STEUERRECHT
Hausdurchsuchung auf Grundlage einer Steuer-CD rechtmäßig
Experten-Branchenbuch.de,
zuletzt bearbeitet am:
Straßburg (jur). Die Daten einer illegal kopierten und dann in Deutschland aufgekauften Steuer-CD können als Basis für Strafermittlungen dienen und dabei auch eine Hausdurchsuchung rechtfertigen. Das Recht auf Schutz der eigenen Wohnung ist dadurch nicht verletzt, urteilte am Donnerstag, 6. Oktober 2016, der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) (Az.: 33696/11). Steuerhinterziehung sei ein schweres Vergehen, so die Straßburger Richter zur Begründung.
Das klagende Ehepaar hatte Konten bei einer Bank in Liechtenstein. 2008 ordnete das Amtsgericht Bochum eine Hausdurchsuchung an. Grundlage war eine Steuer-CD, die ein Mitarbeiter der Bank illegal kopiert hatte. Der Bundesnachrichtendienst kaufte die CD mit den Daten auf. Sie enthielt über 9.600 Datensätze mit Liechtensteiner Bank- und Geschäftskontakten deutscher Steuerzahler. Daraus ergab sich der Verdacht der Steuerhinterziehung in Höhe von 100.000 Euro innerhalb von fünf Jahren.
Vom Verdacht der Steuerhinterziehung wurde das Ehepaar 2012 aus Mangel an Beweisen freigesprochen.
Seine Klage gegen die Durchsuchung blieb aber ohne Erfolg. Zuletzt befand das Bundesverfassungsgericht, die Steuer-CD habe einen ausreichenden Anfangsverdacht gegeben, um die Wohnungsdurchsuchung zu rechtfertigen; bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gälten noch nicht die strengen Maßstäbe eines Beweisverwertungsverbots, wie im Strafprozess (Beschluss vom 9. November 2010, Az.: 2 BvR 2101/09; siehe hierzu auch Beschluss des Finanzgerichts Köln vom 15. Dezember 2010, Az.: 14 V 2484/10; JurAgentur-Meldung vom 16. Mai 2011).
Dem schloss sich nun auch der EGMR an. Steuerhinterziehung sei ein ernsthaftes Vergehen, betonten die Straßburger Richter. Gemessen daran sei eine Hausdurchsuchung nicht unverhältnismäßig. Sie sei die einzige Möglichkeit gewesen, an weiteres Beweismaterial zu kommen. Die Durchsuchung sei auch richterlich angeordnet worden.
Das Ehepaar habe auch damit rechnen können und müssen, dass Steuerbehörden und Staatsanwaltschaft die Daten einer solchen CD nutzen. Dabei habe Deutschland selbst aber keinerlei Rechtsverstoß begangen, um an die Daten zu kommen. Die Eheleute hätten auch keinerlei negative Folgen der Hausdurchsuchung geltend gemacht.
Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage