WETTBEWERBSRECHT
Erneute wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Fareds im Auftrag der T & D Versand GbR wegen des nicht anklickbaren OS-Links
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg im Auftrag von T&D Versand GbR aus Kaufbeuren wegen eines nicht anklickbaren OS-Links
Die FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Hamburg vertritt die Interessen der T&D Versand GbR. Sie verschickte nun ein Schreiben an den Abgemahnten, welcher online auftritt und daher mit der T&D Versand GbR im Wettbewerb steht. Nach Ansicht der FAREDS Rechtsanwälte verstößt der von der Abmahnung Betroffene gegen einige wettbewerbsrechtliche Gesetzesvorgaben.
Gerügt wird, dass der von der Abmahnung Betroffene im Rahmen eines Verkaufsangebots auf der Internetplattform "eBay.de" es unterlassen hat, einen klickbaren OS-Link einzufügen, den Käufer über das ihm zustehende Widerrufsrecht gem. § 312g BGB im ausreichenden Maße zu informieren.
Durch das Schreiben wird die Abgabe einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung gefordert. Daneben wird von dem Betroffenen Ersatz der entstandenen Abmahnkosten verlangt. Diese Bemessen sich nach dem Gegenstandswert, den die FAREDS Rechtsanwälte auf 10.000,00 Euro festgesetzt haben.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.