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Ein Beitrag von Alexander Bredereck , Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zum Beschluss des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 20.4.2015, 12 TaBV 76/14 . Im Arbeitszeitgesetz finden sich Regelungen, die die tägliche (8-10 Stunden) und die wöchentliche Arbeitszeit (48 Stunden) begrenzen und unabhängig von arbeitsvertraglichen Regelungen einzuhalten sind. Hinzu kommen noch gewisse Ruhezeiten zwischen den einzelnen Arbeitszeiten. Eine Einordnung der Betriebsratstätigkeit als Arbeitszeit hätte zur Folge, dass eigentliche Arbeitszeit plus die Betriebsratstätigkeit zusammen die beschriebenen Grenzen nicht überschreiten sowie den Ruhezeiten genügen müssten. Dabei ... weiter lesen
Beim Autozulieferer Progress-Werk Oberkirchen (PWO) plant den Abbau von Arbeitsplätzen . PWO fertigt Metallteile für die Autoindustrie, beispielsweise den Träger für die Instrumententafel in den Fahrzeugen oder das Gerippe, das sich unter den Sitzpolstern verbirgt. PWO hat mitgeteilt, dass man 150 bis 200 der derzeit 1450 Arbeitsplätze (davon 200 Zeitarbeiter) am Stammsitz Oberkirch-Stadelhofen streichen will. Insgesamt hat PWO rund 3000 Beschäftigte. Der geplante Abbau entspricht etwa fünf Prozent der Belegschaft. PWO gibt an, dass man dort die Personalkosten bezogen auf die erwarteten die Umsätze in den nächsten Jahren reduzieren müsse. Der ... weiter lesen
Der erneute, diesmal unbefristete Streik der GDL wird nun doch beendet. Dennoch gilt: die Rechtmäßigkeit, insbesondere die Verhältnismäßigkeit von Streiks in Bereichen der öffentlichen Daseinsvorsorge, wird von den Gerichten künftig kritischer zu prüfen sein. Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen. Es ist ein wichtiges und zu Recht grundrechtlich geschütztes Recht, das Streikrecht. Es ist auch völlig legitim, dass auch kleine Gewerkschaften von diesem Recht exzessiv Gebrauch machen. Dies muss angesichts der auch persönlichen Diffamierungen gegen die Protagonisten noch einmal ausdrücklich betont ... weiter lesen
Wie funktioniert die neue Brückenteilzeit? Seit dem 01.01.2019 ist die sogenannte Brückenteilzeit in Kraft. Die Brückenteilzeit ist in § 9a TzBfG geregelt und ermöglicht es dem Arbeitnehmer, seine Arbeitszeit ohne Anlass und ohne die Angabe von Gründen zu reduzieren und nach einem im Voraus bestimmten Zeitraum von einem bis zu fünf Jahren automatisch zu seiner bisherigen Arbeitszeit zurückkehren. Die Brückenteilzeit können alle Arbeitnehmer beim Arbeitgeber beantragen, die länger als sechs Monate beschäftigt sind. Unerheblich ist, ob der Arbeitnehmer bisher in Vollzeit oder bereits in Teilzeit beschäftigt war. Damit der Arbeitgeber eine gewisse ... weiter lesen
In Zeiten der Finanzkrise sparen viele Firmen am Weihnachtsgeld. Diese Praxis ist jedenfalls dann unzulässig, wenn der Arbeitnehmer einen Anspruch auf das Weihnachtsgeld hat. Auch wenn das Weihnachtsgeld im Arbeitsvertrag nicht ausdrücklich geregelt ist, besteht nach der herrschenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bei wiederholter freiwilliger und vorbehaltloser Zahlung des Weihnachtsgeldes ein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auch für die Zukunft. Arbeitnehmer, die in den vergangenen Jahren Weihnachtsgeld erhalten haben, sollten zunächst prüfen, ob die Zahlung jeweils mit einem Freiwilligkeitsvorbehalt versehen war. Hat der Arbeitgeber sich jeweils deutlich vorbehalten, die Zahlung in Zukunft ... weiter lesen
Männerdiskriminierung durch Begünstigung von Frauen bei vorgezogener Inanspruchnahme einer Betriebsrente? Es ist für eine Übergangszeit nicht verfassungswidrig, daß der Gesetzgeber für Frauen ein früheres Rentenzugangsalter vorgesehen hat und teilweise noch vorsieht als für Männer. Betriebsrentenzusagen dürfen sich an dieser Rechtslage orientieren. Dies führt in bestimmten Fällen dazu, daß Frauen höhere Betriebsrenten als Männer unter ansonsten gleichen Bedingungen erhalten. Dies verstößt nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesarbeitsgericht weder gegen Europarecht noch gegen Art. 3 des Grundgesetzes noch gegen das Lohngleichheitsgebot des § 612 Abs. 3 BGB, soweit die Vorteile auf Beschäftigungszeiten ... weiter lesen
Das Kündigungsschutzgesetz unterscheidet personen-, verhaltens- und betriebsbedingte Kündigungen. In der Praxis ist die betriebsbedingte Kündigung mittlerweile die häufigste Art der Kündigung. Aktuell sind ungefähr 2 von 3 Kündigungen betriebsbedingte Kündigungen. Gegen betriebsbedingte Kündigungen wird aber sehr viel seltener geklagt als gegen verhaltens- oder personenbedingte Kündigungen. Das liegt wohl vor allem daran, dass der für die Wirksamkeit einer jeden Kündigung erforderliche Kündigungsgrund bei der betriebsbedingten Kündigung allein in einer vom Arbeitgeber getroffenen Entscheidung liegt (z.B. Schließung einer Abteilung, Fremdvergabe von ... weiter lesen
Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, und Maximilian Renger, wissenschaftlicher Mitarbeiter, zum Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 11.11.2016 – 12 Sa 22/16. Die zunehmend intensivere Nutzung von sozialen Netzwerken und Messengern zum Austausch von privaten und dienstlichen Inhalten bringt viele spannende und nützliche Möglichkeiten mit sich. Arbeitsrechtlich sind damit aber auch gewisse Risiken verbunden, derer sich Arbeitnehmer bewusst sein sollten. Immer dann, wenn im Rahmen der Nutzung von Facebook, WhatsApp und dergleichen ein Bezug zum Arbeitsverhältnis besteht, können Pflichten für Arbeitnehmer bestehen, bei deren ... weiter lesen
Der Kläger ist an einer Universität des beklagten Landes als Hausmeister vollzeitbeschäftigt. Für das Arbeitsverhältnis gilt der Bundes-Angestelltentarifvertrag. Nach diesem Tarifvertrag fällt bei Hausmeistern regelmäßig und in einem erheblichen Umfang Arbeitsbereitschaft an. Aus diesem Grund gilt für sie abweichend von § 15 Abs. 1 BAT anstelle der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von durchschnittlich 38,5 Stunden nach einer tariflichen Sonderregelung eine von 50,5 Stunden. Der Kläger hat die Auffassung vertreten, die tarifliche Sonderregelung sei unwirksam. Sie verstoße gegen Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes und der EG-Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG, wonach die wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden nicht ... weiter lesen
Erfurt (jur). Die Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Wiedereingliederung kranker oder behinderter Arbeitnehmer ist auf allgemeine Regeln beschränkt, wie in solchen Fällen vorzugehen ist. Regelungen, die im Ergebnis zu einer Mitbestimmung in jedem Einzelfall führen, gehen dagegen zu weit und sind daher unwirksam, entschied am Dienstag, 22. März 2016, das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt (Az.: 1 ABR 14/14). Beim sogenannten betrieblichen Eingliederungsmanagement (bEM) geht es darum, wie eine lang andauernde Arbeitsunfähigkeit überwunden werden kann. Möglich sind beispielsweise eine leidensgerechte Umgestaltung des Arbeitsplatzes, veränderte Aufgabenbereiche des Arbeitnehmers oder ... weiter lesen
München (jur). Auch bei sogenannter Vertrauensarbeitszeit muss der Arbeitgeber einen Überblick über die geleisteten Arbeitsstunden haben. Denn der Betriebsrat kann entsprechende Auskünfte verlangen, wie das Landesarbeitsgericht (LAG) München in einem aktuell veröffentlichten Beschluss vom 11. Juli 2022 entschied (Az.: 4 TaBV 9/22). Dies sei erforderlich, damit die Arbeitnehmervertreter ihre gesetzlichen Aufgaben erfüllen können. Bei Vertrauensarbeitszeit können Beschäftigte weitgehend „kommen und gehen, wann sie wollen“. Ohne Kontrollen vertraut der Arbeitgeber darauf, dass sie ihre vertraglichen Pflichten erfüllen und die ihnen aufgetragene Arbeit erledigen. ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Hannover, Bremen, Nürnberg und Essen www.grprainer.com führen aus: Demnach steht dem Verzicht des Arbeitnehmers nichts entgegen, es sei denn es liegen einzelvertragliche Abreden vor, welche zu einem gänzlichen Ausschluss der Existenz eines diesbezüglichen Anspruchs führen. Dies soll das Bundesarbeitsgericht nun entschieden haben. Generell gewährt der § 7 Abs. 4 BurlG (Bundesurlaubsgesetz) einem Arbeitnehmer einen Abgeltungsanspruch, wenn man aufgrund der Beendigung des Arbeitsverhältnisses seine Urlaubstage nicht ganz oder nur partiell in Anspruch nehmen kann. ... weiter lesen