaution zum Beispiel nur sehr gering ist und dem Vermieter ohnehin keine nennenswerte Sicherheit bietet. Doch darauf sollte man sich als ... weiter lesen
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Rechtsanwalt Dr. Attila Fodor, Berlin Die Eigenbedarfskündigung ist der – aus Mietersicht – „wunde Punkt“ des tendenziell mieterfreundlichen deutschen Mietrechts. Mit der Eigenbedarfskündigung kann selbst der vorbildlichste Mieter vor die Tür gesetzt werden. Der Vermieter muss nur nachvollziehbar darlegen, dass er die Wohnung für sich, für ein Familienmitglied oder für einen Angehörigen seines Hausstands benötigt. In der Praxis ist die Eigenbedarfskündigung trotz scheinbar klarer Reglungen im Gesetz nicht einfach. Unklar ist bereits, wer oder für wen der Eigenbedarf geltend gemacht ... weiter lesen
Wenn die vermietete Fläche um mehr als 10 % unterschritten wird, kann der Mieter die Miete entsprechend mindern. Dies ist nach einer Entscheidung des BGH vom 10.03.2010, AZ VIII ZR 144/09 sogar dann der Fall, wenn die Wohnfläche mit einer „ca."-Angabe versehen ist. Nach dem BGH komme diesem Zusatz keine Bedeutung zu. Dies führt dazu, dass der Vermieter eine Mietminderung hinnehmen muss, wenn die Wohnfläche die als „ca." angegebene vermietete Fläche um mehr als 10 % unterschreitet. Hierbei ist auch kein Kulanzabzug wegen der „ca."-Angabe zu machen, wobei schon fraglich ist, wie man diesen berechnen sollte. Für Mieter als auch für Vermieter lohnt es sich jedenfalls, die ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Das Fensterputzen in einer Mietwohnung ist grundsätzlich Sache des Mieters. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gilt dies auch für Fenster, die nur von außen erreichbar und daher sehr schwer zu reinigen sind, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem inzwischen schriftlich veröffentlichten Beschluss vom 21. August 2018 entschied (Az.: VIII ZR 188/16). Im konkreten Fall geht es um eine Loft-Wohnung im ersten Stock eines ehemaligen Fabrikgebäudes im Raum Mainz. Es hat mehrere große Fenster mit einer Fläche von 1,30 mal 2,75 Metern. Davon lässt sich nur in der Mitte eine Teilfläche von 0,60 mal 1,25 Metern öffnen. Bislang hatte die Vermieterin ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Viele Mietverträge sehen ein generelles Verbot von Tierhaltung vor. Manchmal ist auch nur speziell die Haltung von Hunden und Katzen verboten. Da die Tierhaltung ohne Erlaubnis des Vermieters unter Umständen nach vorangegangene Abmahnung eine Kündigung des Mietverhältnisses begründen kann, ist für Mieter Vorsicht geboten. Im Einzelfall stellt sich immer die Frage, ob der Mieter einen Anspruch gegen den Vermieter auf Gestattung der Tierhaltung hat. Dafür kommt es regelmäßig zunächst darauf an, ob das im Mietvertrag vereinbarte Verbot wirksam ist. ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen, zum Urteil des Bundesgerichtshofs vom 10. Juni 2015 – VIII ZR 99/14 – bei juris. Ausgangslage: Bei vorgetäuschtem Eigenbedarf des Vermieters im Rahmen einer Eigenbedarfskündigung hat der Mieter einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 280 Abs. 1 BGB, wenn er in der Folge aus der Wohnung auszieht. Ersatz verlangt werden können dann etwa Umzugskosten, Renovierungskosten, Anwaltskosten und Maklerkosten. Zieht der Mieter daraufhin in eine teurere Wohnung, kann er zudem sogar die Differenzmiete zur früheren Miete verlangen, was für den Vermieter natürlich besonders ... weiter lesen
Gewerbemietrecht Trotz Kenntnis von geplanten Baumaßnahmen bei Vertragsschluss hat der Mieter ein Minderungsrecht, wenn ihm die besondere Intensität der später durchgeführten Baumaßnahmen nicht bekannt war. In dem vom Kammergericht Berlin entschiedenen Fall (Kammergericht, Urteil vom 12.11.2007, Az. 8 U 194/06) war dem Mieter bereits bei Anmietung der Mietsache bekannt, dass in der Straße, in der die Mieträume lagen, eine U-Bahn gebaut werden sollte. Später waren die Bauarbeiten aber so intensiv, dass die gesamte Straße gesperrt wurde, so dass ein ungehinderter Zugang zu den Mieträumen wegen dort aufgestellter Baucontainer nicht mehr möglich war. Der Mieter war auf ... weiter lesen
Ein Artikel von Franziska Dietz, wissenschaftliche Mitarbeiterin, und Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Ausgangslage: Wenn im Sommer die Temperaturen steigen, kommt für gewöhnlich auch vermehrt die Idee auf, mit Freunden die eine oder andere Gartenparty zu feiern. Gute Laune und das ein oder andere Bier sorgen aber nicht selten für einen ansteigenden Geräuschpegel, durch den unter Umständen angrenzende Nachbarn gestört werden. Worauf gilt es also bei Feiern auf dem Balkon oder im Garten zu achten? Gibt es bestimmte Ruhezeiten, die einzuhalten sind? Und wer ist der Verantwortliche für den verursachten Lärm? ... weiter lesen
Ein Artikel von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Berlin und Essen. Zulässigkeit nach dem Mietvertrag? Ob und in welchem Umfang eine Tierhaltung zulässig ist, kann sich zunächst einmal aus dem Mietvertrag ergeben. Allerdings können diesbezügliche Regelungen in Mietverträgen auch durchaus unwirksam sein, etwa wenn sie ein generelles Verbot von Hundehaltung enthalten. Das hat der Bundesgerichtshof bereits in einem Urteil klargestellt: Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet, "keine Hunde und Katzen zu halten" ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters ... weiter lesen