Aktien
Gemäß dem deutschen Aktiengesetz stellt eine Aktien folgendes dar:
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den Bruchteil eines Grundkapitals
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ein Wertpapier. Dieses sichert den Anteil an einer Gesellschaft zu. Es wird in diesem Fall auch von einem Anteilsschein gesprochen.
Teilen Gesellschaften ihr Grundkapital in Aktien auf, so werden sie Aktiengesellschaften oder Kommanditgesellschaft auf Aktien genannt. Diese können an der Börse gehandelt werden. Dies ist nicht zwingend vorgeschrieben.
Wird eine Aktiengesellschaft gegründet, so wird festgelegt, in wie viele Anteile das Grundkapital zerlegt werden soll. Die Herausgabe von Aktien nennt man Emission. Weitere Emissionen können durch eine Kapitalerhöhung vorgenommen werden. Es werden Nennwert- oder Stückaktien herausgegeben. Der Nennwert benennt den genauen Anteil am Grundkapital des Unternehmens. Er ist auf der Aktie vermerkt. Es steht dem Unternehmer offen, verschiedene Aktienarten auszugeben. Des Weiteren steht es dem Unternehmen frei, Aktionäre gleich zu behandeln oder unterschiedliche Aktien an die verschiedenen Aktionäre auszugeben. So ergeben sich folgende Unterschiede:
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nach Stimmrecht
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nach Übertragbarkeit der Aktie
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nach Emissionszeitpunkt
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nach dem Unternehmensanteil
Ein Aktionär erhält durch den Erwerb von Aktien folgende Rechte innerhalb des Unternehmens:
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Teilnahme an, Stimmrecht sowie Rederecht bei der Hauptversammlung
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Anteil am Bilanzgewinn
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Auskunftsrecht durch den Vorstand über alle Vorgänge des Unternehmens, u.a.
Wurden Ihre Rechte an einer Aktiengesellschaft beschnitten? Bevor man eines seiner Rechte der AG aufs Spiel setzt, sollte der Rat eines Rechtsanwaltes für Aktien eingeholt werden. Der Anwalt für Aktien klärt seinen Mandanten sehr genau über die vorhandenen Rechte auf. Ebenso kann er ihn bestens beraten, sollte es von Seiten der Aktiengesellschaft zu einer Beschneidung der Aktienrechte zu einer Beschneidung kommen. Denn der Anwalt für Aktien ist ein Spezialist auf diesem Gebiet.