Das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschied am 8. März 2024, unter dem Aktenzeichen 26 K 2364/23 , dass die Stadt Düsseldorf fünf Apothekern die Betriebserlaubnis für zwei Apotheken in Düsseldorf und zwei in Aachen erteilen muss.
Fünf Apotheker streben Verbund an: Stadt Düsseldorf blockt
Fünf Apotheker, verteilt auf zwei offene Handelsgesellschaften (OHG), planen die Fusion ihrer Betriebe. Zwei Kläger betreiben bereits drei Apotheken in Düsseldorf, während die anderen drei Kläger zwei Apotheken in Aachen führen. Ihr Ziel ist es, nach Schließung einer Düsseldorfer Apotheke, die verbleibenden zwei in Düsseldorf und die zwei in Aachen unter einer OHG zu vereinen.
Die erforderliche Erlaubnis hierfür wurde von der Stadt ... weiter lesen