Infos zum Rechtsanwalt für Verfassungsrecht
Das Verfassungsrecht ist die rechtliche Grundlage des Staates. Man kann sie auch als die Organisationsgrundlage des Staates betrachten. In den meisten Fällen ist sie in einer sogenannten Verfassungsurkunde festgehalten. In Deutschland wird zwischen Staatsrecht und Verfassungsrecht unterschieden. Auch wenn die beiden Begriffe oft als Synonym verwendet werden und ihr Inhalt relativ deckungsgleich ist, bestehen Unterschiede. Der wichtigste ist, dass das Verfassungsrecht ein Teil des Staatsrechtes ist. Man kann sagen, dass alles, was das Verfassungsrecht betrifft, auch das Staatsrecht berührt. Jedoch ist dies andersherum nicht möglich.
Es wird auch vom materiellen und vom formellen Verfassungsrecht gesprochen. Das formelle Verfassungsrecht ist schnell erklärt: Es handelt sich hierbei um bereits erwähnte Verfassungsurkunde, in der formal alle Details aufgeführt werden. Das materielle Verfassungsrecht regelt die Ausübung der Staatsgewalt. Ebenso wird die Beziehung zwischen Verfassung und dem Bürger reglementiert.
Da in Deutschland keine Verfassung, sondern „nur“ ein Grundgesetz besteht, wird das Verfassungsrecht hierin verankert. Somit legt es die Grundordnung der Gesellschaft dar. Gibt es Verstöße gegen die Verfassung, ist das Bundesverfassungsgericht die Instanz, die diese Vorfälle überprüft. Ist eine Verfassungsänderung, also eine Änderung des Grundgesetzes notwendig, so ist eine 2/3 Mehrheit aller Stimmen des Bundestages und des Bundesrates erforderlich.
Das Gebiet des Verfassungsrechtes ist groß und auch sehr diffizil. Aufgrund dieser Tatsache zeigt sich, dass neben dem reinen Verfassungsrecht, die Kenntnisse vieler Rechtsbereiche einen großen Vorteil bieten. Viele Rechtsanwälte für Verfassungsrecht haben sich daher als weitere Schwerpunktbereiche das Europarecht oder auch internationales Recht gesetzt oder verfügen auf Rechtsgebieten wie Disziplinarrecht, Verwaltungsrecht, aber auch Beamtenrecht über spezielle Fachkenntnisse. Andere Kombinationen sind selbstverständlich denkbar. Dennoch bedarf es besonderer Voraussetzungen, um eine Verfassungsrechtsklage einreichen zu können. Oft kommen daher Fälle, die dem Rechtsanwalt für Verfassungsrecht vorgetragen werden, nicht bis in die Instanz des Bundesverfassungsgerichtes. Ein wichtiger Bestandteil für diese Fälle ist die akribische Fallaufnahme, sowie eine ausgezeichnete Beratung durch den Anwalt. In diesem Rahmen kann es passieren, dass das Problem des Mandanten sich gar nicht im Bereich des Verfassungsrechtes, sondern eventuell des Verwaltungsrechtes befindet. Ist dies der Fall, so wird dem versierten Rechtsanwalt dies schnell auffallen, sodass er seine Vorgehensweise entsprechend ändern kann. Der Klient wird von der Flexibilität seines Anwaltes sicherlich profitieren.