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Experten-Ratgeber
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Das Bundesministerium der Finanzen stellt den Entwurf eines Anwendungserlasses zu § 153 der Abgabenordnung (AO) zur Diskussion. Die Norm des § 153 AO betrifft insbesondere die Fälle, in denen ein Steuerpflichtige r nachträglich erkennt, dass er eine unrichtige oder unvollständige Steuererklärung abgegeben hat und es dadurch zu einer Steuerverkürzung kommen kann oder bereits gekommen ist. Die Nähe der Norm zum Steuerstrafrecht ergibt sich bereits daraus, dass mit der unrichtigen oder unvollständigen Steuererklärung und der Steuerverkürzung bereits mehrere Tatbestandsmerkmale der Steuerhinterziehung nach § 370 AO genannt werden. Der Anwendungserlass zur AO (AEAO) soll ... weiter lesen
Neustadt/Weinstraße (jur). Verkaufen Unternehmen Kassensysteme und dazugehörige Manipulationssoftware zur Steuerhinterziehung, müssen sie für die vom Kunden hinterzogenen Steuern haften. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem am Dienstag, 10. Februar 2015, bekanntgegebenen Beschluss entschieden (Az.: 5 V 2068/14). Danach muss der Geschäftsführer eines Kassensystem-Herstellers rund 1,6 Millionen Euro an das Finanzamt zahlen. Das Unternehmen hatte nicht nur Kassensysteme an Gewerbetreibende verkauft, auch eine Manipulationssoftware, mit der Steuern hinterzogen werden konnten, wurde gleich mitgeliefert. So hatte auch ein Eiscafébetreiber ... weiter lesen
Die Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung sollen erneut erheblich verschärft werden. Am 27.08.2014 veröffentlichte das Bundesfinanzministerium einen entsprechenden Referentenentwurf zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung. Geplant sind insbesondere: - die steuerliche Anlaufhemmung für nicht deklarierte ausländische Kapitalerträge aus Staaten, die weder der EU noch der EFTA angehören (demnach insbesondere nicht betroffen: Schweiz) - die Anpassung und Erweiterung der Sperrgründe bei der strafbefreienden Selbstanzeige durch die Aufnahme der Bekanntgabe der Prüfungsanordnung nur an den ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Dementsprechende Erwägungen gehen anscheinend aus dem BGH-Urteil vom 07.02.2012 (Az.:1 StR 525/11) hervor. Damit hat der BGH wohl ein Urteil eines Landgerichts wegen Rechtsfehler bei der Strafbemessung aufgehoben. In dem von dem Landgericht zu entscheidenden Fall soll ein Beschuldigter wohl Steuern in einem Millionenbetrag hinterzogen haben. Trotzdem soll dieser in der Folge zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden sein. Dabei hatte der BGH zuvor bereits in einem Grundsatzurteil ausgesprochen, dass bei einer ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Der Bundesfinanzhof entschied mit Urteil vom 16.05.2013 (Az.: II R 15/12), dass eine privatrechtlich vereinbarte Geheimhaltung einem Sammelauskunftsersuchen der Steuerfahndung nicht entgegenstehe. Vorliegend verlangte das Finanzamt zu erfahren, welche Nutzer einer Internetplattform Verkaufserlöse über 17.500 Euro pro Jahr über diese Internetplattform erzielt hatten, denn ab diesem Betrag wird in Deutschland die Umsatzsteuer fällig. Der Betreiber dieser Plattform sei in Luxemburg ansässig und das ... weiter lesen
OLG Stuttgart, Urteil v. 13.2.15, 4 Ws 19/15 Das Oberlandesgericht Stuttgart äußerte sich in einem Urteil dazu, unter welchen Voraussetzungen und inwiefern die BaFin zur Feststellung vermögensrelevanter Fragen hinzugezogen werden kann. Im konkreten Fall ging es darum, die Kontodaten von Beschuldigten zur Beurteilung ihrer Vermögensverhältnisse zu erfragen. In erster Instanz waren die jeweiligen Anklagten gem. § 123 StGB wegen Hausfriedensbruchs verurteilt worden. Die Geldstrafe lautete auf 15 Tagessätze zu je 30 Euro. Das urteilende Amtsgericht Stuttgart beließ es bei einer Feststellung des Angestelltendaseins der Verurteilten und machte keine weiteren Angaben zu den ... weiter lesen
Oberverwaltungsgericht NRW Urteil vom 24.11.15 (8 A 1074/14) Der Kläger war Insolvenzverwalter der U-GmbH, Beklagte das für die U-GmbH zuständige Finanzamt. Das Oberverwaltungsgericht NRW sah den Kläger als Betroffenen im Sinne der Vorschrift § 30 Absatz 4 Nr. 3 Abgabenordnung an. In dem Fall ist er berechtigt, in steuerrelevante Unterlagen Einsicht zu nehmen. Dies folgerte es daraus, dass die Vertretung der Insolvenzschuldnerin dem Insolvenzverwalter von Gesetzes wegen gem. § 34 der Abgabenordnung obliege. Denn gerade der Insolvenzverwalter sei im Insolvenzverfahren für sämtliches Vermögen der Insolvenzmasse zuständig. Das Steuergeheimnis bestehe nicht gegenüber dem ... weiter lesen
Das Landgericht hatte den Angeklagten u. a. wegen Hinterziehung von Umsatzsteuer zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Mit seiner Revision rügt der Angeklagte erfolgreich, dass das Landgericht bei der Strafzumessung hinsichtlich der Hinterziehung von Umsatzsteuer bei der Berechnung des Steuerschadens in Gutschriften ausgewiesene Beträge doppelt berücksichtigt hat. Der Angeklagte hatte als Branntweinhändler Scheingutschriften erstellt und die darin enthaltene Vorsteuer geltend gemacht. Durch den Vorsteuerabzug ist ein Steuerschaden in Höhe der Summe der in den Gutschriften ausgewiesenen Umsatzsteuer, ca. 1,1 Mio. Euro, eingetreten. Aufgrund des unrichtigen ... weiter lesen
BFH Urteil v. 8.7.15, VI R 51/14 Der Bundesfinanzhof entschied, dass bei der vollständigen Offenlegung des für die Besteuerung relevanten Sachverhaltes durch den Steuerpflichtige n im Veranlagungsverfahren gegenüber dem Finanzamt keine arglistige Täuschung vorliegt. Trotz der Einschätzung des Finanzamtes, dass es sich bei den Angaben des Arbeitgebers des Steuerpflichtigen in der Lohnsteuerbescheinigung um eine unrichtige juristische Bewertung des Sachverhaltes handele, stelle sich eine Bezugnahme des Steuerpflichtigen auf diese Angaben im Einspruchsverfahren ebenfalls nicht gem. § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 c AO als sonstiges unlauteres Mittel dar. Aufgrund der Tatsache, dass der gesamte ... weiter lesen
Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 22.6.18 - 3 OLG 110 Ss 38/18 Für viele Angeklagte ist es im Falle des Vorwurfs der Steuerhinterziehung nach § 370 AO durch die Staatsanwaltschaft von besonderer Relevanz, ob es sich dabei lediglich um die Grundkonstellation des Absatzes I handelt oder aber um einen besonders schweren Fall nach Absatz III. In § 370 Absatz III AO bediente sich der Gesetzgeber einer typischen Regelungstechnik, indem eine Reihe von sogenannten Regelbeispielen aufzählt, die üblicherweise zur Erfüllung eines besonders schweren Falles und damit eines erhöhten Strafrahmens führen. Sieht § 370 Absatz I AO noch die Möglichkeit einer Geldstrafe vor, ... weiter lesen
OLG Oldenburg, Beschluss vom 10.07.2018 - 1 Ss 51/18 Steuerhinterziehung ist nicht nur durch aktives Handeln möglich, sondern auch durch ein Unterlassen. Dies geht aus § 370 Absatz I Nr. 2 AO hervor. Dieser stellt es unter Strafe, die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis zu lassen und dadurch Steuern zu verkürzen oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile zu erlangen. Auf der Rechtsfolgenseite ist ein variabler Strafrahmen von einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vorgesehen. Bei § 370 Absatz I Nr. 2 handelt es sich unzweifelhaft um ein Unterlassungsdelikt. Ob dieses ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.8.2017, VIII R 32/15 Wer Erbe hört, denkt meist an einen unverhofften Geldsegen in monetärer oder doch zumindest materieller Form. Dabei wird häufig übersehen, dass der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger im Sinne des § 1922 BGB auch für die Schulden des Erblassers einzustehen hat. Denn nach § 1967 Absatz I BGB haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten. Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören nach § 1967 Absatz II BGB außer den vom Erblasser herrührenden Schulden die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten, insbesondere die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen. Mitunter ... weiter lesen