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GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele Anleger sollen bei der Zeichnung des MPC Leben Plus falsch beraten worden sein. Aus diesem Grunde sind viele Anleger von der Entwicklung des Fonds überrascht worden. Der Lebensversicherungsfonds MPC Rendite-Fonds wurde im Jahre 2002 erstmals aufgelegt. Im Rahmen der Zeichnungen wurde wohl häufig mit der hohen Sicherheit des Fonds geworben. An der hohen Sicherheit des Fonds seien jedoch mittlerweile Zweifel aufgekommen, da viele Anleger anscheinend nur wenige bzw. nach 2008 wohl überhaupt keine Ausschüttungen mehr erhalten haben. Grund ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com erläutern: Nachdem am 07. bzw. 21.05.2012 hinsichtlich dieser beiden offenen Immobilienfonds die Entscheidung zu Liquidation gefallen sei, soll auch der Santander Kapitalprotekt hiervon nicht unberührt bleiben. Schon im Januar 2012 soll der Santander Kapitalprotekt in Folge der negativen Entwicklung anderer Fonds geschlossen worden sein, was heißt, dass du Ausgabe und Rücknahme der Anteilsscheine vorübergehend ausgesetzt worden sei. Für die Anleger soll diese Entwicklung insbesondere deshalb belastend sein, weil ihnen der Fonds von ihren Bankberatern als ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen und Nürnberg Essen www.grprainer.com führen aus: Offenbar sieht es für viele Anleger in Schifffonds nicht gut aus, denn viele Schifffonds sollen stark von der Weltwirtschaftskrise getroffen worden sein. Nun sollen auch Anleger der Lloyd Fonds betroffen sein. So soll die Gesellschaft nicht nur für das Schiff "MS Manhattan" Insolvenz angemeldet haben, sondern auch für die Schiffe "MS Annabelle Schulte" (Lloyd LF 31) oder die "MS Laura Schulte" (Lloyd LF 45). Außerdem seien wohl die Schifffonds LF 94 MS Tosa Sea und auch der Lloyd Fonds LF 91 MS Thira Sea ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Das OLG Hamm (Beschluss vom 03.01.2013, Az.: I-34 W 173/12) entschied zugunsten einer vermutlich nicht richtig aufgeklärten Anlegerin. Diese habe nach der Beratung eines selbständigen Finanzdienstleisters viel Geld in einen geschlossenen Leasingfonds investiert und verloren. Sie habe daraufhin 2012 eine Schadensersatzklage gegen den Finanzdienstleister erhoben und begehre dafür nun Prozesskostenhilfe. Letzterer machte die Einrede der Verjährung geltend, unter Bezugnahme auf die bereits 2004 durchgeführte ... weiter lesen
Kassieren Banken hohe Provisionen für die Vermittlung von Beteiligungen an geschlossenen Fonds, müssen sie diese sog. Kick-Backs ihrem Kunden gegenüber offenlegen. Ansonsten machen sie sich schadensersatzpflichtig. Mit Beschluss vom 16. Februar hat der Bundesgerichtshof seine verbraucherfreundliche Kick-Back-Rechtsprechung bestätigt (Az.: XI ZR 542/14). Der BGH verhandelte die Klage eines Anlegers, der nach Beratung durch seine Bank rund 50.000 Euro in einen Schiffsfonds investiert hatte. Die vorgesehenen fünf Prozent Agio handelte er auf ein Prozent hinunter. Das konnte die Bank offenbar verschmerzen. Denn für die Vermittlung der Fondsanteile hat sie darüber hinaus noch hohe ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Viele der Anleger, die Anteile an der Prorendita VIER Ideenkapital gezeichnet haben, scheinen gegenwärtig Schreiben zu erhalten, in denen sie über die anscheinend schlechte wirtschaftliche Situation ihrer Anlage informiert werden. Die wirtschaftliche Entwicklung der Fondsgesellschaft soll von den ursprünglichen Erwartungen abweichen. Anleger der Prorendita VIER sollen anscheinend zurzeit von der Verwaltungsgesellschaft hierüber informiert werden. Reduzierung der Rückkaufswerte der Policen und einer Verringerung der Versicherungszahlungen ... weiter lesen
In den vergangenen Jahren hat sich vermehrt eine Praxis bei dem Verkauf von Immobilien herausgebildet, die für Verkäufer nun zum Bumerang wird. Normalerweise erscheinen beim Verkauf einer Immobilie Käufer und Verkäufer bei dem Notar zur notariellen Beurkundung. Alternativ wurde in den vergangenen Jahren nicht nur ein Notartermin, sondern zwei Notartermine zum Abschluss des notariellen Kaufvertrages vereinbart. Bei dem ersten der beiden Termine soll der Käufer ein Angebot auf Abschluss des Kaufvertrages abgeben, welches der Verkäufer in einem zweiten Termin annimmt. Käufer und Verkäufer treffen beim Notar nicht aufeinander. Der BGH hat bereits in mehreren Urteilen ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Die GEBAB-Unternehmensgruppe konnte sich durch ein umfangreiches Gesamtportfolio bislang einen guten Ruf in Deutschland sichern. Das Emissionshaus wurde wohl als Spezialist für Schiffsbeteiligungen bezeichnet. Unterschiedliche Marktsegmente und verschiedene Schiffsgrößen bilden das Gesamtportfolio der GEBAB-Unternehmensgruppe. Große und weltweit operierende Container- und Tankschiffe bilden dabei den Fokus. Ein weiterer Tätigkeitsbereich des Emissionshauses liegt in der Treuhandverwaltung, die auch ... weiter lesen
Rund 260 Millionen Euro haben die Anleger der insolventen German Pellets GmbH über Anleihen oder Genussrechte investiert. Der größte Teil des Geldes dürfte verbrannt sein. Für die Insolvenzmasse bleibt nur noch ein trauriger Rest von ca. 10 Millionen Euro. Demenentsprechend gering sind die Aussichten der Anleger auf eine halbwegs zufriedenstellende Quote im Insolvenzverfahren. Die Zahlen, die die Insolvenzverwalterin Rechtsanwältin Schmudde jetzt präsentierte, kamen zwar nicht mehr überraschend, sind aber dennoch absolut ernüchternd für die Anleger. Vieles deutet darauf hin, dass für die Anleger im Insolvenzverfahren lediglich noch ein ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Bremen, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Nürnberg und Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Lange Zeit schien es so, als könnten die acht Einschiffgesellschaften der Reederei Hansa Mare den anhaltenden Schwierigkeiten in der Schifffahrt trotzen. Erste Anzeichen, dass die Krise aber doch nicht ganz spurlos am Containerschiff MS Hammonia Balticum vorüber gehen würde, gab es dann im Jahr 2009. Damals sollen die finanzierenden Banken von den Anlegern gefordert haben, weiteres Kapital "nachzuschießen". Doch auch die Finanzspritze kann den Frachter nun offensichtlich nicht vor dem drohenden Untergang ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Zwar können sich, laut BGH, aus dem Inhalt der die Gesellschaftsschuld begründenden Vereinbarung Beschränkungen des Haftungsbetrages der einzelnen Gesellschafter ergeben, im Grunde solle sich die Haftung aber nach dem Nominalbetrag des Darlehens nebst Zinsen und Kosten und nicht etwa nach der noch offenen Restdarlehensschuld richten. Der Bundesgerichtshof bejahte eine Haftung der Investoren bzw. Gesellschafter gemäß § 128 HGB analog, wenn auch die im Prinzip unbeschränkte Haftung letzterer durch den der Bank bekannten ... weiter lesen
Ein aktuelles BGH-Urteil bestätigt, dass auch bei nach dem 10. Juni 2010 geschlossenen Immobiliendarlehen die Kreditinstitute noch fehlerhafte Widerrufsbelehrungen verwendet und damit selbst die Tür für einen erfolgreichen Widerruf weit aufgestoßen haben (Az.: XI ZR 434/15). In Karlsruhe stand die Widerrufsbelehrung einer Sparkasse auf dem Prüfstand. Diese hatte im August 2010 ein Immobiliendarlehen vergeben, das 2013 von dem Verbraucher widerrufen wurde. In der Widerrufsbelehrung führte sie u.a. an, dass die Widerrufsfrist erst dann beginne, wenn der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB erhalten habe. Zu den Pflichtangaben führte sie drei Beispiele an. ... weiter lesen