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Nach einer Entscheidung des AG Kaiserslautern vom 14.03.2012 und des AG Landstuhl vom 03.05.2012 liefert das Messgerät ES 3.0 der Firma Eso keine gerichtsverwertbaren Ergebnisse. Die beiden Gerichte kamen zu dem Ergebnis, dass eine Messung mit dem Messgeräte ES 3.0 selbst unter Hinzuziehung eines Sachverständigen nicht ordnungsgemäß überprüft werden könne, da der Hersteller der Anlage genaue Angaben darüber verweigert, wie die Messung erfolgt. Dadurch ist der Anspruch auf rechtliches Gehör (Art. 103 GG) verletzt, da die für die Ausübung dieses Rechts unverzichtbaren Informationen geheim gehalten werden. Durch diese Unkenntnis der Funktionsweise ist ein substantiierter ... weiter lesen
Berlin (DAV). Bereits ein einmaliger Drogenmissbrauch kann den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen, meint das Verwaltungsgericht Berlin. Es lehnte den Eilantrag eines in Berlin lebenden Autofahrers gegen die Entziehung seines Führerscheines ab. Auf die Entscheidung vom 2. März 2006 (Az.: 20 A 14.06) verweist die Deutsche Anwaltauskunft. Der Mann hatte im Oktober 2004 seinen Wagen unter dem Einfluss von Amphetaminen und der Modedroge Ecstasy gelenkt. Die zuständige Verkehrsbehörde hatte ihm den Führerschein abgenommen, weil sie ihn für ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen einstufte. Das Gericht bestätigte die Behördenentscheidung. Es spiele keine Rolle, ob der Autofahrer von harten Drogen abhängig sei oder diese ... weiter lesen
Hamm/Berlin (DAV). Rast ein Autofahrer nach einem Ampelstopp mit einem Kavaliersstart los und fährt mit weit überhöhter Geschwindigkeit, muss die Vollkaskoversicherung bei einem dadurch verursachten Unfall nicht unbedingt für den Schaden aufkommen. Dies geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 10. August 2007 (AZ: 20 U 218/06) hervor, über das die Deutsche Anwaltauskunft berichtet. Ein Sportwagenfahrer musste vor einer roten Ampel auf der linken von zwei Linksabbiegerspuren warten. Bei Grün fuhr er mit Vollgas an, um sich mit einem benachbarten Sportwagen ein Rennen zu liefern. Das Fahrzeug drehte sich im Kurvenscheitelpunkt dabei um die eigene Achse und prallte gegen eine Leitplanke. Wie sich herausstellte, war die ... weiter lesen
MÜNCHEN (DAV). Eine neben einer Kraftfahrstraße befindliche Nothaltebucht darf nicht zum Wenden benutzt werden. Wer dies dennoch tut, riskiert eine Geldbuße und ein vierwöchiges Fahrverbot. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts, den die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. Der Betroffene hatte auf dem rechten Seitenstreifen in Höhe einer Nothaltebucht kurz gestoppt und anschließend in einem Zug unter Benutzung beider durchgehender Fahrspuren gewendet. Schilder, die auf die Einstufung der Straße als ?Kraftfahrstraße? sowie auf das Wendeverbot hinweisen, waren etwa einen Kilometer vor der Wendestelle installiert. Das ... weiter lesen
Köln (DAV) - Wer während einer Autofahrt sein Mobiltelefon lediglich in die Hand nimmt, um es woanders hinzulegen, handelt nicht ordnungswidrig. Mit dem Beschluss markierte das Oberlandesgericht (OLG) Köln vom 23. August 2005 (Az.: 83 Ss-Owi 19/05) einen feinen Unterschied zwischen echtem Telefonieren und normalem Anfassen des Geräts, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Wegen des vermeintlichen Benutzens eines Mobiltelefons während einer Autofahrt sollte der Betroffene eine Geldbuße von 40 Euro zahlen und einen Punkt in Flensburg bekommen. Dagegen wehrte er sich und gab an, das Handy lediglich von dem linken Ablagefach auf die Mittelkonsole gelegt zu haben, da es gerappelt habe. Die ... weiter lesen
Zur Frage, wann ein anderer Fahrzeugführer für einen Unfall haftet, wenn es zu keiner Berührung zwischen den Fahrzeugen kommt Kurzfassung Für den Unfallschaden eines anderen kann ein Verkehrsteilnehmer auch haften, wenn sich die Fahrzeuge nicht berührt haben. Es muss aber feststehen, dass seine Fahrweise zum Entstehen des Unfalles beigetragen hat. Allein der Umstand, dass ein Vorausfahrender einen Überholvorgang wegen Gegenverkehrs abgebrochen und gebremst hat, ist hierfür nicht ausreichend. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor, mit dem die Klage eines gestürzten Motorradfahrers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 10.000,- € abgewiesen wurde. Dem beklagten Pkw-Fahrer, der ... weiter lesen
KOBLENZ (DAV). Wer plötzlich vor sich auf der Straße einen Fuchs sieht, sollte lieber eine Kollision mit dem Tier riskieren als ein möglicherweise fatales Ausweichmanöver. Dies raten die Verkehrsrecht-Anwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV). Sie verweisen insofern auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Darin ging es um einen Fall, in dem ein Autofahrer versucht hatte, den Zusammenstoß mit dem Fuchs zu vermeiden. Bei dem Ausweichmanöver kam er von der Straße ab und landete im Graben. Das Auto wurde dabei erheblich beschädigt. Von seiner Versicherung verlangte der Mann daraufhin den Ersatz der sogenannten Rettungskosten. Der Versicherer weigerte sich zu zahlen. Die Koblenzer Richter schlossen sich im Ergebnis der ... weiter lesen
LÜNEBURG (DAV). Wer nach einem "einfachen" Rotlicht-Verstoß der Verwaltungsbehörde den Fahrer oder die Fahrerin nicht nennen will, muss damit rechnen, ein halbes Jahr ein Fahrtenbuch führen zu müssen. Eine längere Fahrtenbuchauflage sei jedoch nicht verhältnismäßig, entschied das Verwaltungsgericht Lüneburg in einem Urteil, das die Verkehrsrechtsanwälte im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlicht haben. In dem Fall war der Wagen der Klägerin an einer Ampel bei "Rot" geblitzt worden. Zur Identität des Fahrers wollte sie keine Angaben machen. Sie selbst oder ihr Sohn kamen aufgrund des Fotos nicht in Betracht. Daraufhin stellte die Behörde das Verfahren ein, ordnete allerdings die Führung eines Fahrtenbuchs für ein Jahr an. Dagegen ... weiter lesen
Berlin (DAV). Will ein Autofahrer einen Kreisel verlassen, muss er sich ganz rechts einordnen. Andernfalls verletzt er die besonderen Sorgfaltspflichten, die im Kreisverkehr gelten. Kommt es zu einem Unfall, haftet er allein. Über diesen Beschluss des Kammergerichts vom 27. August 2007 (AZ: 12 U 141/07) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Ein Autofahrer fuhr in einem Kreisverkehr auf einer der inneren Spuren. Als er sich der Ausfahrt näherte, an der er den Kreisverkehr verlassen wollte, steuerte er nach rechts und stieß mit dem rechts neben ihm geradeaus fahrenden Auto zusammen. Der Autofahrer, der den Kreisel verlassen wollte, verklagte die Fahrerin des anderen Wagens auf 50 Prozent ... weiter lesen
Grundsätzlich besteht für jeden Kraftfahrzeugführer gemäß § 21a StVO während derFahrt eine Anschnallpflicht („Die vorgeschriebenen Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein“). Verstößt ein Verkehrsteilnehmer gegen diese Vorschrift und kommt es infolge eines Unfalls zu Körperschäden bei jenem Verkehrsteilnehmer, muss er sich dieses verkehrswidrige Verhalten bei der Bestimmung der Haftungsquote anrechnen lassen. Der BGH hatte sich nunmehr in einer Entscheidung mit einer besonderen Konstellation zu befassen. In dem Sachverhalt hatte die spätere Klägerin nachts auf einer Bundesautobahn aus ungeklärten Umständen die Kontrolle ... weiter lesen
PFORZHEIM (DAV). Ein Unfallgeschädigter hat in aller Regel Anspruch darauf, zur Wahrung seiner Interessen einen Anwalt einzuschalten. Die Kosten dafür müsse die Haftpflichtversicherung des Verursachers tragen, entschied das Amtsgericht Pforzheim. Das Urteil wurde von den Verkehrsrechts-Anwälten (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht. Im zu Grunde liegenden Fall waren zwei Autos zusammengestoßen. Die Einstandspflicht des Verursachers und seiner Versicherung zu 100 Prozent war unstreitig. Allerdings weigerte sich der Versicherer, die Anwaltskosten des Geschädigten zu übernehmen. Das Gericht sprach ihm jedoch das Recht zu, einen Anwalt zu nehmen. Dies sei "schon aus dem Gesichtspunkt der ... weiter lesen
I. Konkrete und fiktive Abrechnung im Überblick Im Falle eines reparaturwürdigen Fahrzeugschadens kann der Geschädigte zwischen der konkreten und fiktiven Schadensabrechnung wählen. Kurz gesagt bedeutet a) die konkrete Abrechnung die Durchführung der Reparatur in einer Werkstatt auf Rechnung und Erstattung der angefallenen und abgerechneten Reparaturkosten inkl. Mehrwertsteuer durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung, b) die fiktive Abrechnung die Erstattung der Netto-Reparaturkosten (ohne MwSt.) durch die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung auf Grundlage eines Haftpflichtschaden-Gutachtens oder Kostenvoranschlages, ohne dass es auf eine tatsächliche Reparatur des Fahrzeuges und ... weiter lesen