INTERNETRECHT
Die Rechtslage in den sozialen Medien
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Planung effektiver Social-Media-Strategien unter Berücksichtigung rechtlicher Aspekte. © EBB
Die sozialen Medien - auf englisch “social media” - sind weiterhin auf dem Vormarsch. In der Zeit der Digitalisierung besitzen viele Menschen ein Smartphone und das Internet ist dadurch ein ständiger Begleiter. Immer mehr Kommunikation und Meinungsaustausch findet über Social Media statt - vor allem deshalb, da die Vernetzung mit Menschen aus aller Welt jetzt viel einfacher ist. Dadurch, dass diese Plattformen deutlich Einzug in den Alltag der Menschen erhalten, werden sie auch für Unternehmen interessanter, um neue Kunden zu gewinnen. Mit dem neuen Medium kommen aber auch neue Vorschriften und Regeln, die auf keinen Fall unterschätzt werden sollten.
Was sind soziale Medien?
Soziale Medien allgemein bezeichnen Plattformen, die es den Nutzern ermöglichen, sich über das Internet untereinander zu vernetzen. Zu dieser Vernetzung zählt die Erstellung und Verbreitung von Inhalten. Darunter fällt
- jegliche Art von Gedankengut,
- Fotos,
- Videos,
- Texten und Musik.
Soziale Medien ermöglichen die Zusammenarbeit einer großen Gruppe und das Diskutieren und Teilen mit einer nahezu unbegrenzten Anzahl an Nutzern. Zu den meistgenutzten sozialen Plattformen gehören X (ehemals Twitter), TikTok, YouTube und Instagram.
Beachtung von Urheberrechten
Auf Social Media dreht sich - wie der Name schon sagt - alles um Medien. Es geht um das Teilen von Videos, Musik, Bildern, GIFs und allem, was man sonst noch verschicken kann. Wenn man sich darauf beschränkt, ausschließlich selbst gefilmte Videos und selbst aufgenommene Bilder zu veröffentlichen, bleibt man, was das Urheberrecht angeht, auf der sicheren Seite. Wer aber seine Videos auf Instagram oder TikTok mit Musik hinterlegen will oder anderweitig fremdes Gedankengut postet, der muss sich rechtlich absichern.
In der Regel kann man einfach das Recht des Urhebers einholen oder sich eine entsprechende Lizenz kaufen. Einige Plattformen haben jedoch bereits eigene Vorgaben, mit denen das Verwenden von Musik Dritter möglich wird, ohne sich damit strafbar zu machen. Es kann allerdings auch passieren, dass auf die Anfrage nach Erlaubnis keine Antwort kommt oder es nicht möglich ist, den Urheber zu finden. In diesem Fall sollte man das kennzeichnen und auf Urheberansprüche eingehen, wenn jemand diese stellt. Dabei ist vor allem eine offene Kommunikation wichtig. Beim Posten von fremden Inhalten und der Verwendung von Musik sollte man demnach allgemein vorsichtig sein - im Notfall muss der Beitrag eben gelöscht werden.
Rat vom Experten einholen
Wenn man sich auf Social Media umschaut, gibt es viele Unternehmen, die dort professionelle Werbung machen. Um hierbei am Puls der Zeit zu bleiben, lohnt sich die Zusammenarbeit mit einer Social Media Agentur. Auf diese Weise kann man die Präsenz des eigenen Unternehmens auf Plattformen wie X und Instagram getrost einer Gruppe von Experten in die Hände legen. Je nachdem, welche Leistungen man benötigt, erhält man alles von der Übernahme der Kanäle bis hin zu Tipps zur Optimierung des eigenen Contents. Auch vor dem Risiko von Verletzungen des Urheberrechts oder anderen gesetzlichen Vorschriften kann man sich schützen, denn diese passieren meistens nicht durch bösartige Absichten, sondern einfach aus Versehen.
Werbung muss gekennzeichnet werden
Ganz gleich, ob als Unternehmen oder als Privatperson: Bezahlte Werbung muss gekennzeichnet werden. Wenn man also eine Partnerschaft eingeht und Geld dafür erhält, muss das in irgendeiner Art im Content gekennzeichnet sein. Auf YouTube und Instagram geht das am einfachsten in der Videobeschreibung. Auf anderen Plattformen kann es auch einfach im Content - wenn es sich um ein Video handelt - kurz erwähnt werden. Wenn keine Bezahlung stattfindet, lassen sich Produkte ohne Kennzeichnung empfehlen.
Zusammenfassung
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Definition sozialer Medien:
- Plattformen für die Vernetzung und den Austausch von Inhalten wie Gedanken, Fotos, Videos, Texten und Musik.
- Beispiele: X (ehemals Twitter), TikTok, YouTube, Instagram.
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Beachtung von Urheberrechten:
- Eigene Inhalte sind sicher; bei fremden Inhalten Rechte einholen oder Lizenzen erwerben.
- Einige Plattformen bieten eigene Regelungen für die Nutzung von Musik Dritter.
- Bei unklaren Urheberrechten Inhalte kennzeichnen und auf Ansprüche reagieren.
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Zusammenarbeit mit Social Media Agenturen:
- Professionelle Unterstützung bei der Gestaltung und Optimierung von Social-Media-Auftritten.
- Schutz vor Verletzungen des Urheberrechts und anderen gesetzlichen Vorschriften.
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Kennzeichnung von Werbung:
- Bezahlte Werbung muss als solche gekennzeichnet sein.
- Unterscheidung zwischen bezahlter Partnerschaft und unentgeltlicher Produktpräsentation.