Bauordnung
Bauordnung ist der Oberbegriff für allgemeine Rechtsvorschriften im Bauwesen. In Deutschland unterscheidet man zwischen der Bauordnung und der Landesbauordnung (LBO). Die Kompetenz für das Bauordnungsrecht liegt bei den Bundesländern. Es kann also voneinander abweichen. Die Bauordnung regelt die Anforderungen, die bei jedem Bauprojekt zu beachten sind. Die Eignung des zu bebauenden Grundstückes hingegen unterliegt dem Bauplanungsrecht. Unter anderem werden folgende Anforderungen geregelt:
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Erschließung des Baugrundstückes, hierzu gehören Strom- und Gasanschlüsse sowie Wasser- und Abwasserleitungen.
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Art der Nutzung
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Abstandsflächen, sowohl zum Nachbargrundstück sowie auch zu anderen Gebäuden auf den gleichen Grundstück
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Feuerwiderstandsklassen der Baumaterialien
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Einhaltung der minimalen Sicherheitsstandards, während des Bau sowie für das geplante Gebäude
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Rettungswege
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Wärme- und Schallschutz
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Belichtung, Raumhöhen
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Einhaltung der Bestimmungen für Schornsteinprüfungen sowie offenen Kaminanlagen
Des Weiteren finden wir in der Bauordnung auch die Vorgehensweise der Baugenehmigung.
Jeder Bauherr weiß, dass Probleme bei der Baugenehmigung auftreten können. Handelt es sich um Verstöße gegen die Bauordnung, ist fachliche Kompetenz zu deren Bereinigung eine große Hilfe. Der Rechtsanwalt für Bauordnung ist mit der Materie bestens vertraut und somit Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Ist es der Nachbar, der mit einmal die Baugenehmigung anfechtet? Oder ist die Art der Nutzung der geplanten Immobilie nicht dem Bebauungsplan entsprechend? Egal, um welches Problem es sich handelt – der Anwalt für Bauordnung wird Sie als seinen Mandanten gut beraten. Wenn möglich, wird er sich zur Mediation mit Ihnen und den Behördenmitarbeitern zusammensetzen. Oft können schon kleine Änderungen des Bauantrages oder der Baupläne zur Lösung des Problems führen.