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Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in seiner jüngsten Entscheidung (Beschluss vom 25. Januar 2011 - 1 BvR 918/10 -) die Grundsätze zum nachehelichen Unterhalt und zur Unterhaltsberechnung im Falle der Neuverheiratung / Wiederheirat des geschiedenen Ehepartners revidiert.
I. Ausgangslage:
Der Bundesgerichtshof hatte anlässlich der zum 1. Januar 2008 erfolgten Gesetzesänderung zum Unterhaltsrecht in seiner Entscheidung vom 6. Februar 2008 - XII ZR 14/06 - die Grundsätze, wie der Unterhaltsbedarf eines geschiedenen Ehepartners und des neuen Ehepartner bei Wiederverheiratung des Unterhaltspflichtigen zu bemessen ist und wie sich die Ansprüche wechselseitig in der Höhe beeinflussen, ... weiter lesen
Karlsruhe (jur). Gerichte dürfen sich nicht über warnende Stimmen von psychologischen Gutachtern und Jugendamt über drohende Kindesmisshandlungen einfach ohne nähere Begründung hinwegsetzen. Ordnet ein Gericht trotz entgegenstehender Einschätzung von Gutachtern und Behörden die Rückkehr eines in einer Pflegefamilie untergebrachten Kindes zu seinen leiblichen Eltern an, verletzt es das Recht des Kindes auf Schutz durch den Staat, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Dienstag, 28. Februar 2017, veröffentlichten Beschluss (Az.: 1 BvR 2569/16).
Im konkreten Fall ging es um ein heute zweieinhalbjähriges Mädchen. Der Kinderarzt stellte bei dem ... weiter lesen
Es herrschen in einigen Bereichen Unterschiede bei der Behandlung ehelicher und nichtehelicher Mütter, die der Gesetzgeber auch bewusst eingeführt hat. So auch bei der Frage der Unterhaltspflicht des Kindesvater, wie das Oberlandesgericht (OLG) in Frankfurt am Main in seinem aktuellen Beschluss aufführt.
Unterhaltanspruch auch nach Wiedereinstieg in die Berufstätigkeit
Der Entscheidung lag ein Rechtsstreit zweier Eltern zugrunde. Bereits vor der Geburt des gemeinsamen Kindes hatten sich die Eltern, die nicht verheiratet gewesen waren, wieder getrennt. Nach der Geburt kümmerte sich überwiegend die Mutter um die Versorgung des Kindes. Diese war nach der Elternzeit zunächst zu 50% und ... weiter lesen
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte sich mit der Frage zu befassen, in welchem Umfang Kinder zu Unterhaltsleistungen für ihre betagten Eltern herangezogen werden können. Der Senat hatte vor ca. zehn Jahren über eine ähnliche Fallgestaltung zu entscheiden, die allerdings in seiner Rechtsprechung ein Einzelfall blieb, weil der sogenannte Aszendentenunterhalt damals normalerweise nicht Gegenstand eines Revisionsverfahrens werden konnte. Seit der Erweiterung des Zuständigkeitskatalogs der Familiengerichte durch die Kindschaftsrechtsreform 1998 ist auch der Verwandtenunterhalt in aufsteigender Linie Familiensache und damit revisibel geworden. Die steigenden Heim- und Pflegekosten einerseits ... weiter lesen
Der für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat entschieden, daß ein sorgeberechtigter Elternteil dem anderen Elternteil schadenersatzpflichtig werden kann, wenn er diesem die Wahrnehmung seines Umgangsrechts mit dem gemeinsamen Kind nicht in der vom Gericht vorgesehenen Weise ermöglicht und dem anderen Elternteil daraus Mehraufwendungen entstehen.
Die Parteien sind geschiedene Eheleute. Das Familiengesicht hatte der Mutter die Sorge für das gemeinsame Kind übertragen und in einem gesonderten Verfahren das Umgangsrecht des Vaters geregelt. Danach sollte das Kind u. a. den Vater an bestimmten Wochenenden an dessen Wohnsitz in Berlin besuchen. Zu diesem Zweck sollte die Mutter das Kind zum Flughafen ... weiter lesen
Wegfall des Unterhaltsanspruchs einer nicht verheirateten Mutter bei Heirat eines anderen Mannes
Der u.a. für Familiensachen zuständige XII. Zivilsenat des
Bundesgerichtshofs hatte sich erstmals mit der Frage zu befassen, ob der
Unterhaltsanspruch einer nicht ver-heirateten Mutter gegen den Vater ihres
Kindes entfällt, wenn sie einen anderen Mann heiratet. Im Bereich des
nachehelichen Unterhalts ist in § 1586 BGB ausdrück-lich geregelt, daß der
Unterhaltsanspruch einer geschiedenen Ehefrau, die wegen der Pflege und
Erziehung ihrer ehelichen Kinder unterhaltsberechtigt ist, entfällt, wenn
sie neu heiratet.
Der Unterhaltsanspruch der nicht verheirateten Mutter aus Anlaß der Geburt
gemäß § 1615 l BGB soll sie ... weiter lesen
Die Frage ist sehr häufig: " Ich bin deutscher Staatsbürger und mit einem serbischen Staatsbürger verheiratet. Können wir uns in Serbien scheiden lassen? "Aus diesem Grund befasst sich dieser Text mit der Scheidung in Serbien und zeigt, welche Möglichkeiten und Bedingungen für eine Scheidung in Serbien bestehen.
In Serbien kann eine Ehe auf zwei Arten geschieden werden - durch Vereinbarung der Ehegatten oder durch eine Scheidungsklage.
1. Welches staatliche Gericht wird für die Scheidung einer gemischten Ehe zuständig sein, von der nur ein Ehepartner die serbische Staatsbürgerschaft besitzt?
Die serbischen Vorschriften sehen die Zuständigkeit des serbischen Scheidungsgerichts ... weiter lesen
Kassel (jur). Geht eine Frau direkt nach der Mutterschutzzeit wieder arbeiten, kann der die Kinderbetreuung übernehmende Vater in der Regel nicht bis zum 14. Lebensmonat des Kindes Elterngeld beanspruchen. Denn jeder Monat, in dem Mutterschutzgeld gezahlt wurde, ist für den Elterngeldanspruch „verbraucht“, entschied das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel in einem am Freitag, 30. Juni 2017, bekanntgegebenen Urteil vom Vortag (Az.: B 10 EG 6/16 R).
Nach dem Elterngeldgesetz kann ein Elternteil bis zu zwölf Monate Elterngeld erhalten. Geht der andere Elternteil ebenfalls in Elternzeit, kann sich die Anspruchsdauer bis zum 14. Lebensmonat des Kindes verlängern. Für Mütter gilt zudem der ... weiter lesen
Der Bundesgerichtshof äußerte sich am 18.03.2009 erstmals grundlegend zu dem seit 01.01.2008 neu gefassten Unterhaltsrecht.
Grundsätzlich betont der Bundesgerichtshof, dass ein geschiedener Ehegatte (dies gilt aber auch für die nicht verheiratete Kindesmutter) grundsätzlich nur für drei Jahre nach der Geburt des Kindes Unterhalt verlangen kann. Eine Verlängerung des Unterhaltsanspruchs ist aber möglich, wobei es hier immer auf den konkreten Einzelfall ankommt. Dabei sind die Belange des Kindes und die bestehenden Möglichkeiten der Kindesbetreuung zu berücksichtigen. Weiterhin verlängert sich der Anspruch auf Betreuungsunterhalt, wenn dies unter ... weiter lesen
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Sollte ein Betreuungsbedarf der Kinder bestehen, so soll dem betreuenden Elternteil nach Ansicht des BGH ein Unterhaltsanspruch zustehen, wenn er die Betreuung der Kinder führt. Dieser Anspruch soll nach den Karlsruher Richtern auch dann bestehen, wenn die Kinder weit über dem Alter von drei Jahren liegen. In der Entscheidung des BGH hatte eine Mutter auf Unterhalt geklagt, die ihre drei Kinder im Alter von 12 bis 17 Jahren betreut hatte. Vormittags seien die Kinder in der Schule gewesen. An den Nachmittagen sollen die Kinder regelmäßig an ... weiter lesen
Zum Anspruch auf Trennungsunterhalt, wenn die Ehefrau in einer verfestigten Gemeinschaft mit einem homosexuellen Partner lebt
Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Abänderungsklage eines Ehemannes zu entscheiden, mit der er die Herabsetzung des Trennungsunterhalts, zu dem er 1997 verurteilt worden war, erreichen wollte. Der Kläger hatte geltend gemacht, aufgrund eines Herzinfarkts erwerbsunfähig geworden zu sein und infolge Rentenbezugs nur noch über geringeres Einkommen zu verfügen. Außerdem hatte er sein Abänderungsbegehren darauf gestützt, daß seine Ehefrau mittlerweile eine verfestigte eheähnliche Beziehung zu einem neuen Partner eingegangen sei.
Das ... weiter lesen
Die Immobilie in der Scheidung - Teil II
Wer hat die Instandhaltungskosten der Immobilie zu tragen?
Zu den Instandhaltungskosten gehören solche Kosten, die dem Erhalt der Immobilie dienen (Dachreparatur), aber keine Wertsteigerung (Wintergartenanbau etc.) darstellen.
Sofern die Ehegatten Miteigentümer der Immobilie sind, haften sie hälftig für die Instandhaltungskosten, zumindest aber entsprechend ihrem Eigentumsanteil.
Problematisch kann dies einmal sein, wenn während der Trennungszeit teure Reparaturen anfallen.
Sofern nur einer der Ehegatten über Vermögen verfügt, um diese Reparatur zu bezahlen, empfiehlt es sich, dass dieser die Reparatur zunächst finanziert, sich ... weiter lesen