VERFASSUNGSRECHT
Wegen Kontakt zu Verfassungsfeinden im Verfassungsschutzbericht
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Karlsruhe (jur). Die Burschenschaft Frankonia Erlangen und der Frauenverband Courage müssen ihre Erwähnung in Verfassungsschutzberichten hinnehmen. Dafür reicht es aus, dass sie Kontakte zur rechtsextremen NPD beziehungsweise zur linksextremen MLPD pflegen, wie das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in zwei am Dienstag, 15. November 2022, veröffentlichten Beschlüssen entschied (Az.: 1 BvR 98/21 und 1 BvR 564/19).
Die Burschenschaft Frankonia Erlangen wehrte sich erfolglos vor Gericht gegen ihre Erwähnung im Abschnitt „Rechtsextremismus“ des Verfassungsschutzberichts 2015 des Freistaates Bayern (VGH München, Beschluss vom 06. April 2020, Az.: 10 ZB 18.2223). Grund für den Bericht sind Kontakte der Studentenverbindung zur rechtsextremen NPD. Zudem hatte es in dem Verbindungshaus eine Messe mit zumindest einem rechtsextremen Aussteller gegeben; unter den Besuchern war der ehemalige Leiter der verbotenen Wehrsportgruppe Hoffmann, Karl-Heinz Hoffmann.
Der Frauenverband Courage hat seinen Sitz in Wuppertal, 2012 hatte ihm das dortige Finanzamt die Gemeinnützigkeit entzogen. Im Verfassungsschutzbericht 2013 des Landes Nordrhein-Westfalen wird der Verband als „Vorfeldorganisation“ der linksextremen Marxistisch-Leninistischen Partei Deutschlands (MLPD) aufgeführt. Es gebe „Anhaltspunkte“ für verfassungsfeindliche Bestrebungen. Hier hatte das Oberverwaltungsgericht Münster einzelne Passagen beanstandet, die Erwähnung des Verbandes aber gebilligt (Urteil vom 07. August 2018, Az.: 10 ZB 18.2223).
In beiden Fällen ist die Nennung in den Verfassungsschutzberichten „verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden“, entschied nun das Bundesverfassungsgericht. Dies greife zwar in die Grundrechte der Organisationen ein, sei aber gerechtfertigt.
In Bayern wie in Nordrhein-Westfalen beruhe die Erwähnung auf einer gesetzlichen Grundlage. Danach soll der jeweilige Verfassungsschutz über verfassungsfeindliche Aktivitäten und Bestrebungen berichten.
Die Burschenschaft Frankonia habe mit der Messe in ihrem Haus Rechtsextremisten eine Plattform geboten. Zudem habe sie enge Kontakte zur rechtsextremen NPD. Dass diese nicht verboten sei, sei für die Erwähnung im Verfassungsschutzbericht ohne Belang.
Beim Frauenverband Courage habe der Verfassungsschutz auch über Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen berichten dürfen. Diese ergäben sich aus den Kontakten zur MLPD. So habe der Frauenverband bei einer Wahlkampfveranstaltung der linksextremen Partei ein Grußwort gesprochen und bei einer Jubiläumsfeier der MLPD einen Stand gehabt.
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Autor: Rechtsanwalt Sebastian Einbock