Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Gelsenkirchen - Steuerstrafrecht
Rechtsanwälte für Steuerstrafrecht im Umkreis von 50 km
- Anwalt Steuerstrafrecht Bochum
- Anwalt Steuerstrafrecht Bottrop
- Anwalt Steuerstrafrecht Castrop-Rauxel
- Anwalt Steuerstrafrecht Dortmund
- Anwalt Steuerstrafrecht Duisburg
- Anwalt Steuerstrafrecht Essen
- Anwalt Steuerstrafrecht Herne
- Anwalt Steuerstrafrecht Düsseldorf
- Anwalt Steuerstrafrecht Hagen
- Anwalt Steuerstrafrecht Hückeswagen
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 25. Januar 2018 - 1 StR 264/17 Die Kernnorm des Steuerstrafrechts stellt § 370 AO dar. Sie ist eines der prägnantesten Beispiele für Abdeckung einer Vielzahl verschiedenster Einzelfälle, die durch einen abstrakt ausgestalteten Tatbestand erfasst werden. Darin heißt es in Absatz I: Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer 1. den Finanzbehörden oder anderen Behörden über steuerlich erhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht, 2. die Finanzbehörden pflichtwidrig über steuerlich erhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt oder 3. pflichtwidrig die ... weiter lesen
OLG Nürnberg, Urteil vom 24.2.2017 — 5 U 1687/16 Der Beruf des Steuerberaters ist voller Tücken. Die Übernahme von Mandaten, die Rechtsverstöße betreffen führt dazu, dass unter Umstände eine persönliche Haftung eintreten kann. So kann eine unwirksame Selbstanzeige eines Mandanten, die der Steuerberater vornimmt, zur Schadensersatzpflicht führen. Die Selbstanzeige gem. § 371 AO wird teilweise als Wundermittel des Steuerstrafrechts angesehen. Danach wird nicht nach § 370 AO bestraft, wer gegenüber der Finanzbehörde zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart in vollem Umfang die unrichtigen Angaben berichtigt, die unvollständigen Angaben ... weiter lesen
München (jur). Ausgaben für die eigene Garage mindern in der Regel nicht die Steuern auf die Privatnutzung eines Dienstwagens. Das ist allenfalls dann möglich, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zum Unterstellen des Autos in einer Garage verpflichtet hat, entschied der Bundesfinanzhof (BFH) in München in einem am Donnerstag, 31. August 2023, veröffentlichten Urteil ( Az.: VIII R 29/20 ). Er wies damit ein zusammen besteuertes Ehepaar aus Niedersachsen ab. Der Mann arbeitete bei einer Aktiengesellschaft als sogenannter Syndikusrechtsanwalt. Der Arbeitgeber stellte ihm einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung und zudem ein „Zweitfahrzeug für Führungskräfte“. Das Zweitfahrzeug nutzte seine Frau. Wie üblich ... weiter lesen
Bundesgerichtshof, Urteil vom 8.11. 2016 - 1 StR 492/15 Für das Betäubungsmittelstrafrecht ist der Grenzwert der geringen Menge eines Betäubungsmittels von enormer Bedeutung. Sie entscheidet bei § 29a Abs. 1 Nr. 2, § 30 Abs. 1 BtMG in vielen Fällen über die Strafbarkeit . Bei der geringen Menge handelt es sich um einen unbestimmten Rechtsbegriff. Dieser ist durch Auslegung zu konkretisieren. Da im Geltungsbereich des Grundgesetztes der Bestimmtheitsgrundsatz gilt, der gerade im Strafrecht besondere Bedeutung genießt, bedarf es für die Strafbarkeit aber genauer Grenzwerte. Der Gesetzgeber hat dabei keine Festlegung getroffen und stattdessen der Praxis und Lehre ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der BGH soll mit Urteil vom 07.02.2012 (Az.:1 StR 525/11) ein Urteil des Landgerichts Augsburg wegen Rechtsfehlern bei der Strafzumessung aufgehoben haben. Das Landgericht habe den Angeklagten trotz des Vorliegens besonders schwerer Fälle der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe lediglich zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Rechtssache sei daraufhin durch den BGH zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des LG zurückverwiesen worden. Grund dafür sei, ... weiter lesen
BGH, Urteil v. 2.9.15, 1 StR 239/15 Das Umsatzsteuerkarussell trat als Schleuser von Waren aus dem EU-Ausland an inländische sogenannte missing trader auf. Letztere führten die Umsatzsteuer für diese Waren nicht ab, was es ihnen ermöglichte besagte Waren zu günstigeren als den marktüblichen Preisen zu verkaufen. Diese Vorgehensweise blieb lange unbemerkt, da die Waren in der Bundesrepublik mithilfe sogenannter buffer weiterverschoben wurden. Anschließend fand eine Weiterleitung ins europäische Ausland statt. Der BGH befasste sich nun abermals mit dem Vorsteuerabzug – dieses Mal in Bezug auf das Umsatzsteuerkarussell. Dabei bestätigte das Gericht die bisherige ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 16.12.14 – X R 42/13 Aufgrund der Entscheidung des X. Senats des Bundesfinanzhofes ist ein Einzelhändler dazu verpflichtet, alle seine Geschäftsvorfälle vollständig aufzuzeichnen unabhängig davon, ob es sich dabei um Umsätze handelt, die bar über die Kasse eingenommen wurden, solange ihm dies zugemutet werden kann. Dies gebietet der Grundsatz der ordnungsgemäßen Buchführung eines Einzelhändlers. Die Zumutbarkeit besteht im Einzelfall, soweit eine elektronische Kasse Verwendung findet und diese notwendendigen Aufzeichnungen ohne Weiteres erfasst und auf Dauer zugänglich macht. Der Zugriff auf die so gespeicherten Daten kann durch die ... weiter lesen
BayVGH Urteil v. 17.09.2015, 10 CS 15.1435 Der bayerische Verwaltungsgerichtshof stellte in seinem Urteil fest, dass Bargeld zur Abwehr von Gefahren durch das Zollfahndungsamt auf Grundlage des § 32 b ZFdG sichergestellt werden kann. Die Beschwerde des Angeklagten gegen dieses Vorgehen und die dem zugrunde liegende Sicherstellungsverfügung des Zollfahndungsamtes hatte somit keinen Erfolg. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit der Sicherstellung von Bargeld zum Zwecke der Gefahrenabwehr. Voraussetzung dafür ist, dass das entsprechende Geld im Zusammenhang mit Straftaten Verwendung finden soll. Diese beabsichtigten Straftaten müssen einen Schadenseintritt prognostizieren, der in hohem Maße ... weiter lesen
OLG Hamm Beschluss v. 5.1.16, 4 RBs 320/15 Eine Rechtsbeschwerde des Betroffenen gegen das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Münster bezog sich auf die Höhe einer veranschlagten Geldbuße wegen Bargeldschmuggels. Diese erwies sich als unbegründet. Die Geldbuße in Höhe von 13.200 Euro erwies sich als rechtskräftig. Damit wurde der vorhergehende Beschluss des Amtsgerichts Münster bestätigt. Der vorsätzliche Schmuggel von 55.000 Euro Bargeld stellt einen Verstoß gegen das ZollVG dar. Gemäß § 12 a Abs. 2 ZollVG ist bei einer Kontrolle auf Nachfrage der Beamten hin Bargeld ab einer Summe von 10.000 Euro anzugeben, das in die Bundesrepublik ... weiter lesen
Neustadt/Weinstraße (jur). Verkaufen Unternehmen Kassensysteme und dazugehörige Manipulationssoftware zur Steuerhinterziehung, müssen sie für die vom Kunden hinterzogenen Steuern haften. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz in Neustadt an der Weinstraße in einem am Dienstag, 10. Februar 2015, bekanntgegebenen Beschluss entschieden (Az.: 5 V 2068/14). Danach muss der Geschäftsführer eines Kassensystem-Herstellers rund 1,6 Millionen Euro an das Finanzamt zahlen. Das Unternehmen hatte nicht nur Kassensysteme an Gewerbetreibende verkauft, auch eine Manipulationssoftware, mit der Steuern hinterzogen werden konnten, wurde gleich mitgeliefert. So hatte auch ein Eiscafébetreiber ... weiter lesen
BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015, 1 StR 373/15 Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO weist neben dem Grundtatbestand eine Reihe von Regelbeispielen vor, bei deren Vorliegen ein besonders schwerer Fall gegeben ist. Als Rechtsfolge sieht der Grundtatbestand eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor, wohingegen eine Strafverschärfung von einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten, die bis auf zehn Jahre erhöht werden kann, in besonders schweren Fällen eintritt. Der BGH äußerte sich nun zum Fall des § 370 Absatz 3 Satz 2 Nr.1 AO. Dieser ist einschlägig, wenn Steuern in großem Ausmaß verkürzt werden. Lange war ... weiter lesen
Im Rahmen der Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer werden gemäß § 14 Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) mehrere innerhalb von zehn Jahren von derselben Person anfallende Vermögensvorteile in der Weise zusammengerechnet, dass dem letzten Erwerb die früheren Erwerbe nach ihrem früheren Wert zugerechnet werden. Gibt ein Steuerpflichtiger also wahrheitswidrig in seiner Schenkungsteuererklärung an, er habe innerhalb von zehn Jahren keine Vorschenkungen des Schenkers erhalten, macht er unrichtige Angaben im Sinne des § 370 der Abgabenordnung und begeht zumindest eine versuchte Steuerhinterziehung. Wird die Schenkungsteuer in der Folge zu niedrig festgesetzt, ist die ... weiter lesen