Widerrufsrecht
Wenn ein Vertrag geschlossen wird, so bezeichnet man diesen in den ersten Tagen als einen schwebenden Vertrag. Das heißt, er hat noch keine endgültige Rechtwirksamkeit. In dieser Zeit hat jeder Verbraucher das Recht auf einen Widerruf.
Nach Abschluss eines Vertrages wird jedem Verbraucher eine Frist zugestanden, in der er dieses Rechtsgeschäft widerrufen kann. Das bedeutet, der Verbraucher kann von einer geleisteten Einverständniserklärung Abstand nehmen, sofern es sich um eine natürliche Person handelt. Wer als Unternehmer oder als juristische Person einen Vertrag abschließt, ist von diesem Widerrufsrecht ausgenommen. Ebenso verhält es sich bei Verträgen, welche hinsichtlich einer gewerblichen oder selbstständig ausgeübten Tätigkeit abgeschlossen werden. In diesem Fall gibt es keine Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen.
Wer sein Widerrufsrecht in Anspruch nehmen will, kann dies ohne Angabe von Gründen in schriftlicher Form tun. Im Falle von einer vorausgegangenen Warenlieferung, sollte dann natürlich auch die Ware zurückgesandt werden.
Da es immer wieder dazu kommen kann, dass die Gegenseite dem fristgerecht eingereichten Widerruf nicht entspricht, also zum Beispiel trotzdem Zeitschriften liefert und diese in Rechnung stellt, ist es bei Problemstellungen wie dieser sinnvoll, einen kompetenten Rechtsanwalt für Widerrufsrecht hinzuziehen. Der Anwalt für Widerrufsrecht wird in diesem Fall dann beratende Funktion einnehmen und die folgenden Handlungen absprechen. Sollte es zu einem Prozess kommen, wird der Rechtsanwalt seinen Mandanten auch vor Gericht kompetent vertreten.
Der Anwalt wird seinen Mandanten ebenso beratend zur Seite stehen, wenn es darum geht, eine fehlende oder mangelhafte Widerrufsbelehrung zu Gunsten des Klägers zu vertreten. Denn gerade bei den Widerrufsbelehrungen kommt es oft zu Unstimmigkeiten, weil diese Belehrung vielleicht nicht deutlich genug oder nicht in schriftlicher Form erfolgte.