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Karlsruhe (jur). Haben Versicherungskunden ihre bis Ende 2007 abgeschlossene Lebensversicherung vorzeitig gekündigt, müssen sie mit deutlichen Abschlägen bei der Rückzahlung von gezahlten Versicherungsbeiträgen rechnen. Die Kunden können oft nur knapp die Hälfte ihrer eingezahlten Beiträge zurückverlangen, urteilte am Mittwoch, 11. September 2013, der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe (Az.: IV ZR 17/13 und IV ZR 114/13). Nach einem BGH-Urteil vom 25. Juli 2012 hatten noch Millionen Versicherungskunden auf einen höheren Nachschlag bei gekündigten Lebensversicherungsverträgen gehofft (Az.: IV ZR 201/10; JurAgentur-Meldung vom selben Tag). Konkret streiten sich die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Essen, Frankfurt, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart, Bremen und Nürnberg www.grprainer.com führen aus: Die Karlsruher Richter entschieden mit Urteil vom 07.12.2012 (Az.: IV ZR 292/10), dass die Verwendung einer solchen Klausel keine unangemessene Benachteiligung der Anleger darstelle. In dem von dem BGH zu entscheidenden Fall soll ein Kläger gegen eine Investmentgesellschaft geklagt haben, welche Altersvorsorgeprodukte vertreibt. Dabei soll eine Klausel in den von der Gesellschaft verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen anscheinend besagen, dass die Anleger die Abschluss- und Vertriebskosten dadurch entrichten, dass ... weiter lesen
LG München I, Urteil vom 16.09.2004, Az.: 32 O 8911/04 Ein am 9.9.2003 in einer Tiefgarage abgestellter Ford Escort Combi geriet aus zunächst ungeklärter Ursache ohne äußeres Zutun in Brand. Der Halter hatte sein Fahrzeug 10 Minuten vorher auf dem Stellplatz zu seiner Wohnung in der Tiefgarage abgestellt. Durch den Brand des Fahrzeugs, insbesondere durch die damit verbundene Ruß- und Rauchentwicklung entstand in der über der Tiefgarageneinfahrt liegenden Wohnung einer Mieterin erheblicher Schaden. Sanierungsarbeiten und Erneuerung beschädigter Einrichtung erforderten einen finanziellen Aufwand von rund 16.000,- €. Nachdem eine Hausratversicherung nicht bestand, wandte sich die Mieterin wegen ihres Schadens an den ... weiter lesen
Wirft der Versicherer dem Versicherungsnehmer eine Anzeigepflichtverletzung vor, so ist er innerhalb von 5 Jahren ab Vertragsschluss berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (§ 21 Abs. 3 S.1 VVG). Sie trägt dem Interesse des Versicherungsnehmers Rechnung, in einem angemessenen Zeitraum Sicherheit darüber zu erlangen, dass der Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt Bestand hat. Eine Rückabwicklung bzw. rückwirkende Anpassung des Vertrags nach vielen Jahren kann zu unzumutbaren Belastungen des Versicherungsnehmers führen, denen keine hinreichenden schutzwürdigen Interessen des Versicherers gegenüberstehen. Problematisch ist oftmals, dass die 5-Jahresfrist nicht für ... weiter lesen
Wie weit geht die Befugnis der Kfz-Haftpflichtversicherung gegenüber ihrem Versicherungsnehmer bei der Regulierung eines fremden Unfallschadens? Kurzfassung Der Kfz-Haftpflichtversicherer kann auch zweifelhafte Schadensersatzansprüche eines Dritten gegen den Versicherungsnehmer befriedigen. Dies jedenfalls dann, wenn er den Schaden nicht ins Blaue hinein reguliert. Liegen sachlich vertretbare Gründe vor, muss der Versicherte die Rückstufung in eine Niedrige Schadensfreiheitsklasse hinnehmen. So entschieden nun Amtsgericht und Landgericht Coburg. Die Klage des Versicherungsnehmers, die Versicherungsgesellschaft zu verpflichten, die Rückstufung rückgängig zu machen, wurde abgewiesen. Der Versicherer habe nach umfassender ... weiter lesen
Zur Frage, ob der Versicherer trotz gekündigter Haftpflichtversicherung für das laufende Versicherungsjahr die Prämie verlangen kann Kurzfassung Zahlt der Versicherungsnehmer den fälligen Versicherungsbeitrag für sein Fahrzeug nicht, wird er unter Umständen doppelt bestraft. Die Kfz-Haftpflichtversicherung kann das Versicherungsverhältnis durch fristlose Kündigung beenden. Trotzdem bleibt sie berechtigt, für die laufende Versicherungsperiode die Prämie zu fordern. Das verdeutlicht ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall. Ein säumiger Versicherter wurde verurteilt, seiner Versicherung für die Zeit nach der Kündigung rund 10.500 € zu zahlen. Sachverhalt Der Beklagte hatte seine beiden LKWs bei der ... weiter lesen
Zur Frage, in welchem Umfang die Kfz-Haftpflichtversicherung beim alkoholisierten Fahrer Regress nehmen kann Kurzfassung Wer alkoholisiert ein Kfz steuert, setzt nicht nur Leib und Leben anderer aufs Spiel, sondern auch seine Euro-Bestände erheblichen Gefahren aus. Schon bei Promillewerten deutlich unter 1,0 kann ein Verkehrsunfall – selbst ohne Personenschaden – für den Fahrer sehr teuer werden: Neben Geldstrafe/-buße und Führerscheinkosten droht der Regress der Haftpflichtversicherung bis zu 5.000,- €. Das zeigt ein von Amts- und Landgericht Coburg unlängst behandelter Fall. Eine Autofahrerin war mit 0,88 %o Alkohol im Blut unterwegs, wurde in einen Verkehrsunfall verwickelt – und jetzt verurteilt, ihrer ... weiter lesen
Kassel (jur). Das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel hat die Kontrolle der Vorstandsvergütungen der gesetzlichen Krankenkassen gestärkt. Nach einem am Dienstag, 20. März 2018, verkündeten Urteil müssen die Behörden ihre hierfür bislang verwendeten Kriterien aber überarbeiten (Az.: B 1 A 1/17 R). Konkret soll danach das Bundesversicherungsamt (BVA) über die Vergütung des Vorstandsvorsitzenden der BKK Mobil Oil, Mario Heise, in den Jahren 2014 und 2015 neu entscheiden. Heise ist seit 2009 Vorstandsvorsitzender der mit über einer Million Versicherten nach eigenen Angaben größten BKK Deutschlands. Bei Neuberufungen oder Vertragsverlängerungen bedürfen die ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart, Frankfurt www.grprainer.com informieren: Durch das aktuelle Urteil vom 17.10.2012 (Az.: IV ZR 202/10) hat der Bundesgerichtshof seine jüngste Rechtsprechung bestätigt und einige Klauseln zur Berechnung der Kosten von Lebensversicherungen für unwirksam erklärt. Mit diesem Urteil hat der Bundesgerichtshof anscheinend nun klar Stellung zu den Abrechnungsmethoden der Lebensversicherer bezogen. Wie das Gericht vermeldet, soll das BGH - Urteil vom 25.07.2012 bestätigt worden sein. Weitere Klauseln bezüglich der Kostenverteilung in vielen Versicherungsverträgen und ... weiter lesen
Mit Urteil vom 17.12.2014 entschied der Bundesgerichtshof (BGH), dass bei Lebens- und Rentenversicherungen, die nach dem sog. Antragsmodell abgeschlossen wurden, ein Rücktritt bei fehlerhafter Belehrung unbefristet möglich ist (AZ.: IV ZR 260/11). NOETHE LEGAL Rechtsanwälte , Bonn , Düsseldorf , Frankfurt , Köln und Zürich führt aus: Damit führt der BGH seine Rechtsprechung fort (Urteil vom 07.05.2014, AZ.: IV ZR 76/11) und begründet seine Auffassung damit, dass die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) richtlinienkonform ausgelegt werden müssen. Auf Lebens- und Rentenversicherungen seien die Vorschriften zum Erlöschen ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Transparenzgebot für Versicherungsverträge gestärkt. Nach einem am Mittwoch, 13. Januar 2016, verkündeten Urteil dürfen die Versicherer vertragliche Inhalte nicht auf verschiedene Stellen und Verweisketten ihrer Versicherungsbedingungen verteilen (Az.: IV ZR 38/14). Konkret verwarfen die Karlsruher Richter Klauseln für die Kostenüberschussbeteiligung bei kleineren Riester-Verträgen der Allianz. Nach Angaben des Versicherers geht es dabei allerdings nur um allenfalls 60 Cent pro Jahr. Die Kostenüberschüsse ergeben sich aus Einsparungen des Versicherers bei der Anlageverwaltung. In den Vertragsbedingungen der Allianz ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat erneut die Rechte von Versicherungsnehmern mit einer Rechtsschutzversicherung im Streit gegen Banken und Versicherungen gestärkt. Nach einem am Mittwoch, 15. Mai 2013, veröffentlichten Urteil können Verbraucher rechtlichen Beistand häufig auch im Streit um Verträge einfordern, die schon vor Beginn der Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wurden. (Az.: IV ZR 23/12) Der Kläger hatte 1995 eine Lebensversicherung abgeschlossen. Dort zahlte er Prämien in Höhe von insgesamt 2.816 Euro ein, ehe er 2006 das Versicherungsverhältnis kündigte. Der Lebensversicherer erstattete ihm den sogenannten Rückkaufwert in Höhe ... weiter lesen