Diagnosefehler
Das Szenario ist bekannt: Der Patient ist krank, es geht ihm immer schlechter und niemand findet den wahren Grund heraus. Auch mit den heutigen Diagnosemöglichkeiten ist eine korrekte Diagnosestellung nicht in jedem Fall möglich. Leider resultiert daraus, dass Patienten, bei denen eine falsche Diagnose erstellt wurde, entsprechend nicht korrekt therapiert werden können. Ein Arzt ist jedoch von dem Moment an, in dem er den Kranken zu untersuchen beginnt, zur Sorgfaltspflicht veranlasst. Dies bedeutet unter anderem, dass er sorgfältig abzuwägen hat, welche Erkrankung erkannt und danach therapiert wird. Denn es gibt viele verschiedene Erkrankungen, deren Symptome einander sehr ähnlich sind. Mit seinem Fachwissen und seinen diagnostischen Möglichkeiten hat der Arzt eine klare Aussage hinsichtlich Diagnose und Therapie zu tätigen.
Doch auch die beste Diagnoseführung endet manchmal mit einer Fehldiagnose. Der Rechtsanwalt für Diagnosefehler hilft in dieser Situation weiter. Er klärt seinen Klienten darüber auf, dass die Nachweispflicht bei ihm liegt. Dies bedeutet, dass der Patient nachweisen muss, dass der Arzt einen Diagnosefehler gemacht hat. Hierbei kann eine zweite Meinung oder ein Gutachten eines unabhängigen Arztes helfen. Doch auch der Anwalt für Diagnosefehler weiß, dass die Beweisführung in diesen Fällen nicht leicht ist. Jedoch ist er in der Lage, die Situation adäquat einzuschätzen. Selbstverständlich kennt der Rechtsanwalt für Diagnosefehler die notwendigen Stellen, an die sich der Kranke wenden kann, um alle notwendigen Dokumente für eine Klärung des Falles beizubringen. Befinden Sie sich in einer ähnlichen Lage, so zögern Sie nicht, sich Hilfe zu suchen, um Ihr Recht durchsetzen zu können.