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Frankfurt a. M. (DAV) - Ein Autofahrer verstößt nicht gegen die besondere Sorgfaltspflicht, wenn er infolge einer Unachtsamkeit beim Rückwärtsfahren an der Tankstelle ein hinter ihm ankommendes Fahrzeug beschädigt. Darauf machen die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) aufmerksam - unter Bezugnahme auf einen Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt a.M. vom 9.6.2005 (Az.: 901 Owi-218 Js 19469/05). Die betroffene Autofahrerin hatte ihr Fahrzeug betankt und war nach dem Tanken rückwärts gefahren, um einem vor ihr stehenden Auto auszuweichen. Dabei hatte sie infolge einer leichten Unachtsamkeit nicht bemerkt, dass hinter ihr ein Fahrzeug stand. Die übliche Strafe bei unachtsamen Rückwärtsfahren liegt bei 50 Euro und zwei ... weiter lesen
SÖMMERDA (DAV). Bei einem reinen Bagatellschaden sollte ein Unfallgeschädigter erst von einer Werkstatt die ungefähren Reparaturkosten schätzen lassen, bevor er einen Gutachter einschaltet. Dies folgt aus einem Urteil des Amtsgerichts Sömmerda, das die Verkehrsrechts-Anwälte (Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein - DAV) veröffentlicht haben. In dem Fall war nach einem leichten Heckanstoß ein Blechschaden zu verzeichnen gewesen, dessen Beseitigung inklusive Mehrwertsteuer etwas über 1.800 Mark kostete. Die Klägerin hatte zuvor einen Sachverständigen eingeschaltet. Die Versicherung des Schädigers zahlte die Reparatur, weigerte sich aber, auch die Gutachterkosten zu erstatten. Das Gericht gab dem Unternehmen ... weiter lesen
Geschwindigkeitsverstoß - welches Bußgeld droht mir? Mit folgenden Geldbußen , bzw. Punkte können Sie rechnen. Bitte beachten Sie, dass die Regelsätze für Pkw ohne Anhänger und für Motorräder gelten: Ab einer Geldbuße von 40,00 EUR kommen außerdem Verwaltungsgebühren i.H.v. 23,50 EUR hinzu. Geschwindigkeitsverstöße innerhalb geschlossener Ortschaften (gilt auch für 30 km-Zone !) bis 10 km/h--------15,- EUR 11-15 km/h---------25,- EUR 16-20 km/h---------35,- EUR 21-25 km/h---------80,- EUR--------1 Punkt 26-30 km/h---------100,- EUR------3 Punkte 31-40 km/h---------160,- EUR,-----3 Punkte----1 Monat Fahrverbot 41-50 km/h---------200,- ... weiter lesen
Köln (DAV) - Wer während einer Autofahrt sein Mobiltelefon lediglich in die Hand nimmt, um es woanders hinzulegen, handelt nicht ordnungswidrig. Mit dem Beschluss markierte das Oberlandesgericht (OLG) Köln vom 23. August 2005 (Az.: 83 Ss-Owi 19/05) einen feinen Unterschied zwischen echtem Telefonieren und normalem Anfassen des Geräts, wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt. Wegen des vermeintlichen Benutzens eines Mobiltelefons während einer Autofahrt sollte der Betroffene eine Geldbuße von 40 Euro zahlen und einen Punkt in Flensburg bekommen. Dagegen wehrte er sich und gab an, das Handy lediglich von dem linken Ablagefach auf die Mittelkonsole gelegt zu haben, da es gerappelt habe. Die ... weiter lesen
Karlsruhe (DAV). Beim Hindernis am rechten Straßenrand darf der Vorbeifahrende die Gegenfahrbahn mit benutzen, wenn auch für den entgegenkommenden Verkehr genügend Raum verbleibt. Dies geht aus einem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) veröffentlichten Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 14. Mai 2004 (Aktenzeichen: 10 U 214/03) hervor. Der Kläger befuhr mit seinem PKW eine 2-spurige Straße, an deren rechtem Fahrbahnrand PKW geparkt waren. Die eigentlich 7,35 m breite Fahrbahn wurde so auf 5,35 m verengt. Beim Vorbeifahren nutzte er teilweise auch die linke Fahrbahnseite und es kam zum Zusammenstoß mit des entgegenkommenden Beklagten, obwohl die verbleibende Fahrbahnbreite ein ... weiter lesen
Dortmund (DAV). Ein Unfallopfer bekommt die Kosten für ein Sachverständigengutachten auch dann ersetzt, wenn es nicht von einem allgemein vereidigten Sachverständigen erstellt wurde. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 31. August 2005 hervor (Az.: 104 C 9702/04 SH). Demnach muss ein Unfallopfer keine Marktforschung bei der Auswahl eines Sachverständigen betreiben, teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit. Im vorliegenden Fall stieß ein Einparkender an das Auto des Klägers. Daraufhin beauftragte der Kläger einen Sachverständigen, der in einem Gutachten einen Schaden von rund 4.000 ? feststellte. Die Versicherung des Einparkenden überwies nur einen Teil der Summe und ... weiter lesen
Im mitunter überfüllten und hektischen Straßenverkehr kann es durchaus dazu kommen, dass mancher Verkehrsteilnehmer sich die eine oder andere Verfehlung im Beachten der Verkehrsregeln zu Schulde kommen lässt. Bekanntermaßen werden die schwereren dieser Verfehlungen durch die Polizei mit einem katalogisierten Punktesystem bestraft. Kommt es nun dazu, dass ein Verkehrsteilnehmer eine bestimmte Punktezahl erreicht, wird er dazu aufgefordert an einem Aufbauseminar teilzunehmen. Es ist unbedingt empfehlenswert, einer solchen Aufforderung nachzukommen. Denn der Gesetzgeber sieht den Führerscheinentzug als ein adäquates Mittel Personen, die eine solche Aufforderung unbeachtet lassen, zu ... weiter lesen
Berlin/Hamm (DAV). Wer von einer schmalen Fahrbahn mit unbefestigtem Grünstreifen abkommt, handelt nicht grob fahrlässig. Die Versicherung muss für den Schaden auch dann aufkommen, wenn der Fahrer kurz unaufmerksam war. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm vom 7. Februar 2007 (Az. 20 U 134/06) weist die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) hin. Der Kläger kam auf einer schmalen Landstraße von der Fahrbahn auf den Grünstreifen ab. Er konnte trotz Gegenlenkens nicht verhindern, dass er gegen einen Baum prallte. Es entstand Totalschaden. Als Unfallursache gab der Fahrer an, er sei kurz unaufmerksam gewesen, da er durch einen Blick auf den Beifahrersitz habe kontrollieren wollen, ob er alles ... weiter lesen
Jena/Berlin (DAV). Ein Kraftfahrer muss jederzeit mit Fahrbahnhindernissen rechnen. Fährt er schneller als geboten und kollidiert mit einem Hindernis, so trägt er die alleinige Verantwortung. Über diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Thüringen vom 20. März 2009 (AZ: 4 U 155/08) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im vorliegenden Fall fuhr der Fahrer eines Leihwagens bei Dunkelheit in eine Sperrschranke, die durch die spätere Beklagte zur Absicherung einer Baustelle aufgestellt worden war. Die Eigentümerin des Wagens machte geltend, dass die Baustelle zum einen unzureichend ausgeschildert gewesen sei, zum anderen eine nur mangelhafte Beleuchtung an der Sperrschranke angebracht gewesen sei. ... weiter lesen
Karlsruhe/Berlin (DAV). Möchte ein Autofahrer links abbiegen und versäumt es dabei, sich vorher zweimal umzuschauen, haftet er im Falle eines Unfalles für ein Drittel des Schadens. Dies teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mit und verweist auf ein Urteil des Landgerichts Karlsruhe vom 12. Oktober 2007 (AZ: 8 O 294/07). Eine Pkw-Fahrerin beabsichtigte, nach links abzubiegen und setzte dementsprechend den Blinker. Sie unterließ es dabei nachgewiesenermaßen, sich wie vorgeschrieben zweimal umzuschauen. Ein ihr folgendes Fahrzeug setzte zum Überholen des Pkw an. An der Stelle der Kreuzung, an der das vorausfahrende Auto zum Einbiegen ansetzte, kam es zu einem Zusammenstoß. Die Fahrerin, die links ... weiter lesen
Köln/Berlin (DAV). Auf Radfahrer als „schwächere“ Verkehrsteilnehmer müssen vor allem Autofahrer besonders achten. Sie können sich aber nicht darauf verlassen, immer Vorfahrt zu bekommen. Ein Radfahrer, der eine Vorfahrtsstraße überqueren möchte, trägt bei einem Unfall die alleinige Schuld. Über diesen Beschluss des Oberlandesgerichts Köln vom 29. August 2007 (AZ: 20 U 107/07) informieren die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Im vorliegenden Fall wollte eine Radfahrerin an einer Kreuzung eine Vorfahrtstraße überqueren. Beim Überqueren der Fahrbahn kollidierte sie mit einem vorfahrtberechtigten Auto und zog sich beim Sturz Verletzungen zu. Daraufhin erhob die Radfahrerin Klage gegen den Autofahrer. ... weiter lesen
Berlin (DAV). Ein Autofahrer muss nicht damit rechnen, dass ein Fußgänger bei Rot erneut über die Ampel läuft, nachdem er bereits wieder auf die Busspur zurückgegangen war. Er muss sich nicht bremsbereit halten und es trifft ihn keine Mitschuld. Dies ergibt sich aus einem Beschluss des Kammergerichts Berlin vom 31. Juli 2008 (AZ: 12 U 234/07), wie die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilen. In dem Fall ging ein Fußgänger bei Rot über die Ampel. Als er schon auf der Fahrbahn angekommen war, ging er wieder auf die Busspur zurück, um dann erneut ? einem Bus ausweichend ? auf die Fahrbahn zu laufen. Nach dem Unfall war der Fußgänger der Meinung, dass den Autofahrer eine Mitschuld ? zumindest hinsichtlich der ... weiter lesen