REISERECHT
Reisewarnung schon bei Buchung berechtigt später nicht zum Rücktritt
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BGH schockiert Reisende: Keine kostenlose Stornierung trotz Reisewarnung. © Corri Seizinger - stock.adobe.com
Karlsruhe (jur). Wenn während der Buchung einer Reise für das Zielland eine Reisewarnung bestand, berechtigt das Fortbestehen dieser Warnung bis zur Reise in der Regel nicht zur kostenlosen Stornierung. Denn Beeinträchtigungen seien dann schon bei der Buchung absehbar gewesen, wie de Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Montag, 23. Oktober 2023, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: X ZR 103/22).
Im September 2020 hatte die Klägerin für sich und ihren Mann für 7.700 Euro eine dreiwöchige Flugreise in die Dominikanische Republik gebucht. Sie leistete eine Anzahlung von 1.540 Euro.
Bereits im Zeitpunkt der Buchung bestand wegen der Corona-Pandemie für die Dominikanische Republik eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes. Diese wurde in der Folgezeit mehrfach und über den Reisetermin hinaus verlängert. Eine Woche vor dem geplanten Abflug am 15. März 2021 stornierte die Frau die Reise unter Hinweis auf die coronabedingten Gesundheitsrisiken.
Ihre Klage auf Rückerstattung der Anzahlung blieb durch alle Instanzen ohne Erfolg. Schließlich habe die Reisewarnung auch im Zeitpunkt der Buchung schon bestanden, so nun der BGH. Die gesundheitlichen Risiken hätten sich seitdem nicht wesentlich verändert. Auch Einschränkungen wie die Maskenpflicht oder eingeschränkte Angebote im Hotel seien bereits bei der Buchung absehbar gewesen und daher nicht als erhebliche Beeinträchtigung der Reise anzusehen, befand der BGH in seinem jetzt schriftlich veröffentlichten Urteil vom 19. September 2023.
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Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock