STEUERRECHT
Die Steuererklärung für Freelancer: Dem Finanzamt einen Schritt voraus sein
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Organisierte Steuerplanung für erfolgreiche Freelancer ©
Als Freelancer sind Sie nicht nur für eine florierende Auftragslage und zufriedene Kunden zuständig. Sie unterliegen in Deutschland auch der Steuerpflicht. Bereits vor der Gründung sollten sich Freelancer daher mit dem komplexen Steuerrecht auseinandersetzen. Denn Fehler und Verspätungen werden vom Finanzamt nicht gerne gesehen und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Laufende Kosten sparen: Der Steuerberater ist keine Pflicht
Für viele Unternehmer sind die Steuern ein leidiges Thema. Wenn Sie sich nicht direkt mit dem Finanzamt beschäftigen möchten, ist ein Steuerberater die erste Anlaufstelle. Die Kosten für Beratung und laufende Bearbeitung Ihrer Buchführung können jedoch schnell teuer werden. Vor allem in den ersten Jahren nach der Gründung verzichten daher viele Freelancer auf die professionelle Hilfe. Wesentlich günstiger ist hingegen ein unterstützendes Steuerprogramm zur besseren Übersicht über Ihre Einnahmen, Ausgaben und Steuerabgaben. So werden Sie regelmäßig an Fristen erinnert und erhalten Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung. Fehler können für Unternehmer nämlich schnell teuer werden. Hohe Nachzahlungen oder Strafen können im schlimmsten Fall sogar den finanziellen Ruin als Selbstständiger bedeuten.
Kleinunternehmer oder nicht – steuerliche Vereinfachung mit Umsatzgrenze
Schon im Zuge der Gründung sollten Sie die anfallenden Steuern im Hinterkopf haben. Denn in Deutschland können Sie als Kleinunternehmen von steuerlichen Vereinfachungen profitieren. Die Voraussetzungen dafür sind:
- eine Umsatzgrenze von 22.000 Euro im ersten Jahr,
- eine Umsatzgrenze von 50.000 Euro im Folgejahr.
Aber Achtung: Umsatz ist nicht gleich Gewinn! Die gesamten Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit dürfen diese Grenzen nicht überschreiten. Die Ausgaben spielen hier keine Rolle. Als Kleinunternehmer müssen Sie keine Umsatzsteuer abführen. Laut § 19 UstG dürfen Sie Nettorechnungen ausstellen und sparen sich die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt. Das bringt nicht nur steuerliche Vereinfachungen mit sich. Für Privatkunden sind Ihre Preise natürlich attraktiver, da keine Steuer anfällt. Im B2B-Bereich spielt die Nettorechnung keine Rolle, da die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten ist.
Einkommensteuer als Selbstständiger: Tipps für eine reibungslose Buchhaltung
Wenn Sie in Deutschland als Freelancer tätig sind, müssen Sie Einkommensteuer an das Finanzamt zahlen. Fällig ist die Einkommensteuer einmal im Quartal. In Deutschland gelten dabei folgende Termine:
- 10. März,
- 10. Juni,
- 10. September,
- 10. Dezember.
Ist das Einkommen höher als geplant, müssen Sie Einkommensteuer nachzahlen. Es lohnt sich daher, stets einen Blick auf die aktuellen Abgaben zu haben. Wenn Sie die Dienste eines Steuerberaters in Anspruch nehmen, warnt dieser in der Regel rechtzeitig vor erhöhten Abgaben. Ansonsten kann es zu bösen Überraschungen kommen. 10.908 € im Jahr sind dabei steuerfrei. Liegen Ihre Einnahmen als Freelancer unter dem sogenannten Freibetrag, fällt keine Einkommensteuer an. Die Einkommensteuererklärung muss rechtzeitig beim Finanzamt abgegeben werden. Ist das nicht der Fall, kommt ein Verspätungszuschlag auf Sie zu. Wegen der Corona-Pandemie haben sich die Fristen für die Abgabe der Einkommensteuererklärung beim zuständigen Finanzamt jedoch nach hinten verschoben. Die Steuererklärung für das Betriebsjahr 2023 müssen Sie bis zum 31. August 2024 einreichen. Da dieser Tag ein Samstag ist, haben Sie sogar bis zum 02. September 2024 Zeit. Ab nächstem Jahr gelten wieder die Regelfristen. Die Steuererklärung für 2024 muss dann wieder spätestens am 31. Juli 2025 beim Finanzamt abgegeben werden.
Experten-Branchenbuch Essentials
- Steuerpflicht für Freelancer: Wichtigkeit der Auseinandersetzung mit Steuerrecht vor der Gründung. Fehler und Unwissenheit können Strafen nach sich ziehen.
- Option ohne Steuerberater: Einsatz von Steuerprogrammen als kostengünstige Alternative zur professionellen Hilfe.
- Kleinunternehmerregelung: Vorteile bei Einhaltung der Umsatzgrenzen von 22.000 Euro im ersten Jahr und 50.000 Euro im Folgejahr.
- Einkommensteuerzahlung: Quartalsweise Fälligkeit am 10. März, Juni, September und Dezember. Freibetrag von 10.908 € jährlich.
- Fristen zur Steuererklärung: Für das Betriebsjahr 2023 verlängert bis zum 31. August 2024, reguläre Fristen ab 2025 wieder bis 31. Juli.