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Experten-Ratgeber
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Die EUSA AG (Europäische Sachwert AG) ist zahlungsunfähig. Das Amtsgericht Heilbronn hat am 27. August 2015 das Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: 3 IN 198/15). Das Immobilien- und Finanzberatungsunternehmen mit Sitz in Schwäbisch Hall versprach den Anlegern Renditen zwischen 6,25 und 12 Prozent mit unterschiedlichen Laufzeiten. Die Anleger konnten sich über Genussrechte beteiligen. Nach Unternehmensangaben lag das Emissionsvolumen insgesamt bei 50 Millionen Euro und war in fünf Millionen Genussrechte à zehn Euro aufgeteilt. Die Mindestzeichnungssumme lag bei 1.000 Euro. Dazu bot die EUSA AG den Anlegern vier verschiedene Anlagemodelle mit Laufzeiten zwischen drei und zwölf ... weiter lesen
Schon nach fünf Jahren muss der Schiffsfonds HCI MS JPO Tucana die Segel wieder streichen. Das Amtsgericht Lüneburg hat am 5. September das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des Containerschiffs eröffnet (Az.: 56 IN 74/16). Das Emissionshaus HCI Capital (heute Ernst Russ AG) bot den Schiffsfonds MS JPO Tucana 2011 zur Beteiligung an. Anleger steuerten rund 14 Millionen Euro zum Emissionsvolumen bei. Ihr Geld könnte nach der Insolvenz der Fondsgesellschaft verloren sein. Dieses Schicksal haben schon tausende Schiffsfonds-Anleger in den vergangenen Jahren und Monaten erlebt. Denn seit der Finanz- und Wirtschaftskrise hat sich die Branche entscheidend verändert. ... weiter lesen
Das Emissionshaus FHM Fondshaus München ist insolvent. Nun hat das Amtsgericht München einen Eigenantrag und den eines Gläubigers auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt (Az.: 1506 IN 2457/15 und 1506 IN 2287/15). Zu den Kapitalanlageprodukten des Fondshaus München zählte der 2013 aufgelegte geschlossene Fonds Sachwertportfolio 1, der die Anlegergelder überwiegend in Immobilien und Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien investierte. Außerdem emittierte das FHM ein Genussrecht. Nun ist das Emissionshaus zahlungsunfähig. Da für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht ausreichend Masse zur Verfügung ... weiter lesen
Unzulässige Kreditbearbeitungsgebühren können von den Banken zurückgefordert werden. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um ein Verbraucherdarlehen oder ein Unternehmerdarlehen handelt. Das machte das Oberlandesgericht Frankfurt mit Urteil vom 25. Februar 2016 deutlich (Az.: 3 U 110/15). Schon vor rund zwei Jahren hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass Kreditbearbeitungsgebühren bei Verbraucherdarlehen unzulässig sind, wenn sie als vorgefertigte Klauseln in den AGB stehen und nicht individuell zwischen Bank und Kunden vereinbart wurden. Zur Begründung führte der BGH aus, dass die Kreditvergabe im ureigenen Interesse einer Bank liege und die Kosten dafür nicht auf den ... weiter lesen
Über den insolventen Modekonzern Wöhrl AG hat sich der Schutzschirm aufgespannt. Das bedeutet, dass das Unternehmen drei Monate Zeit hat aus eigenen Kräften die Kehrtwende zu schaffen. Gelingt dies nicht, geht das Schutzschirmverfahren in ein reguläres Insolvenzverfahren über. Nicht zum ersten Mal gerät in der jüngeren Vergangenheit ein Modeunternehmen in wirtschaftliche Turbulenzen. Die Konkurrenz durch das Internet macht sich schmerzhaft bemerkbar. Für die Anleger der Wöhrl AG wurde dies am 6. September besonders deutlich. Denn die Wöhrl AG beantragte die Insolvenz. Das Amtsgericht Nürnberg gab dem Antrag auf ein Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung statt. ... weiter lesen
Die DF Deutsche Forfait AG hat am 29. September 2015 beim Amtsgericht Köln Insolvenzantrag gestellt. Die Restrukturierungsmaßnahmen sollen in einem Schutzschirmverfahren in Eigenverwaltung fortgesetzt werden, teilte das Unternehmen mit. Im Schutzschirmverfahren ist die DF Deutsche Forfait AG für einen Zeitraum von drei Monaten vor Vollstreckungen und Zwangsmaßnahmen der Gläubiger geschützt und bleibt handlungsfähig. In dieser Zeit will der Vorstand die Gespräche mit den verschiedenen Investorengruppen fortsetzen und eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens erreichen, teilt das Unternehmen mit. Sollte dies nicht gelingen, kann nach Ablauf der drei Monate aber auch die ... weiter lesen
Beide Schiffe aus dem Schiffsfonds CFB 168 Twins 2 sind verkauft. Nach der Liquidation der Fondsgesellschaft wird für die Anleger wahrscheinlich ein hoher Verlust von bis zu 75 Prozent zu Buche stehen. Die gute Nachricht zuerst: Nach dem Verkauf der beiden Fondsschiffe MS Maersk Nottingham (ehemals MS Regina Star) und MS Nedlloyd Marita (ehemals MS Marita Star) reicht der Erlös nicht nur aus, um alle Bankverbindlichkeiten zu tilgen, sondern auch eine Abschlagzahlung für die Anleger ist noch drin, berichtet das „fondstelegramm“. Die schlechte Nachricht: Die Beteiligung an dem 2008 aufgelegten Schiffsfonds bringt den Anlegern ein dickes Minus ein. Nach der Auflösung der Fondsgesellschaft ... weiter lesen
Erst die Mutter, dann die Töchter und Enkel. Nach der Insolvenz der Steilmann SE haben nach Unternehmensangaben nun weitere Gesellschaften der Steilmann-Gruppe Insolvenzantrag gestellt. Dazu zählen u.a. die Apanage Fashion Group GmbH und die Klaus Steilmann GmbH & Co. Kommanditgesellschaft und ihre Töchter. Nach der Insolvenz diverser Tochtergesellschaften der Steilmann Holding AG müssen hier notwendige Wertberichtigungen vorgenommen werden. Dies bedeute, dass die Steilmann Holding AG wahrscheinlich überschuldet ist, teilt die Steilmann-Gruppe weiter mit. Die Steilmann-Gruppe ist nicht der einzige Modekonzern, der mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen hat. ... weiter lesen
Sogar mitten in den Sommerferien fallen die Benzinpreise. Grund ist, dass der Ölpreis wieder nachgibt. Doch der sinkende Ölpreis hat auch seine Schattenseiten. Das bekommen u.a. die Anleger des Schiffsfonds Nordcapital Offshore Fonds 4 zu spüren. Sie sollen frisches Geld investieren, um den Fonds vor dem Aus zu bewahren. Das Emissionshaus Nordcapital hat den Offshore Fonds 4 im Jahr 2009 aufgelegt. Die Fondsgesellschaft investiert in die Ölplattformversorgungsschiffe MS E.R. Athina und MS E.R. Georgina. Doch durch den Verfall des Ölpreises hat auch die Nachfrage nach Plattformversorgungsschiffen nachgelassen. Das bringt den Nordcapital Offshore Fonds 4 in wirtschaftliche Schwierigkeiten, so ... weiter lesen
Angaben zum Fristbeginn und zur Fristdauer müssen direkt in der Widerrufsbelehrung zu einer Lebensversicherung bzw. Rentenversicherung zu finden sein. Ansonsten ist die Belehrung fehlerhaft und die Police kann noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Das stellte das Oberlandesgericht Karlsruhe mit Urteil vom 19. Januar 2016 klar (Az.: 12 U 116/15). Ähnlich wie bei Darlehensverträgen können auch Lebens- und Rentenversicherungen widerrufen werden, wenn der Versicherungsnehmer nicht ordnungsgemäß über seine Widerspruchsmöglichkeiten belehrt wurde. Denn dann wurde die Frist zum Widerspruch nicht in Gang gesetzt und es gilt das „ewige“ Widerrufsrecht. Die Police kann dann auch ... weiter lesen
Der Widerruf von Darlehensverträgen ist auch Jahre nach Vertragsschluss noch möglich, wenn keine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Die sog. Gesetzlichkeitsvermutung könnte aber selbst offensichtlich fehlerhaften Widerrufsbelehrungen zur Wirksamkeit verhelfen. Nach § 14 Abs. 1 der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) und nunmehr Art. 247 § 6 Abs. 2 S. 3 EGBGB gilt eine Widerrufsbelehrung dann als wirksam, wenn für sie das Muster aus der Anlage 2 zur BGB-InfoV verwendet wurde. Dann nämlich ist dem Verwender bei Fehlern in der Widerrufsbelehrung kein eigenes Verschulden vorzuwerfen. Der Verwender darf auf die Richtigkeit der jeweilig geltenden Musterbelehrung ... weiter lesen
Die Insolvenz der KTG Agrar SE hat am Ende doch noch die ehemalige Tochter KTG Energie AG erfasst. Nur wenige Tage nachdem ein Investor die Anteile an der KTG Energie übernommen hatte, stellte das Unternehmen am 27. September einen Antrag auf Insolvenz in Eigenverwaltung. Das Amtsgericht Neuruppin hat dem Antrag stattgegeben. Anleger der 50 Millionen Euro schweren Anleihe der KTG Energie AG hatten eigentlich die am 28. September fällige Zinszahlung erwartet. Nun müssen sie nicht nur um die Zinsen, sondern um ihr gesamtes investiertes Geld bangen. Die Gustav-Zech-Stimmung hatte die Anteile von etwas mehr als 50 Prozent der KTG Agrar an der KTG Energie übernommen. Anleger, die geglaubt hatten, dass ... weiter lesen