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Im Geschäftsverkehr – gerade auch im grenzüberschreitenden – kommt es zu Straftaten gegen das Vermögen (Betrug, Unterschlagung, Untreue). Bei diesen fällt es dem Geschädigten gewöhnlich schwer, den Schädiger zu belangen. Im Verfahren vor den Zivilgerichten trägt der Geschädigte die umfängliche Darlegungs- und Beweislast und zunächst einmal die Kosten des Verfahrens. Diese kann er im Obsiegensfalle ganz oder teilweise bei dem Schädiger eintreiben, wenn dieser dann noch über pfändungsfähiges Vermögen verfügt. Zudem sind die Mittel der Sachverhaltsermittlung beschränkt (forensic audit; Befragung von Zeugen, Auffinden von ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Die Rechtsterroristin des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU), Beate Zschäpe, ist mit ihrer Verfassungsbeschwerde gegen ihre lebenslange Freiheitsstrafe gescheitert. Der Bundesgerichtshof (BGH) durfte Zschäpes Rechtsmittel ohne mündliche Verhandlung abweisen, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Montag, 24. Oktober 2022, veröffentlichten Beschluss (Az.: 2 BvR 2222/21). Das Recht der heute 47-Jährigen auf Gewährung rechtlichen Gehörs und Zugang zu einem gesetzlichen Richter sei damit nicht verletzt worden. Zschäpe wurde vom Oberlandesgericht (OLG) München am 11. Juli 2018 wegen „mittäterschaftlicher und ... weiter lesen
Welche Strafe? Höhe der Strafe? Eintrag im Führungszeugnis? Abschluss Studium? Start in den Beruf? Berufsverbot? Kosten Rechtsanwalt? Zur Zeit sind in Fachkreisen neben Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung auch ein stetiger Anstieg von Strafverfahren wegen BAföG-Betrug und immer härtere Reaktionen der Strafjustiz (Polizei, Staatsanwaltschaft, Gericht) zu beobachten. Mit der Höhe der von den Staatsanwaltschaften geforderten Strafen steigt neben den Problemen für den Betroffenen (Gefährdung des Studiums bzw. Arbeitsplatzes, Vorstrafe und Eintrag im Führungszeugnis, ggf. gar Gefängnisstrafe usw.) auch die Dauer der Ermittlungsverfahren an, die bei nicht anwaltlich ... weiter lesen
Karlsruher. Beute muss von Straftätern auch dann herausgeben werden, wenn der Rückgabeanspruch oder die Tat selbst bereits verjährt sind. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat mit Beschluss vom Freitag, 29.04.2022 entschieden, dass dies „wegen überragender Belange des Gemeinwohls zulässig“ ist und zur Aufarbeitung des Cum-Ex-Skandals auch nachträglich eingeführt werden durfte (Az.: 2 BvR 2194 /21). Als Ergebnis bestätigte es damit die Einziehung von rund 176 Millionen Euro bei der Warburg Bank. Bei Cum-Ex-Geschäften handelt es sich um Aktienhandel im Umfeld von Dividendenausschüttung. Mit komplexen Transaktionen gelang es den Tätern, die ... weiter lesen
Frankfurt/Main (jur). Ein Arzt sollte sich mit Todesdrohungen gegen eine Mitarbeiterin der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) auch in Form eines Verweises auf ein Märchen der Brüder Grimm zurückhalten. Nimmt die Mitarbeiterin die Drohung ernst, kann es sich um eine strafbare Bedrohung mit einem Verbrechen handeln, enschied das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Freitag, 19. Mai 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 7 ORs 10/23). Damit wurde der angeklagte Facharzt für forensische Psychiatrie zu Recht wegen einer Todesdrohung in Form eines Hinweises auf das Märchen „Die Gänsemagd“ der Brüder Grimm verwarnt. Der Mediziner hatte sich per E-Mail mit einer Mitarbeiterin der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen ... weiter lesen
Bezirksgericht Zürich, Urteil vom 29.05.2017 Geschäfts-Nr. GG160246 Es mutet auf den ersten Blick seltsam, dass die Benutzung der „Gefällt-mir“-Funktion in sozialen Netzwerken einen Straftatbestand erfüllen können soll. Doch so entschied nun erstmals ein Schweizer Strafgericht. Der Angeklagte war regelmäßiger Facebook-Nutzer und führte im Rahmen der Kommentierungsfunktion auch rege politische Diskussionen über das Netzwerk. Dort hatte er einen anderen Nutzer als unter anderem als Anti-Semiten bezeichnet. Zusätzlich hatte er mehrere beleidigende Beiträge von Dritten mit „Gefällt mir“ markiert. Unabhängig von seinen ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Die Beleidigung von Polizeibeamten ist noch kein Grund für die Durchsuchung eines verbeamteten Lehrers. Auch wenn auf diese Weise zur Bestimmung der Höhe einer möglichen Geldbuße die Einkommens- und Vermögensverhältnisse festgestellt werden sollen, könnten die Informationen auch beim Dienstherrn und damit ohne eine Durchsuchung der Wohnung erlangt werden, entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag, 15. Dezember 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 52/23). Die Durchsuchungsanordnung war damit unverhältnismäßig und rechtfertigt nicht den Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung, betonten die Karlsruher Verfassungsrichter. Im Streitfall ging es um einen verbeamteten ... weiter lesen
Nach der bisherigen Rechtsprechung aller Senate des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einer beim Raub zur Bedrohung verwendeten geladenen Schreckschußpistole im Gegensatz zur Gaspistole weder um eine Waffe im Sinne von § 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB noch um ein gefährliches Werkzeug im Sinne dieser Regelung, wenn der drohende Einsatz nicht unmittelbar am Körper des Tatopfers erfolgt. Die rechtliche Einordnung der Schreckschusswaffe war insbesondere für die zu verhängende Mindeststrafe im Regelfall (drei bzw. fünf Jahre Freiheitsstrafe) von Bedeutung. Der 2. Strafsenat wollte an dieser Rechtsprechung nicht festhalten und hat deshalb den Großen Senat für Strafsachen angerufen. Dieser hat die vorgelegte Frage dahingehend entschieden, daß ... weiter lesen
Ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,3 Promille kann bereits eine Straftat beim Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr vorliegen, wenn die Fahrunsicherheit des Fahrers, z.B. durch Schlangenlinienfahren nachgewiesen wird. Ohne dass die Fahruntauglichkeit extra nachgewiesen werden muss, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, wenn man mit einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 0,5 bis 1,09 Promille im öffentlichen Straßenverkehr erwischt wird. Ab 1,1 Promille Blutalkoholkonzentration spricht man von absoluter Fahruntauglichkeit. Es liegt dann keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat vor. Sie haben dann mit einer hohen Geldstrafe und einem Entzug der Fahrerlaubnis von mindestens ... weiter lesen
Zum 1. Mai 2010 wurde das Bundeszentralregistergesetz um das sogenannte erweiterte Führungszeugnis ergänzt. Entgegen dem normalen Führungszeugnis werden im erweiterten Führungszeugnis nun auch bestimmte Delikte in Strafbereichen aufgeführt, die im normalen Führungszeugnis nicht eingetragen wären. Dazu zählen insbesondere Delikte wie die Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht, die Ausbeutung von Prostituierten, die Zuhälterei, die Misshandlung von Schutzbefohlenen, der Menschenhandel, der Kinderhandel, die Verurteilungen wegen exhibitionistischer Handlungen oder Taten wegen Besitzes und Verbreitung von Kinderpornographie. Nach der neuen geänderten Rechtslage ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Bei Steuerhinterziehung über 50.000 Euro kommen Steuerpflichtige nicht mehr mit einer Geldstrafe davon. Denn es handelt sich dann um einen Betrug „in großem Ausmaß“, heißt es in einem am Freitag, 5. Februar 2016, veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe (Az.: 1 StR 373/15). Eine früher höhere Schwelle bei Betrug durch reines Verschweigen gab der BGH auf. Nach dem neuen Urteil ist zudem ein Betrug bei mehreren Steuerarten zusammenzurechnen, wenn er auf einheitliche Falschangaben zurückgeht. Laut Gesetz wird Steuerhinterziehung „mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe“ bestraft. Bei Steuerbetrug ... weiter lesen
Hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren gilt grundsätzlich auch für Hintermänner des bewaffneten Drogenhandels Unter den Strafsenaten des Bundesgerichtshofs bestanden bislang unterschiedliche Auffassungen darüber, ob bei einem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, bei dem einer der Mittäter entsprechend dem gemeinsamen Tatplan eine Waffe mit sich geführt hat, der Verbrechenstatbestand des bewaffneten Handeltreibens nach § 30 a Abs. 2 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG), der grundsätzlich eine hohe Mindestfreiheitsstrafe von fünf Jahren vorsieht, auch auf einen Mittäter anwendbar ist, der selbst unbewaffnet geblieben war. Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs hat nunmehr diese Frage ... weiter lesen