STAATSRECHT
„junge Welt“ bleibt zumindest vorerst im Verfassungsschutzbericht
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Berlin (jur). Die Tageszeitung „junge Welt“ muss ihre Erwähnung in den Berichten des Bundesverfassungsschutzes wohl weiterhin hinnehmen. Die Zeitung strebe eine marxistisch-leninistische Gesellschaftsordnung an und distanziere sich nicht von Gewalt, befand das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag, 21. März 2022, bekanntgegebenen Beschluss (Az.: 1 L 436/21). Es wies damit zunächst einen Eilantrag gegen die Erwähnung in den vom Bundesinnenministerium (BMI) herausgegebenen Verfassungsschutzberichten ab.
Die „junge Welt“ war früher das Zentralorgan der DDR-Jugendorganisation FDJ. Heute beschreibt sie sich als „linke, marxistisch orientierte, überregionale Tageszeitung“. Diese wird vom Bundesverfassungsschutz als linksextremistisch eingestuft und ist in den vom Bundesinnenministerium herausgegebenen Verfassungsschutzberichten der Jahre 1998, 1999, 2002 sowie durchgehend von 2004 bis 2020 erwähnt.
Herausgeber der „jungen Welt“ ist der Verlag 8. Mai in Berlin. Dieser wendet sich mit Klage und Eilantrag gegen die Erwähnung der Zeitung in den Verfassungsschutzberichten.
Mit Beschluss vom 18. März 2022 wies das Verwaltungsgericht Berlin nun zunächst den Eilantrag ab. Dem Verlag sei es zuzumuten, das Hauptsacheverfahren abzuwarten. Schließlich habe er „über viele Jahre die Praxis des BMI hingenommen“.
Auch inhaltlich bestehe ein Unterlassungsanspruch nicht. Es lägen ausreichend Anhaltspunkte für Bestrebungen gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung vor.
So strebe die Zeitung „die Errichtung einer sozialistisch-kommunistischen Gesellschaftsordnung nach klassischem marxistisch-leninistischen Verständnis an“. Hierfür propagiere sie eine Gesellschaftsordnung mit einem Einheitsparteiensystem.
Schließlich bekenne sich die „junge Welt“ auch nicht ausdrücklich zur Gewaltfreiheit. Dritten, die Gewaltanwendung befürworten, biete die Zeitung immer wieder eine Plattform – darunter ehemaligen RAF-Mitgliedern oder Vertretern der Hamas.
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Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock