SOZIALRECHT
Hochzeit in Las Vegas ist rentenrechtlich kein „Urlaubsspaß“
Experten-Branchenbuch.de,
zuletzt bearbeitet am:
Stuttgart (jur). Beim Geld und mitunter bei einer Heirat hört der Spaß auf. Denn heiratet eine Witwe erneut, diesmal als „Urlaubsspaß“ in Las Vegas, geht damit ein bislang bestehender Anspruch auf eine Witwenrente verloren, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem am Montag, 6. Februar 2017 veröffentlichten Urteil (Az.: L 13 R 923/16). Wird die Wiederheirat der Rentenversicherung nicht mitgeteilt, muss eine weiter gezahlte Witwenrente wieder zurückerstattet werden, so die Stuttgarter Richter.
Damit muss eine 76-jährige Witwe aus dem Raum Stuttgart rund 71.000 Euro an erhaltener Witwenrente an die Deutsche Rentenversicherung zurückzahlen. Als der erste Ehemann der Frau starb, wurde ihr ab dem 1. April 1996 eine Witwenrente bewilligt. Im Juni 2014 beantragte sie jedoch erneut eine Witwenrente. Sie habe im April 2003 in Las Vegas ihren zweiten Mann geheiratet. Dieser sei im Mai 2014 verstorben.
Frau hat zu Unrecht seit der zweiten Heirat Witwenrente bezogen
Die Rentenversicherung gewährte ihr zwar ab diesem Zeitpunkt eine große Witwenrente in Höhe von monatlich rund 660 Euro. Doch gleichzeitig forderte der Rentenversicherungsträger rund 71.000 Euro zurück. Die Frau habe die zweite Heirat im Jahr 2003 nicht mitgeteilt und daher seitdem zu Unrecht Witwenrente bezogen.
Rückzahlung seitens der wiederverheirateten Witwe abgelehnt
Die wiederverheiratete Witwe lehnte die Rückzahlung ab. Ihr letzter Lebensgefährte habe sie zu Weihnachten 2002 mit einem Flugticket nach Las Vegas überrascht. Man sei dort „spontan“ in der „Candlelight Wedding Chaple“ gegangen und habe „in Country-Kleidung“ eine Trauungszeremonie in englischer Sprache durch einen Pastor mit Tausch der Eheringe vorgenommen. Das Ganze sei eine Art „Urlaubsspaß“ gewesen. Erst als mit dem Tod ihres Partners ein Notar ihr erklärte, dass sie als „Ehefrau“ Erbin sei, habe sie sich bei der Rentenversicherung gemeldet. Als Ehepaar sei man in Deutschland nie aufgetreten.
Hochzeit in Las Vegas ist kein "Urlaubsspaß" nach Ansicht des LSG
Doch das LSG wertete die Hochzeit in Las Vegas nicht als „Urlaubsspaß“. Die Witwe hätte mit „einfachsten und ganz naheliegenden Überlegungen wissen müssen, dass die Wiederheirat zum Wegfall ihres Anspruchs auf Witwenrente führt“, heißt es in dem Urteil vom 24. Januar 2017.
Dass die Trauung nicht ohne rechtliche Bedeutung sei, hätte der Klägerin klar sein müssen. Denn sie habe für die Heirat nicht nur Gebühren entrichtet, sie habe auch ihren Reisepass, Angaben zum Familienstand und die Sterbeurkunde ihres ersten verstorbenen Ehemannes vorlegen müssen. Eine „spontane“ Heirat ohne gänzliche Vorbereitung und Überlegung sei nicht glaubhaft. Sie sei zur Rückzahlung der Witwenrente verpflichtet.
Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage