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BGH, Urteil vom 12. Februar 2003 - 1 StR 403/02 - LG Nürnberg-Fürth StGB § 211 Abs. 2, § 32 Leitsatz: 1. Der Erpresser ist in einer von ihm gesuchten Konfrontation mit dem Erpreßten gegenüber einem wehrenden Gegenangriff des Erpreßten auf sein Leben regelmäßig nicht arglos im Sinne des Mordmerkmals der Heimtücke, wenn er in dessen Angesicht im Begriff ist, seine Tat zu vollenden und zu beenden und damit den endgültigen Rechtsgutsverlust auf Seiten des Erpreßten zu bewirken. 2. Zur Notwehr gegen eine Erpressung. Kurzfassung: Das Landgericht Nürnberg-Fürth hatte den Angeklagten T im März 2002 wegen Heimtückemordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Auf die Revision des ... weiter lesen
Nun häufen sich in den letzten Tagen die gruseligen Horrorclowns an und die Bereitschaft sich zu wehren steigt. Bevor es aber zu einem Kampf an Halloween zwischen den Clowns und Erschreckten kommt möchte ich dazu ein paar Worte schreiben. Grundsätzlich gilt: greift man jemanden an, ohne dass dieser in irgendeiner Weise selbst angreift oder gefährlich wird, dann handelt es sich um eine Körperverletzung. Eine Bestrafung droht. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um Clown oder Erschreckten handelt. Das Notwehrrecht ist ein starkes Recht. Damit es vorliegt müssen allerdings bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Es muss rechtlich ein gegenwärtiger rechtswidriger Angriff vorliegen. In ... weiter lesen
Das Landgericht Hamburg hatte den angeklagten Rechtsanwalt vom Vorwurf der Volksverhetzung in Tateinheit mit Beleidigung und mit Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener aus Rechtsgründen freigesprochen. Der Angeklagte hatte als Verteidiger in einem seinerseits wegen Volksverhetzung geführten Strafverfahren in Beweisanträgen behauptet, die Konzentrationslager Auschwitz und Auschwitz-Birkenau seien keine Vernichtungslager gewesen, in denen Menschen durch Giftgas getötet worden seien. Das Landgericht sah zwar den Tatbestand der Volksverhetzung durch Leugnen der Massenvernichtung der Juden während der NS-Herrschaft als erfüllt an, verneinte indes eine Strafbarkeit, weil der Angeklagte die in Frage stehende Erklärung im Rahmen zulässigen ... weiter lesen
Straßburg (jur). Deutschland muss einen deutschen Arzt nicht ausliefern, der während einer Auslandstätigkeit fahrlässig den Tod eines Patienten verursacht hat. Eine Strafverfolgung in Deutschland ist ebenfalls zulässig, urteilte am Donnerstag, 22. Mai 2014, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg (Az.: 49278/09). Er wies damit die beiden Söhne eines durch einen Behandlungsfehler gestorbenen Briten ab. Eine private Vermittlungsagentur hatte den deutschen Arzt für den Notdienst des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Großbritannien, dem „National Health Service“, angeworben. Bereits am Tag nach seiner Ankunft nahm er seine Arbeit ... weiter lesen
Der 54jährige Angeklagte ist als Rechtsanwalt im nordbadischen Raum tätig. Im Dezember 1998 führte er die Beratung eines Ehepaares durch, das sich einvernehmlich voneinander scheiden lassen wollte. Im Rahmen der Besprechung berechnete er die sich gegen den Ehemann sich ergebenden Unterhaltsansprüche der Ehefrau und des gemeinsamen Kindes. Nachdem der Ehemann daraufhin um „Zurückstellung der Scheidungssache“ gebeten hatte, forderte ihn der Rechtsanwalt im Auftrag der Ehefrau zur Zahlung des berechneten Unterhalts auf. Außerdem vertrat er diese während des späteren Scheidungsverfahrens vor Gericht. Wie die Vorinstanz hat das Landgericht hierin ein Vergehen des Parteiverrats erblickt und den Rechtsanwalt im Juli 2001 zu einer ... weiter lesen
Der 1. Strafsenat hatte sich nach der Grundsatzentscheidung vom 23. Mai 2002 (1 StR 372/01) erneut mit der Strafbarkeit der Annahme von Zuwendungen seitens der medizintechnischen Industrie an den Chefarzt einer Universitätsklinik zu befassen und hat seine Rechtsprechung fortgeführt. Damals hatte der Senat entschieden, daß im Falle der sogenannten Drittmitteleinwerbung eine Vorteilsannahme dann nicht vorliege, wenn die einschlägigen Vorschriften des Drittmittelrechts beachtet werden und dadurch die gebotene Transparenz von damit in Zusammenhang stehenden Beschaffungsentscheidungen gewahrt ist. Diese Voraussetzungen waren hier nicht erfüllt. Im vorliegenden Fall hatte der Leiter der Abteilung Herzchirurgie der Universität Ulm ohne ... weiter lesen
Ist der Einsatz von Trennscheiben bei Verteidigerbesuchen im Strafvollzug bei Gefahr von Geiselnahmen zulässig? Diese Frage will der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe bejahen und hat die Sache zur grundsätzlichen Klärung der Rechtsfrage dem Bundesgerichtshof vorgelegt. Der 32jährige Gefangene verbüßt nach einem verübten Banküberfall eine mehrjährige Freiheitsstrafe wegen räuberischer Erpressung in der Vollzugsanstalt Bruchsal. Aufgrund der bestehenden Gefahr, der Gefangene werde sich durch eine Geiselnahme aus der Haftanstalt freipressen, hat die Vollzugsanstalt bei ihm besondere Sicherungsmaßnahmen angeordnet. Unter anderem hat sie festgelegt, dass der Gefangene von seinem Verteidiger nur im ... weiter lesen
§ 176 StGB - Sexueller Mißbrauch von Kindern (Kindesmissbrauch): Mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer unter anderem auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen lassen soll, oder auf ein Kind durch Vorzeigen pornographischer Abbildungen oder Darstellungen, durch Abspielen von Tonträgern pornographischen Inhalts oder durch entsprechende Reden einwirkt. Der Chat mit realen Kindern (unter 14 Jahren) Wie oben bereits mit dem Wortlaut des Gesetzes ausgeführt, begeht nach § 176 StGB (Strafgesetzbuch) ein ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Die Beleidigung von Polizeibeamten ist noch kein Grund für die Durchsuchung eines verbeamteten Lehrers. Auch wenn auf diese Weise zur Bestimmung der Höhe einer möglichen Geldbuße die Einkommens- und Vermögensverhältnisse festgestellt werden sollen, könnten die Informationen auch beim Dienstherrn und damit ohne eine Durchsuchung der Wohnung erlangt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag, 15. Dezember 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 52/23). Die Durchsuchungsanordnung war damit unverhältnismäßig und rechtfertigt nicht den Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, betonten die Karlsruher Verfassungsrichter. Im Streitfall ging es um einen verbeamteten ... weiter lesen
Der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs hatte auf Revision der Staatsanwaltschaft über ein Urteil des Landgerichts Potsdam zu befinden. Dort wurde zwei Tätern, die über mehrere Stunden ihr Opfer mißhandelt und sich dabei erheblich betrunken hatten, aufgrund ihrer Alkoholisierung eine Strafmilderung gewährt. Die Staatsanwaltschaft hatte dies unter Hinweis auf Ausführungen des 3. Strafsenats des Bundesgerichtshofs (Urteil vom 27. März 2003, NJW 2003, 2394) beanstandet, wonach bei vorwerfbarer Alkoholisierung generell keine Strafmilderung mehr gewährt werden soll (Pressemitteilung Nr. 67/2003). Auch der 5. Strafsenat hat die Strafmilderung im konkreten Fall als fehlerhaft angesehen. Über die Höhe der Strafe muß deshalb bei ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen, zu den Themen: • Biermann im Bundestag • Reform des Sexualstrafrechts • Promillegrenze für Radfahrer • Sittenwidriger Stundenlohn in Brandenburg • EuGH-Urteil: kein Harzt IV für Rumänin in Deutschland Biermann schimpft im Bundestag auf die Linke Anlässlich der Feierlichkeiten zum Mauerfall im Bundestag sollte der Liedermacher Wolf Biermann auf Einladung von Parlamentspräsident Lammert singen. Er sprach aber zunächst und nutzte die Zeit für eine heftige Verbalattacke gegen die ... weiter lesen
Nach der Vorschrift des § 176 StGB (= des Strafgesetzbuches) wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person unter vierzehn Jahren (Kind) vornimmt, an sich von dem Kind vornehmen lässt oder ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen an einem Dritten vornimmt oder von einem Dritten an sich vornehmen lässt. Ebenfalls wird bestraft, wer sexuelle Handlungen vor einem Kind vornimmt, ein Kind dazu bestimmt, dass es sexuelle Handlungen vornimmt, auf ein Kind durch Schriften einwirkt, um es zu sexuellen Handlungen zu bringen, die es an oder vor dem Täter oder einem Dritten vornehmen oder von dem Täter oder einem Dritten an sich vornehmen ... weiter lesen