SCHADENSERSATZ UND SCHMERZENSGELD
Landgericht Frankenthal entscheidet gegen Schadensersatzklage bei BioNTech-Impfung
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Landgericht Frankenthal entscheidet gegen Schadensersatzklage bei BioNTech-Impfung © Symbolgrafik:© weyo - stock.adobe.com
Das Landgericht Frankenthal hat in seinem Urteil vom 20.02.2024, Az. 8 O 259/22, eine Schadensersatzklage gegen den Impfstoffhersteller BioNTech abgelehnt. Die Klägerin aus Rheinland-Pfalz hatte behauptet, durch die Corona-Impfung „Comirnaty“ gesundheitliche Schäden erlitten zu haben.
Frau klagt gegenBioNTech auf 200.000 Euro wegen Impfschäden
Eine Frau forderte von BioNTech mindestens 200.000 Euro als Schmerzensgeld, nachdem sie postuliert hatte, infolge ihrer zweiten Dosis des Corona-Vakzins „Comirnaty“ eine beidseitige Lungenarterienembolie erlitten zu haben.
Sie machte die Impfung direkt für diese Erkrankung sowie eine behauptete Immunschwächung, die sie als „V-Aids“ bezeichnete, verantwortlich, obwohl keine eindeutige Ursache für die Embolie ermittelt werden konnte.
Gericht: Kein Nachweis für Impfschäden durch BioNTechs Comirnaty
Das Gericht fand, dass die Klägerin nicht nachweisen konnte, dass ihre gesundheitlichen Probleme unmittelbar durch die Impfung verursacht wurden.
Es wurde angemerkt, dass andere Faktoren, wie die Nutzung oraler Kontrazeptiva, die bekanntermaßen Thrombosen und Embolien begünstigen, nicht als Ursache ausgeschlossen werden konnten. Darüber hinaus wurde klargestellt, dass eine Haftung von BioNTech ausscheidet, da keine schädlichen Wirkungen des Impfstoffs, die über ein vertretbares Maß hinausgehen, nachgewiesen wurden. Die Europäische Arzneimittelagentur hatte den Impfstoff vor seiner Zulassung gründlich geprüft und ein positives Nutzen-Risiko-Verhältnis festgestellt.
Bezüglich der behaupteten Immunschwächung „V-Aids“ merkte das Gericht an, dass es keine wissenschaftliche Anerkennung für eine solche Erkrankung gibt und die Klägerin ihre Beschwerden nicht ausreichend belegt hatte. Abschließend wies das Gericht die Annahme zurück, dass es sich bei dem Impfstoff um ein Gentherapeutikum handle, und bestätigte dessen Einstufung als Arzneimittel.
Tipp: Aufgrund dieser Entscheidung ist es ratsam, vor Einreichung einer Klage wegen angeblichen Impfschadens umfassende medizinische Beweise zu sammeln, die einen direkten Zusammenhang zwischen der Impfung und den gesundheitlichen Problemen klar belegen. Zusätzlich sollte die anerkannte wissenschaftliche Meinung zu den behaupteten Erkrankungen berücksichtigt werden.