Rechtsanwälte und Kanzleien
Rechtsanwalt in Neckargemünd - Verkehrsrecht
Rechtsanwälte für Verkehrsrecht im Umkreis von 25 km
Experten-Ratgeber
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Die Grundregel, dass der Auffahrende stets die Schuld am Unfall trägt, gilt nicht in jedem Fall. So entschied das Amtsgericht München, dass ein Verkehrsteilnehmer die Alleinschuld an einem Unfall trägt, wenn er nach dem Umschalten auf Grün zunächst anfährt und nach wenigen Metern sein Fahrzeug abrupt zum Stillstand abbremst und der Hintermann dann auffährt (AZ 345 C 10019/01 vom 27. Juli 2001). Im Großstadtverkehr sei es zulässig in einer Fahrzeugkolonne mit kurzen Abständen zu fahren. Wer in diesem Falle überraschend stark abbremst, trägt die Verantwortung für den Unfall verursacht, so die Deutsche Anwaltauskunft. Im vorliegenden Fall fuhr die Klägerin in einem Kreuzungsbereich auf der Linksabbiegerspur. Die Linksabbiegerampel ... weiter lesen
Berlin (DAV). Wenn ein Autofahrer durch sogenannten Sekundenschlaf einen Unfall verursacht, darf ihm die Versicherung nicht automatisch den Versicherungsschutz verweigern. Auf diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle vom 13. September 2005 (AZ - 8 U 82/04 -) macht die Deutsche Anwaltauskunft aufmerksam. Der Mann hatte nach einer elfstündigen Schicht die Heimfahrt angetreten. Aus ungeklärten Gründen gelangte er auf die Gegenfahrbahn und verursachte einen Unfall. Die Versicherung machte geltend, vermutliche Unfallursache sei Sekundenschlaf wegen Übermüdung gewesen. Da der Kläger sonst nur neun Stunden gearbeitet habe, hätte ihm die erhöhte Gefahr bewusst sein müssen und verweigerte den Versicherungsschutz. Die Richter ... weiter lesen
Wem ein Bußgeldbescheid wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit ins Haus flattert, hat zwei Möglichkeiten: Reuig zu bezahlen, womöglich das zusätzlich ausgesprochene Fahrverbot zu akzeptieren oder Einspruch einzulegen. In letzterem Fall hat ein Richter darüber zu entscheiden, ob der Betroffene die Verkehrsordnungswidrigkeit begangen hat und die Sanktion hierfür (Bußgeld/Fahrverbot) korrekt festgesetzt worden ist. Dies dürfte allgemein bekannt sein. Eher unbekannt scheint zu sein, wie sich häufende Eingaben betroffener Bürger bei Gericht zeigen, dass der Einspruchsführer ein nicht unerhebliches Kostenrisiko trägt: In der Regel beauftragt der Betroffene einen Rechtsanwalt mit der Wahrung seiner Interessen vor Gericht. Zwar ist die ... weiter lesen
DRESDEN (DAV). Nach einem Unfall ist der Geschädigte meist berechtigt, auf Kosten der gegnerischen Haftpflichtversicherung einen Sachverständigen mit der Ermittlung der Schadenshöhe zu beauftragen. Dies folgt aus einem Urteil des Amtsgerichts Dresden, das die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) veröffentlicht haben. Lediglich dann, wenn es sich klar erkennbar um einen so genannten Bagatellschaden im Bereich von 500 bis 1.000 Euro handelt, kann der Auftrag an einen Gutachter unverhältnismäßig sein. In dem entschiedenen Fall war ? äußerlich betrachtet ? nur die Stoßstange des klägerischen Autos beschädigt worden. Der Mann hatte dennoch einen Sachverständigen beauftragt, der keine weiter gehenden Schäden ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof hatte jüngst in einem Fall (BGH, Az.: IV ZR 97/11 ) zu entscheiden, indem dem der spätere Kläger nach einem Ausweichmanöver aus der Rechtskurve einer Landstraße abkam und mit seinem Fahrzeug gegen einen Baum prallte. In der Folge ließ er sein beschädigtes Fahrzeug abschleppen und sich selbst von einem Bekannten abholen, allerdings ohne die Polizei oder das Straßenbauamt als Geschädigte aufgrund des beschädigten Baumes zu informieren. Aufgrund dessen wurde gegen den Kläger ein strafrechtliches Verfahren wegen Fahrerflucht gemäß § 142 StGB eingeleitet, welches jedoch später eingestellt wurde. In einem zivilrechtlichen ... weiter lesen
Urteil des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 8.3.2001, Az. 8 U 4368/00 - Geschwindigkeits-Überschreitung schlägt hohe Wellen - Schiff bei hohem Wasserstand auf dem Main zu schnell unterwegs - Wellenschlag schleudert Stahl-Nachen gegen einen am Ufer geparkten PKW - Schadensersatzpflicht des Schiffsführers und des Schiffseigners - Haftungs-Kürzung wg. Mitverschuldens des PKW-Besitzers E n d u r t e i l ...... II. Die Beklagten werden verurteilt, an den Kläger als Gesamtschuldner DM 1.080,23 nebst 4 % Zinsen hieraus seit 23.08.1999 zu zahlen. III. Im übrigen wird die Klage abgewiesen, die weitergehende Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen. ...... ... weiter lesen
HAMM (DAV). Um Banden auf die Spur zu kommen, die mit provozierten Unfällen Versicherungen schädigen, hat die Rechtsprechung mittlerweile eine Reihe Beweisregeln aufgestellt. Treffen mehrere Indizien zusammen, werden Schadensersatzklagen in der Regel abgewiesen, wie ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm zeigt. In dem von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitgeteilten Fall ging es um eine Kollision beim Fahrstreifenwechsel. Den Richtern kam eine Reihe Umstände in Zusammenhang mit dem Unfall suspekt vor: - Der Kläger war innerhalb von sechs Monaten vor der jetzigen Kollision mit seinem Auto in sieben weitere Unfälle verwickelt gewesen. - Der Unfall geschah bei Dunkelheit. - Das Auto wurde ... weiter lesen
Wiesbaden/Berlin (DAV). Eine Straßenbaufirma hat Straßenschilder nicht nur entsprechend der Kontroll- und Sicherungspflichten zu befestigen, sondern auch der Wetterlage angemessen. Dies gehört zu ihren Verkehrssicherungspflichten. Über dieses Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden vom 15. Mai 2008 (92 C 4538/97 ? 28) berichten die Verkehrsrechtsanwälte des Deutschen Anwaltvereins (DAV). Eine Straßenbaufirma hatte auf einer Autobahnbaustelle ein Warnschild installiert. Als starker Wind der Stärke 8 aufkam, flog das Schild durch die Luft und beschädigte die Motorhaube eines Autos. Der Fahrer klagte auf Schadenersatz. Nach Ansicht des Gerichts hatte die Straßenbaufirma ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt und musste daher dem ... weiter lesen
Handyverstoß AKTUELLE GESETZGEBUNG Bundesrat stimmt Bußgeldern für Handynutzung und Behindern von Rettungskräften zu | Autofahrer, die für Polizei- und Hilfskräfte keine Rettungsgasse bilden, müssen künftig mit einem Bußgeld bis zu 200 EUR rechnen. Kommt es darüber hinaus zu einer weiteren Behinderung, Gefährdung oder Sachbeschädigung, kann es bis zu 120 EUR teurer werden. Außerdem droht ein einmonatiges Fahrverbot. | Länder begrüßen Bußgelderhöhung Der Bundesrat hat einen entsprechenden Verordnungsvorschlag der Bundesregierung in seiner Sitzung am 22.9.2017 ausdrücklich begrüßt. Seine Zustimmung zu ... weiter lesen
Die Straßenverkehrsbehörde darf einem Radfahrer, der betrunken am Verkehr teilgenommen hat, nicht nur die Fahrerlaubnis entziehen, sie kann ihm auch das Führen von Fahrrädern untersagen. Das geht aus einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Neustadt hervor. Im zugrunde liegenden Fall war ein Student auf dem Universitätsgelände mit seinem Fahrrad zu Fall gekommen und hatte sich verletzt. Ein von der herbeigerufenen Polizei veranlasster Alkoholtest ergab einen Wert von 2,02 Promille. Die Straßenverkehrsbehörde forderte den Mann daraufhin auf, ein medizinisch-psychologisches Gutachten zur Frage seiner Eignung zum Führen von Fahrzeugen - auch von Kraftfahrzeugen - vorzulegen. Dieses beim TÜV eingeholte Gutachten kam zu dem Ergebnis der ... weiter lesen
Das Problem: Verschneite Verkehrsschilder In winterlichen Tagen mit starkem Schneefall kommt es immer wieder vor, dass Verkehrsschilder, insbesondere Tempo-Schilder zur Regulierung der Höchstgeschwindigkeit, verschneit und daher nicht zu sehen sind. Wenn dann „geblitzt" wird, sei es durch mobile Radargeräte oder mittels sogenannter Starenkästen, stellt sich bei Erlass eines Bußgeldbescheides die Frage, ob die Regelung der Höchstgeschwindigkeit für den Verkehrsteilnehmer überhaupt erkennbar war. Das OLG Hamm - AZ.: III-3 RBs 336/09 - hat hierzu einen vergleichbaren aktuellen Fall entschieden und dabei die Grundzüge der Haftung nochmals erläutert: Allgemeine Rechtslage: ... weiter lesen
Kein Verstoß gegen § 23 Ia StVO (Handyverstoß) bei lediglichem Aufnehmen oder Halten eines elektronischen Geräts ohne Bedienung § 23 Ia StVO: (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und entweder a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender ... weiter lesen