VERKEHRSRECHT
Einmal ist einmal zuviel
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Berlin (DAV). Bereits ein einmaliger Drogenmissbrauch kann den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen, meint das Verwaltungsgericht Berlin. Es lehnte den Eilantrag eines in Berlin lebenden Autofahrers gegen die Entziehung seines Führerscheines ab. Auf die Entscheidung vom 2. März 2006 (Az.: 20 A 14.06) verweist die Deutsche Anwaltauskunft.
Der Mann hatte im Oktober 2004 seinen Wagen unter dem Einfluss von Amphetaminen und der Modedroge Ecstasy gelenkt. Die zuständige Verkehrsbehörde hatte ihm den Führerschein abgenommen, weil sie ihn für ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen einstufte.
Das Gericht bestätigte die Behördenentscheidung. Es spiele keine Rolle, ob der Autofahrer von harten Drogen abhängig sei oder diese missbräuchlich, regelmäßig oder gelegentlich einnehme. Es genüge bereits der Nachweis des einmaligen Drogenkonsums, um die Fahrerlaubnis zu entziehen.
Gerade bei Fällen des Führerscheinentzugs oder bei Ordnungswidrigkeiten sollten man sich anwaltlicher Hilfe versichern.
Quelle: Verkehrsrechtler in der Nähe benennt die Deutsche Anwaltauskunft unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 0 18 05 / 18 18 05 (0,12 Euro pro Minute)