









Rechtsanwälte und Kanzleien
Sie suchen eine Antwort für Ihr Problem? Vielleicht helfen Ihnen schon unsere Ratgeber dabei weiter.
Kunstfehler, Ärztepfusch, Fehlbehandlung – die Bezeichnungen sind vielfältig. Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung dem Patienten ein Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zahlen. Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel, beide Fachanwälte für Medizinrecht, vertreten medizingeschädigte Mandanten gegenüber Ärzten und Krankenhäusern sowie deren Haftpflichtversicherungen und helfen ihnen, ihre Schmerzensgeld- und ... weiter lesen
Oldenburg/Berlin (DAV). Erleidet ein Unfallopfer durch eine falsche ärztliche Behandlung Schaden, haftet allein das behandelnde Krankenhaus. Die Verantwortung des Autofahrers, der den Unfall verursacht hat, tritt dahinter zurück. Das entschied das Oberlandesgericht Oldenburg am 16. Juli 2015 (AZ: 5 U 28/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Ein Autofahrer stieß beim Überholen auf der Landstraße mit einem Kraftrad zusammen. Das kam von der Fahrbahn ab und prallte gegen einen Baum. Der Fahrer erlitt eine beidseitige Rippenserienfraktur mit Lungenquetschung. Im Krankenhaus wurde er sediert und beatmet. Als das Beatmungsgerät eine Störung ... weiter lesen
Mainz (jur). Hat ein Arzt in einem Auszahlschein für Krankengeld eine Arbeitsunfähigkeit „bis auf weiteres“ bescheinigt, liegt darin keine zeitliche Begrenzung. Auch einen in der Bescheinigung angegebenen nächsten geplanten Untersuchungstermin darf die Krankenkasse nicht als Endzeitpunkt annehmen, wie das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Montag, 1. Juni 2015, veröffentlichten Urteil entschied (Az.: L 5 KR 254/14).
Wegen Beschwerden an Wirbelsäule und Schultern hatte der Hausarzt der Klägerin im April 2013 eine Arbeitsunfähigkeit „bis auf weiteres“ bescheinigt. Zum 8. August 2013 wurde sie erneut in die Praxis einbestellt. Am 15. August 2013 ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Das Bundesverfassungsgericht hat den Ausnahmecharakter eines Leistungsanspruchs der Versicherten abseits des Leistungskatalogs der gesetzlichen Krankenversicherung betont. Dies setze eine „durch nahe Lebensgefahr gekennzeichnete individuelle Notlage“ voraus, heißt es in einem am Donnerstag, 11. Mai 2017, in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 452/17). Nach dem konkreten Fall liegt eine solche Notlage nicht vor, wenn auftretende Lebensgefahren jeweils durch eine Notfallmedikation beseitigt werden können.
Die Klägerin leidet an einer Autoimmunerkrankung und einer entzündlichen Erkrankung der Haut. Als Folge kann es zu einem Anschwellen der Zunge kommen, wodurch ... weiter lesen
Kunstfehler, Ärztepfusch, Fehlbehandlung – die Bezeichnungen sind vielfältig. Juristisch gesehen bilden sie die Grundlage des Arzthaftungsrechts. Verletzt ein Arzt, ein Zahnarzt oder ein Geburtshelfer schuldhaft seine Pflichten aus dem ärztlichen Behandlungsvertrag und entsteht dem Patienten hierdurch ein gesundheitlicher und / oder finanzieller Schaden, hat der Arzt für diese Folgen seiner Behandlung dem Patienten ein Schmerzensgeld und Schadensersatz zu zahlen. Pro Jahr kommen viele Menschen durch ärztliche Behandlungsfehler körperlich, seelisch und finanziell zu Schaden. Die Schätzungen gehen von ca. 400.000 Kunstfehlern jährlich aus, die Dunkelziffer liegt noch viel höher. Oft ... weiter lesen