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Oberlandesgericht Bamberg, Urteil vom 22.6.18 - 3 OLG 110 Ss 38/18 Für viele Angeklagte ist es im Falle des Vorwurfs der Steuerhinterziehung nach § 370 AO durch die Staatsanwaltschaft von besonderer Relevanz, ob es sich dabei lediglich um die Grundkonstellation des Absatzes I handelt oder aber um einen besonders schweren Fall nach Absatz III. In § 370 Absatz III AO bediente sich der Gesetzgeber einer typischen Regelungstechnik, indem eine Reihe von sogenannten Regelbeispielen aufzählt, die üblicherweise zur Erfüllung eines besonders schweren Falles und damit eines erhöhten Strafrahmens führen. Sieht § 370 Absatz I AO noch die Möglichkeit einer Geldstrafe vor, ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Im Rahmen einer Betriebsprüfung in einer Arztpraxis soll dem zuständigen Prüfer angeblich eine Rechnung des Arztes in die Hände gefallen sein, welche Vermittlungsgebühren in Höhe von 10.000 Euro auswies. Es ging aus den Unterlagen wohl nicht hervor, um was für eine Art von Vermittlungsgebühren es sich dabei handelte. Auf Grund der spärlichen Informationslage soll der Prüfer im Rahmen von eigenen Recherchen ermittelt haben, dass die Vermittlungsgebühren von einer Firma ... weiter lesen
Wenn ein Beamter zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteil wird, endet automatisch sein Beamtenverhältnis. Auch ein Beamter im Ruhestand verliert seine Pensionsberechtigung, wenn er zu einer Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren verurteilt wird. Insbesondere im Steuerstrafrecht gelten diese allgemeinen Grenzen jedoch nicht. Ein Beamter kann auch dann aus dem Beamtenverhältnis entfernt werden, wenn sein außerdienstliches Verhalten gegen die sog. Wohlverhaltenspflicht verstößt. Die fallbezogene Würdigung des Verhaltens muss hier nachteilige Rückschlüsse auf die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben zulassen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn aufgrund ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen dazu aus: Diesmal sollen hunderte Millionen Euro Steuern hinterzogen worden sein und die Ermittlungen in vollem Gange sein. Zunächst werde man sich wohl auf ca. 400 Fälle konzentrieren, in denen die Inhaber der Kosten diese nicht in ihren Steuererklärungen haben auftauchen lassen. Diese sollen besonders oft zwei Konten bei einem Finanzinstitut gehabt haben, eines, das dem deutschen Finanzamt bekannt war und eines, das nicht gemeldet wurde, so dass hier eine Versteuerung von Zinsen ausblieb. Die aktuelle Steuer-CD ... weiter lesen
Finanzgericht Berlin-Brandenburg Urteil vom 1.3.17, 7 K 7210/15 Die E-Mail ist als alltägliches Kommunikationsmittel schon längst im Rechtsverkehr angekommen. Die Schnelligkeit als ihr größter Vorteil bedeutet aber auch das größte Problem für die Beweisführung. Eine E-Mail ist meist schneller gelöscht als ein Brief verschwunden ist. Gerade was die Zustellung angeht bestehen massive Nachweisschwierigkeiten. Eine interessante Entscheidung in diesem Zusammenhang fällte nun das Finanzgericht Berlin. Laut Sachverhalt hatte die Klägerin Kindergeld erhalten. Sie war dazu berechtigt, hatte dies jedoch nie beantragt. Daraufhin hatte sie das beklagte Finanzamt per ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Der BGH soll mit Urteil vom 07.02.2012 (Az.:1 StR 525/11) ein Urteil des Landgerichts Augsburg wegen Rechtsfehlern bei der Strafzumessung aufgehoben haben. Das Landgericht habe den Angeklagten trotz des Vorliegens besonders schwerer Fälle der Steuerhinterziehung in Millionenhöhe lediglich zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe verurteilt. Die Rechtssache sei daraufhin durch den BGH zu erneuter Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des LG zurückverwiesen worden. Grund dafür sei, ... weiter lesen
BayVGH Urteil v. 24.09.15, 22 ZB 15.1722 Streitgegenstand war der Widerruf einer Gaststättenerlaubnis. Dabei ging es vorliegend um die Beurteilung der Zuverlässigkeit der Klägerin. Der BayVGH stellte dabei klar, dass die Annahme, die Klägerin sei unzuverlässig, auf einer vorhergegangenen Verurteilung der Klägerin wegen Steuerhinterziehung gestützt werden dürfe. Die Behörde hatte zur Begründung ihrer Annahme der persönlichen Unzuverlässigkeit der Klägerin angeführt, dass diese aufgrund hinterzogener Branntweinsteuer in Höhe von 72.000 Euro zusammen mit ihrem Sohn wegen gemeinschaftlicher Steuerhinterziehung verurteilt worden war. Zusätzlich ... weiter lesen
Ab dem 01.07.2014 sind Steuerschulden aus einer Steuerhinterziehung nicht mehr von einer Restschuldbefreiung im Rahmen eines Verbraucherinsolvenzverfahren umfaßt. Dies ergibt sich aus einer am genannten Datum in Kraft tretenden Änderung des § 302 Nr. 1 der Insolvenzordnung (InsO). Voraussetzung für die Ausnahme von der Restschuldbefreiung ist allerdings, daß der Insolvenzschuldner wegen einer Steuerstraftat nach den §§ 370, 373 oder § 374 der Abgabenordnung (AO), also insbesondere wegen Steuerhinterziehung (sowie Schmuggel und Steuerhehlerei) rechtskräftig verurteilt wurde. Im Falle einer Einstellung des Steuerstrafverfahrens , etwa gegen Zahlungsauflage gemäß § ... weiter lesen
BGH, Urteil vom 27. Oktober 2015, 1 StR 373/15 Der Straftatbestand der Steuerhinterziehung nach § 370 AO weist neben dem Grundtatbestand eine Reihe von Regelbeispielen vor, bei deren Vorliegen ein besonders schwerer Fall gegeben ist. Als Rechtsfolge sieht der Grundtatbestand eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor, wohingegen eine Strafverschärfung von einer Mindestfreiheitsstrafe von sechs Monaten, die bis auf zehn Jahre erhöht werden kann, in besonders schweren Fällen eintritt. Der BGH äußerte sich nun zum Fall des § 370 Absatz 3 Satz 2 Nr.1 AO. Dieser ist einschlägig, wenn Steuern in großem Ausmaß verkürzt werden. Lange war ... weiter lesen
Finanzgericht Münster, Urteil vom 24.11.2016, Aktenzeichen: 3 K 1628/15 Erb Bei einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung ist in der Regel nicht nur der verkürzte Steuerbetrag nachzuzahlen, sondern zusätzlich die Zinsen, die angefallen wären. Dies kann bei entsprechender Höhe des hinterzogenen Geldbetrages zu nochmals deutlich erhöhten Zahlungen zugunsten des Fiskus führen. Entscheidend für die konkrete Höhe der Zinsen ist folglich der Verzinsungszeitraum nach § 235 AO. Das Ende dieses Zeitraumes ist dabei mit dem rechtskräftigen Urteil relativ unproblematisch. Relevant ist daher vor allem der Beginn der Verzinsung. Gerade für den Steuerpflichtigen ist dies ... weiter lesen
Die Kassenführung in bargeldintensiven Unternehmen ist häufig Anknüpfungspunkt für Manipulationen zur Ermöglichung der Steuerhinterziehung. Hierbei spielen die Verwendung bzw. der Verkauf von Kassenmanipulationssoftware eine immer größere Rolle. Der Verkäufer der Kassenmanipulationssoftware begibt sich hier in die Gefahr einer Strafbarkeit wegen Teilnahme an einer Steuerhinterziehung durch den Verwender der Kassenmanipulationssoftware. Falls die hinterzogene Steuer beim Verwender nicht beigetrieben werden kann, muss der Verkäufer zudem eine Inanspruchnahme im Wege der Haftung gemäß § 71 der Abgabenordnung befürchten. Über einen solchen Fall hatte das ... weiter lesen
Bundesfinanzhof, Urteil vom 29.8.2017, VIII R 32/15 Wer Erbe hört, denkt meist an einen unverhofften Geldsegen in monetärer oder doch zumindest materieller Form. Dabei wird häufig übersehen, dass der Erbe als Gesamtrechtsnachfolger im Sinne des § 1922 BGB auch für die Schulden des Erblassers einzustehen hat. Denn nach § 1967 Absatz I BGB haftet der Erbe für die Nachlassverbindlichkeiten. Zu den Nachlassverbindlichkeiten gehören nach § 1967 Absatz II BGB außer den vom Erblasser herrührenden Schulden die den Erben als solchen treffenden Verbindlichkeiten, insbesondere die Verbindlichkeiten aus Pflichtteilsrechten, Vermächtnissen und Auflagen. Mitunter ... weiter lesen