Infos zum Rechtsanwalt für Internetrecht
Das Internetrecht wird auch Onlinerecht oder IT-Recht genannt. Es befasst sich mit den rechtlichen Problemen, die die Nutzung des Internets mit sich bringen kann. Es wird als Schnittstelle all derer Rechtsgebiete angesehen, die mit dem Bereich des Internets zu tun haben. Je nach Auslegung des Begriffes Internet ist dementsprechend das Medienrecht oder aber auch das Telekommunikationsrecht betroffen. Aufgrund der Vielzahl der betroffenen Rechtsbereiche sollten diese kurz aufgezeigt werden:
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Allgemeines und besonderes Zivilrecht: Vertragsabschlüsse, Handel und E-Commerce.
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Urheberrecht: Schutz des Urhebers, Raubkopien, Tauschbörsen
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Wettbewerbsrecht: Werbung, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen
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Strafrecht: Pornographie, Volksverhetzung, Cracker
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Namens- und Markenrecht: Domains, Domaingrabbing, Domainhandel
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Datenschutzrecht: E-Commerce, Datenschutzbeauftragter, Vorratsdatenspeicherung
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International Privatrecht: internationale Verträge bzw. Rechtsverletzungen
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Internationales Zivilverfahrensrecht: Zuständigkeit der Gerichte.
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Medienrecht: Jugendmedienschutz, Sorgfaltspflicht bei Telemedien
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Telekommunikationsrecht: Abrechnungen der Dienstleistungen
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Rundfunkrecht: Gebühren für PDA, Computer, Handy
Durch diese Vielzahl von Rechtsbereichen ist das Internetrecht zu einem sehr umfangreichen Gebiet geworden. Der Rechtsanwalt für Internetrecht ist notwendigerweise mit allen hier aufgeführten Bereichen vertraut. Aber auch Bereiche wie EDV-Recht, Softwareschutzrecht oder auch das Online-Auktionsrecht fallen in den Zuständigkeitsbereich eines Anwalts für Internetrecht. Er kann außerdem besonders vertraut sein mit Tauschbörsen, Abmahnungen Filesharing oder auch Abmahnungen bezüglich eBay. Selbstverständlich wird er für sich eingegrenzte Schwerpunkte setzen. Dies ist notwendig, um seine Mandanten adäquat informieren und vertreten zu können. Aus diesem Grund kann es daher oft vorkommen, dass der Rechtsanwalt für Internetrecht in einer Gemeinschaftskanzlei zu finden ist. So können von ihm und seinen ebenfalls spezialisierten Kollegen alle Fachbereiche optimal abgedeckt werden. So bleibt beim Mandanten keine Frage mehr offen. Natürlich wird auch das Internetstrafrecht abgedeckt sein. Somit ist der Anwalt in der Lage, seinen Mandanten über die Folgen seines Vergehens aufzuklären und ihm juristisch kompetent zur Seite zu stehen. Gerade im Bereich des Datenschutzes kommt es schnell zu Unstimmigkeiten. Da jedoch das Löschen von Daten im Internet nicht einfach ist und für den Privatmann nicht leicht zu kontrollieren ist, kann eine gute Beratung, schlimmstenfalls eine entsprechende Unterlassungsklage gute Dienste leisten. Aufgrund des Ineinandergreifens der verschiedenen Rechte kann der Mandant beim Vorbringen seines Anliegens oft noch gar nicht wissen, welchen Bereich bzw. Bereiche tatsächlich betroffen sind. Ohne das Fachwissen des Rechtsanwalts für Internetrecht steht er der vermeintlichen Freiheit und Grenzenlosigkeit des Internets meist hilflos gegenüber. Jedoch hat es, verglichen mit den Anfängen der Internetnutzung, erhebliche rechtliche Verbesserungen gegeben. Es wird versucht, diese national wie international einzuhalten, stets mit Unterstützung der Provider.