FAMILIENRECHT
Verantwortungsgemeinschaft als Alternative zur Ehe?
Autor: ROSE & PARTNER - Rechtsanwälte Steuerberater - Kanzlei
Nach Plänen der FDP soll eine neue Form der Partnerschaft in das Familienrecht aufgenommen werden. Auch die gegenseitige Verantwortungsübernahme soll dann Grundlage für eine sogenannte „Verantwortungsgemeinschaft“ sein. Dieser sollen, ähnlich wie der Ehe, Rechte und Pflichten auferlegt werden können. Einen entsprechenden Antrag will die Partei nun im Bundestag einreichen.
Partnerschaft abseits von Verwandtschaft oder Ehe
Insbesondere mit der Eheschließung tritt zwischen den Eheleuten eine besondere Rechtsbeziehung ein, die viele Recht, aber auch besondere Pflichten begründet.
Wenn es nach den Plänen der FDP geht, soll nun neben der Ehe eine weitere Partnerschaftsgemeinschaft in das Familienrecht aufgenommen werden – die sogenannte „Verantwortungsgemeinschaft“. Abseits von Verwandtschaft oder Ehe soll diese neue Form der Partnerschaft Rechte und Pflichten zwischen den Beteiligten begründen.
Die Partnerschaftsgemeinschaft hat dabei Personen im Blick, die besondere Verantwortung füreinander übernehmen, beispielsweise Senioren-Wohngemeinschaften, enge Freunde oder hilfsbereite Nachbarn. Auch diesen Gemeinschaften sollen besondere gesetzliche Vorteile eingeräumt werden. So sollen etwa Auskunftsrechte gegenüber Ärzten oder Behörden auch Personen in einer solchen Verantwortungsgemeinschaft zustehen. Auch Vorteile im Steuer- oder Erbrecht sieht der Plan der FDP vor. Gleichzeitig sollen mit der neuen Partnerschaftsform aber auch Fürsorgepflichten verbunden sein.
"Wir wollen Menschen unterstützen, die füreinander Verantwortung übernehmen, jenseits von Verwandtschaft und Ehe", so die Begründung des FPD-Bundestagsabgeordneten Daniel Föst.
Keine Konkurrenz zur Ehe
Die FDP stellt in ihren Plänen zur neuen Partnerschaftsform aber klar, dass die Verantwortungsgemeinschaft "kein Konkurrenzprojekt zur Ehe" sein soll. Als Konsequenz sollen deshalb besondere Bereiche, die zwingend mit der Ehe oder der Verwandtschaft verbunden sind, von der neuen Partnerschaftsform ausgeschlossen sein. Dazu soll beispielsweise das Namensrecht zählen.
In der Vergangenheit hat sich, beispielsweise mit der Ehe für alle, durchaus die Tendenz gezeigt, dass sich die Vorstellungen davon, was alles als Partnerschaftsform angesehen werden kann, geändert haben. Ob es aber tatsächlich zu einer weiteren Öffnung des Begriffes der rechtlichen Partnerschaft kommen wird, wird sich zeigen, wenn sich der Bundestag mit dem Antrag der FDP auseinandersetzen wird.
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