Zur Frage, ob derjenige, der ein Kabel in 3,60 Meter Höhe über eine Ortsstraße führt, für Schäden an Fahrzeugen haftet, die an dem Kabel hängen bleiben
Kurzfassung
Ein Kabel sollte in ausreichender Höhe über eine Straße gespannt werden. Ansonsten haftet der „Kabelspanner“ gegebenenfalls für Schäden an hängen bleibenden Fahrzeugen oder Maschinen. Eine Durchfahrhöhe von unter 3,60 Meter kann auf einer Ortsstraße zu wenig sein.
Das zeigt ein vom Landgericht Coburg entschiedener Fall, bei dem ein Verein zur Bezahlung von rund 2.350,- € Schadensersatz an einen Landwirt verurteilt wurde. Durch das Anbringen eines Antennenkabels in nicht einmal 3,60 Metern Höhe über dem öffentlichen Verkehrsraum ohne Warnzeichen habe ... weiter lesen