MARKENRECHT
Markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte im Auftrag der Burberry Ltd. wegen des unerlaubten Vertriebes von Tüchern und Brillen
Autor: Carsten M. Herrle - Rechtsanwalt
Markenrechtliche Abmahnung der CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln im Auftrag der Burberry Ltd., UK wegen der Verletzung von Rechten an geschützten Marken in Form von Tüchern und Brillen
Die CBH Rechtsanwälte (Cornelius Bartenbach Haesemann & Partner, Partnerschaft von Rechtsanwälten mbB) aus Köln verschickten aktuell eine Abmahnung, mit welchen die Verletzungen von Markenrechten der Burberry Ltd. aus Großbritannien durchgesetzt werden sollte. Diese ist Inhaberin der Rechte an den umfangreich geschützten Burberry Marken. Die CBH Rechtsanwälte sehen eine Markenrechtsverletzung darin, dass der Betroffene Tücher und Brillen der Marke vertrieben habe.
Die CBH Rechtsanwälte fordern aufgrund dieses Verstoßes gegen das Markenrecht die Abgabe einer umfangreichen strafbewehrten Unterlassungserklärung. Zudem wird der Ersatz der bisher entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.
Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?
Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.