KAUFRECHT
OLG Köln verlängert Gültigkeit „Mobiler Briefmarken“
Experten-Branchenbuch.de,
zuletzt bearbeitet am:
OLG Köln verlängert Gültigkeit „Mobiler Briefmarken“ © Symbolgrafik:© cat027 - stock.adobe.com
Köln (jur). Die Post durfte die Gültigkeit ihrer per Smartphone-App erhältlichen „Mobilen Briefmarken“ nicht auf zwei Wochen beschränken. Ein solches Zeitlimit führt zu einer unangemessenen Benachteiligung der Kunden und ist daher unwirksam, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Köln in einem am Mittwoch, 14. Juni 2023, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: 3 U 148/22). Unterdessen hat die Post darauf schon reagiert. Die Gültigkeit beträgt ab sofort drei Kalenderjahre, teilte das Unternehmen mit.
Die „Mobile Briefmarke“ ist ein 2021 eingeführtes System der Post zur Frankierung von Briefen und anderen Sendungen mit dem Smartphone. Über eine App kann hierfür ein „Porto-Code“ gekauft werden. „Den Porto-Code schreiben Sie auf den Umschlag und das Porto bezahlen Sie bequem bargeldlos. Ab damit in den nächsten Briefkasten, fertig“, wirbt die Post im Internet.
Die Gültigkeit der Porto-Codes betrug ursprünglich nur zwei Wochen. Hiergegen klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Berlin. Die Post wehrte sich mit dem Hinweis auf die einfache Handhabung der bislang aus acht Zeichen bestehenden Codes. Eine längere Gültigkeit würde auch mehr Zeichen erforderlich machen, was der einfachen Handhabbarkeit des Produktes zuwiderliefe.
Wie schon das Landgericht Köln gab nun auch das OLG jedoch den Verbraucherschützern recht. Die kurze Gültigkeitsdauer benachteilige die Verbraucher unangemessen.
Zur Begründung verwies das OLG auf die reguläre gesetzliche Kündigungsfrist von drei Kalenderjahren. Auch wenn Abweichungen grundsätzlich möglich seien, komme dem eine „Leitbildfunktion“ zu. Eine Gültigkeit von 14 Tagen entspreche aber nur etwa einem Prozent der gesetzlichen Regelfrist.
Das Argument, eine längere Gültigkeit würde zu einer nicht mehr handhabbaren Länge der Codes führen, ließ das OLG nicht gelten. Jedenfalls eine Frist von nur 14 Tagen lasse sich damit schon rein rechnerisch nicht rechtfertigen.
Die Post reagierte auf das Urteil umgehend. „Ab sofort sind alle gültigen Mobilen Briefmarken bis drei Jahre nach Kaufjahr gültig“, teilte das Unternehmen auf Anfrage mit. Dies bedeutet, dass alle ab 1. Juni 2023 gekauften aber noch nicht verwendeten Codes ihre Gültigkeit bis Ende 2026 behalten. Die Geschäftsbedingungen würden kurzfristig entsprechend geändert.
Dennoch bedauerte das Unternehmen das Urteil. Die „Mobile Briefmarke“ sei zur spontanen „Ad hoc-Frankierung von Briefsendungen“ gedacht gewesen, wenn keine Marke zur Hand ist. „Das Urteil macht das Produkt aus unserer Sicht komplexer und zukünftige Erweiterungen schwieriger“, erklärte der für das Thema zuständige Pressesprecher in Frankfurt, Stefan Heß. Ob und in welchem Umfang sich die Codes verlängern könnten, lässt sein Statement noch offen.
Quelle: © www.juragentur.de - Rechtsnews für Ihre Anwaltshomepage
Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock