Infos zum Rechtsanwalt für EDV-Recht
Der Begriff des EDV-Rechts wird selten verwendet. Eher wird von Computer-Recht oder IT-Recht gesprochen. Das EDV-Recht umfasst ein Rechtsgebiet, in dem Sachverhalte der Informationstechnologie, IT, rechtlich genau betrachtet wird. Es handelt sich hierbei nicht um ein klar abgegrenztes Rechtsgebiet. Vielmehr umfasst es verschiedene, relevante Teilbereiche der Hauptrechtsgebiete. Die nachfolgenden Rechtsgebiete werden sehr oft vom EDV-Recht tangiert: Urheber-, Medien- und Arbeitsrecht sowie gewerblicher Rechtsschutz. Zusätzlich sind noch das Banken- und Kapitalmarktrecht sowie letztlich das Verwaltungsrecht hinsichtlich eventueller Überschneidungen zu nennen. Anwendungsbereiche wie etwa das Datenschutzrecht, das ebenfalls mit Überschneidungen behaftet ist, stellen ihrerseits eine Querschnittsmaterie dar.
Auch wenn es im deutschen Rechtssystem keine klar umrissene Definition des EDV-Rechts gibt, findet sich eine relativ klare Beschreibung in der Fachanwaltsordnung (FAO). So hat der Fachanwalt Kenntnisse in den folgenden Bereichen nachzuweisen:
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Vertragsrecht der Informationstechnologien, inkl. AGB und individuelle Vertragsgestaltung
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Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, inkl. Nutzungsbedingungen sowie der Gestaltung von Provider-Verträgen
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Grundzüge des Immaterialgüterrechts innerhalb der Informationstechnologien
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Datenschutz- und Sicherheitsrecht bezüglich der IT’s
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Kommunikationsnetzerecht
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Öffentliche Vergabe von Leistungen der Informationstechnologien inkl. Bezüge zum europäischen und deutschen Kartellrecht
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Internationales Privatrecht sowie internationale Bezüge
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Den IT-Bereich betreffende Besonderheiten des Strafrechts
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Besonderheiten der Prozess- und Verfahrensführung diesen Bereich betreffend
Die Grundlagen für diesen weit ausgreifenden Bereich sind ebenfalls vielfältig verstreut und finden sich im BGB, dem Urheberrechtsgesetz, Markengesetz, Telekommunikationsgesetz, Telemediengesetz, internationalem Privatrecht, dem Strafgesetzbuch sowie letztlich dem Bundesdatenschutzgesetz. Ebenso finden sich Vorgaben in der FAO, die selbstverständlich ebenfalls von jedem Rechtsanwalt eingehalten werden.
Für den privaten Nutzer ist das Internet mit all seinen Möglichkeiten eine bunte Spielwiese. Gerade aus diesem Grund ist es ein Leichtes, schnell in einen rechtlichen Konflikt zu geraten. Dies beginnt beim Herunterladen von Musik oder Bücher und hört bei verbotenen Inhalten aus Politik und anderen Bereichen auf. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte bevor er ausgiebig im Internet surft, einen Rechtsanwalt für EDV-Recht aufsuchen. Der Anwalt für EDV-Recht ist bestens vorbereitet, um seinen Klienten über die möglichen Gefahren des Internets aufzuklären. Denn diese gehen nicht ausschließlich vom Nutzer selber aus. Auch können sie von außen auf den Nutzer treffen. Der Anwalt oder die Anwältin für EDV-Recht zeigt dem Mandanten Möglichkeiten auf, sich vor Rechtsproblemen zu schützen. Kommt es zu einem konkreten Fall, ist die Anwaltskanzlei für EDV-Recht der kompetente Ansprechpartner, der dem Mandanten mit Rat und Tat aus der prekären Situation heraushilft.